
Ein redaktioneller Fehler im neuen Tabaksteuergesetz führt zu rechtlicher Unklarheit, doch das Finanzministerium gibt Entwarnung.
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Das Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes sieht eigentlich eine schrittweise Erhöhung ab 2027 vor. Durch einen redaktionellen Fehler im Verkündungstext gilt das Gesetz jedoch formal bereits jetzt.
Es ist eine Standardformulierung in vielen Gesetzen: "Das Gesetz tritt nach der Verkündung in Kraft." Genauso endet auch das "Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes", das die schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer in den nächsten Jahren regelt.
Das Problem: Die Verkündung im Bundesgesetzblatt geschah am 19. Oktober. Das Gesetz gilt also eigentlich schon jetzt und nicht erst ab dem 1. Januar 2027.
Dadurch müsste eine Packung mit 20 Zigaretten schon heute knapp 12 Euro kosten. Dieser hohe Packungspreis soll eigentlich erst im Jahr 2030 erreicht werden. Doch der entsprechend hohe Tabaksteuersatz steht als der Standard-Steuersatz am Anfang des neuen Tabaksteuergesetzes. Danach werden im Gesetz Ausnahmen für die Jahre 2027, 2028 und 2029 formuliert. In diesen Jahren soll die Tabaksteuer schrittweise steigen.
Da das Gesetz aber schon jetzt in Kraft ist und wir uns noch nicht im Jahr 2027 befinden, müsste eigentlich bereits der Steuersatz für 2030 gelten, übrigens auch für Vapes, Zigarren und andere Tabakwaren.
Rauchen wird erstmal nicht teurer
Es ist eine Panne, die im langen Gesetzgebungsprozess niemandem aufgefallen ist. Schließlich stand in allen Entwürfen auch immer folgende Zielsetzung ganz am Anfang: "Der Gesetzentwurf sieht über einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend ab 1. Januar 2027, jährliche Tabaksteuererhöhungen vor."
Ein Erhöhung der Tabaksteuer schon zum jetzigen Zeitpunkt war also nie das Ziel der Regierung oder des Parlaments. Darum wird sie auch nicht umgesetzt.
Wie wird das Problem jetzt gelöst?
Die Generalzolldirektion, die für die Tabaksteuer zuständig ist, wurde vom Finanzministerium informiert, dass die vorzeitige Erhöhung der Tabaksteuer ein technischer Fehler sei. Laut Finanzministerium soll sich das Rauchen bis zum Jahreswechsel nicht verteuern. Auch der Zoll nennt das Inkrafttreten eine "offensichtliche Unrichtigkeit". Wie das fehlerhafte Gesetz jetzt korrigiert werden soll, wird im Finanzministerium derzeit geprüft.
Bei Druckfehlern oder wenn etwas ganz offensichtlich falsch ist, kann ein Gesetz auch nach der Verabschiedung geändert werden. Hierzu braucht es allerdings die Zustimmung der Bundestagspräsidentin und des Bundesratspräsidenten.
Regierung und Opposition haben das Problem nicht gesehen
Die Kritik an der Tabaksteuer-Panne kommt vor allem von der Tabak-Lobby. Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie wirft dem Finanzministerium "Dilettantismus" vor.
Die Opposition hält sich hingegen zurück. Schließlich wurde das neue Tabaksteuergesetz auch mehrfach im Bundestag von allen Parteien besprochen. Und schon da war der Fehler im Gesetzestext enthalten. Journalisten und Journalistinnen ist der Logik-Fehler scheinbar ebenfalls nicht aufgefallen. Auch der Nationale Normenkontrollrat, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, das Gesetzte auf Ihre Praxistauglichkeit überprüft, will die Panne gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio nicht kommentieren und verweist auf das Finanzministerium.
Die Panne im Gesetzestext ist also von vielen Stellen übersehen worden. Allerdings ohne finanzielle Auswirkungen.
AI outlook — possibilities, not facts
Formale Korrektur des Gesetzestextes durch Finanzministerium.
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