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BGH-Urteil zu Amazon Prime: Preiserhöhung für unwirksam erklärt
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Spiegel Netzwelt4 hours agoLaw2 min readGermanyView translation

BGH-Urteil zu Amazon Prime: Preiserhöhung für unwirksam erklärt

Der Bundesgerichtshof hat Amazons Preisanpassungsklauseln für Prime-Abos gekippt. Kunden können nun Rückerstattungen fordern.

Quick Look

  • Der BGH hat Amazons Prime-Preiserhöhung von 2022 wegen intransparenter AGB für unwirksam erklärt.
  • Amazon kündigte an, Beiträge für betroffene Altkunden vorübergehend anzupassen.
  • Kunden können bereits gezahlte Beträge individuell oder per Sammelklage zurückfordern.

AI-generated summary

Why It Matters

Amazon hatte 2022 die Preise für Prime-Mitgliedschaften ohne explizite Zustimmung der Kunden erhöht. Der BGH entschied nun, dass die zugrunde liegenden AGB-Klauseln wegen Intransparenz unwirksam sind.

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Amazon kündigte umgehend Konsequenzen an, nachdem das Urteil aus Karlsruhe bekannt geworden war. Und für Betroffene ist das noch nicht alles: In einem anderen Verfahren geht es darum, Geld zurückzubekommen. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Worum geht es?

Vor vier Jahren hat Amazon den Preis für sein Prime-Abonnement in Deutschland erhöht, ohne die Kundinnen und Kunden ausdrücklich um deren Zustimmung zu bitten. Davon betroffen waren laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Millionen Kundinnen und Kunden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale war die Erhöhung rechtswidrig, sie zog vor Gericht.

Prime-Kunden zahlten seit September 2022 bei jährlicher Abrechnung 89,90 statt 69 Euro, bei monatlicher Zahlung 8,99 statt 7,99 Euro. Amazons Prime-Paket umfasst unter anderem Versandvorteile sowie Video- und Musikstreaming-Angebote. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten.

Was hat der BGH entschieden?

Die obersten Zivilrichter in Deutschland haben die beanstandeten Regelungen zu Preisanpassungen in Amazons Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt. Den Regelungen sei nicht hinreichend deutlich zu entnehmen, welche Rechte dem Vertragspartner im Zusammenhang mit einer Preiserhöhung durch Amazon zustehen, entschied der dritte Zivilsenat in Karlsruhe. Kunden seien durch die Intransparenz unangemessen benachteiligt.

In den Vorinstanzen hatten schon das Landgericht Düsseldorf und das Oberlandesgericht Düsseldorf die Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm ebenfalls für unwirksam erklärt. Dagegen ging Amazon am BGH vor. Daher war der Fall noch nicht rechtskräftig entschieden.

Was bedeutet das Urteil für Prime-Kunden?

Für Altkunden gelten damit wieder bis auf Weiteres die alten Preise. »Wir sind mit dem Urteil zur Umsetzung unserer Preisänderung nicht einverstanden, werden aber den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht«, teilte eine Amazon-Sprecherin mit. Betroffene Kunden sollen vor dem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informiert werden. Schon gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.

Was ist mit bereits gezahlten Abogebühren?

Verbraucherinnen und Verbraucher können Geld individuell zurückfordern. Dabei sind jedoch Verjährungsfristen zu berücksichtigen. Nach Angaben von Iwona Husemann, Rechtsreferentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, können Betroffene die letzten drei Jahre geltend machen.

Alternativ können sich langjährige Prime-Kunden einer Sammelklage anschließen, welche die Verbraucherzentrale NRW bereits unabhängig vom Ausgang am BGH im Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm erhoben hat (Az. I-13 VKl 1/25). Die geht laut Husemann zurück bis zur Preiserhöhung. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt laut den Verbraucherschützern unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt und welches Prime-Modell genutzt wurde.

Das Bundesamt für Justiz öffnete im Januar ein sogenanntes Klageregister, in das man sich als Betroffener oder Betroffene eintragen lassen kann. Das haben bislang laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen etwa 145.000 Menschen gemacht. Die Anmeldung sei weiterhin möglich, heißt es – bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Anpassung der Prime-Gebühren für betroffene Altkunden.

    Very likely · Within weeks

Open Questions

  • Wie hoch werden die individuellen Rückzahlungsbeträge ausfallen?
  • Wie viele Kunden werden sich der Sammelklage anschließen?

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This article was originally published by Spiegel Netzwelt.

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