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Besoldungserhöhung für Bundesbeamte geringer als geplant
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Spiegel Wirtschaft4/20/2026Politics1 min readGermany

Besoldungserhöhung für Bundesbeamte geringer als geplant

Kabinett und Bundestag müssen noch über geänderten Entwurf entscheiden – Spitzenbeamte erhalten keine Sonderanpassung

Quick Look

  • Die Bundesregierung plant eine geringere Anhebung der Beamtenbesoldung als ursprünglich vorgesehen.
  • Für Spitzenbeamte soll es keine Sonderanpassung über die reguläre tarifliche Erhöhung hinaus geben.
  • Die neue Besoldungstabelle sieht für B3 statt 10.854,48 Euro nur 10.572,91 Euro vor, für B10 statt 17.946,70 Euro nur 16.530,96 Euro.

AI-generated summary

Why It Matters

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 verfassungswidrig war. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher. Der Bund muss nun seine Beamtenbesoldung anpassen, um ähnliche Verfahren zu vermeiden.

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Die Anhebung der Besoldung der Bundesbeamten soll geringer ausfallen als ursprünglich geplant. »Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus«, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Eine neue Besoldungstabelle, die nun ab Mai gelten soll, sieht etwa für Beamte der Besoldungsgruppe B3 ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro vor – statt der eigentlich geplanten Erhöhung auf 10.854,48 Euro. In der Besoldungsgruppe B10 sollen es 16.530,96 Euro pro Monat sein, anstatt des zunächst vorgesehenen Grundgehalts von 17.946,70 Euro. Auch die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Spitzenpositionen soll etwas weniger üppig ausfallen, als dies der ursprüngliche Plan vorsah. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einigen Tagen einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund vorgelegt. Seine Umsetzung in der ursprünglichen Fassung hätte Mehrausgaben von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr zur Folge gehabt. Der Entwurf sieht insgesamt eine stärkere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten vor. Mit dem Gesetzentwurf würden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Diensts des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, teilte das Bundesinnenministerium mit. Über den nun geänderten Entwurf müssen Kabinett und Bundestag noch entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Laut Gericht betraf das rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher und hielten auch einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht stand. Dobrindt ist dabei wichtig zu betonen, dass er und die anderen Kabinettsmitglieder von der Anpassung ohnehin nicht profitieren. Er sagt: »Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt.«

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Kabinett wird dem geänderten Entwurf zustimmen

    Likely · Within weeks

  • Bundestag wird Gesetz in dieser Legislaturperiode verabschieden

    Likely · Within months

Open Questions

  • Wie hoch sind die genauen Mehrausgaben nach der Kürzung?
  • Wann genau soll die Abstimmung im Kabinett stattfinden?
  • Wie reagieren die Gewerkschaften auf die geringere Anpassung?

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This article was originally published by Spiegel Wirtschaft.

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