Im Streit um die Auskunftspflichten der Schufa bei ihren Scorewerten hat der Bundesgerichtshof vier Urteile des OLG Dresden aufgehoben und die Verfahren zurückverwiesen.
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Vier Privatpersonen hatten gegen die Schufa geklagt, da sie das Scoring-Verfahren für intransparent und Auskünfte für unzureichend hielten.
Der Streit um Auskunftspflichten der Schufa zu ihren Scorewerten geht in eine weitere Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob vier Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden auf, soweit zuungunsten der Schufa entschieden worden war, und verwies die Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück. Das OLG soll nun prüfen, ob die Kläger durch den Schufa-Score erheblich beeinträchtigt wurden.
Vier Privatpersonen hatten gegen die Schufa geklagt, weil sie das Scoring-Verfahren für intransparent und ihnen dazu erteilte Auskünfte für unzureichend hielten. Die Schufa hatte ihnen im Rahmen der sogenannten Datenkopie Auskunft über ihre gespeicherten Daten und in den letzten zwölf Monaten übermittelte Score-Werte gegeben.
Dem OLG Dresden reichte das nicht: Es verurteilte die Schufa vor einem Jahr dazu, den Klägern weitere Informationen etwa zur Gewichtung der Score-Kriterien offenzulegen.
Diese Verurteilung der Schufa trügen die Feststellungen des OLG aber nicht, entschied der Erste Zivilsenat des BGH. Das Gericht hätte demnach prüfen müssen, ob der Score maßgeblich dafür ist, ob ein Dritter, dem der Score übermittelt wird, ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Kläger eingeht oder beendet. „Dies haben grundsätzlich die Kläger darzulegen und zu beweisen, wobei ihnen allerdings erhebliche Erleichterungen bei der Darlegung und Beweisführung zukommen“, so der BGH-Senat.
Anders als von einigen anderen Oberlandesgerichten angenommen, reicht es dabei laut BGH, wenn der Kläger vorträgt, dass die Schufa einen Scorewert an ein Unternehmen übermittelt hat und es im zeitlichen Zusammenhang damit zu einer für ihn nachteiligen Entscheidung kommt – wenn ihm also zum Beispiel ein Kredit verwehrt wird. Dann bestehe die Vermutung, dass der Score für diese Entscheidung maßgeblich war, erklärte der Karlsruher Senat.
Wichtig ist: Die Verfahren beziehen sich auf das alte Scoring-Verfahren der Schufa. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Auskunftei einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen.
Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen. Und auch die gesetzlichen Spielregeln ändern sich demnächst: Am 20. November tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring insgesamt transparenter und verständlicher machen soll.
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In-Kraft-Treten der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes
Very likely · Within months
Vollständige Abschaffung des alten Scores durch die Schufa
Very likely · Within months

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