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Back„Bilder aus Frankreich sollten uns Mahnung sein“ – Giffey kritisiert Pläne für Ausländer-Wahlrecht
„Bilder aus Frankreich sollten uns Mahnung sein“ – Giffey kritisiert Pläne für Ausländer-Wahlrecht
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Die Welt2 hours agoPolitics2 min readGermanyView translation

„Bilder aus Frankreich sollten uns Mahnung sein“ – Giffey kritisiert Pläne für Ausländer-Wahlrecht

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner und Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey kritisieren Pläne für ein allgemeines Wahlrecht nach fünf Jahren Aufenthalt.

Quick Look

  • Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und SPD-Politikerin Franziska Giffey lehnen die Pläne von Rot-Grün-Rot ab, Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt ein Wahlrecht zu gewähren.
  • Sie verweisen auf verfassungsrechtliche Hürden und demokratische Grundsätze.

AI-generated summary

Why It Matters

Linke, Grüne und SPD in Berlin planten in einem Sondierungspapier, Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt ein Wahlrecht zu ermöglichen. Das Bundesverfassungsgericht untersagte 1990 ein allgemeines Ausländerwahlrecht auf Landesebene.

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Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hält die Idee von Rot-Grün-Rot, allen Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt ein Wahlrecht zu ermöglichen, für nicht umsetzbar. „Das Wahlrecht ist zum Glück nichts, was man nach Gutdünken ändern kann“, schreibt der CDU-Politiker auf Facebook. „Es ist ein grundlegendes demokratisches Recht, das an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden ist.“ Eine Ausnahme gelte lediglich für EU-Bürger bei Kommunalwahlen.

„Bereits 1990 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Länder kein allgemeines Ausländerwahlrecht einführen dürfen“, so Wegner. Die Linke und ihre möglichen Koalitionspartner könnten also ein solches Wahlrecht weder für das Abgeordnetenhaus noch für die Bezirksverordnetensammlungen einfach per Landesgesetz beschließen.

Notwendig wäre nach Einschätzung Wegners „mindestens“ eine Grundgesetzänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat – die nicht in Sicht seien. „Und selbst dann blieben grundlegende verfassungsrechtliche Fragen.“ Die CDU werde dem niemals zustimmen.

Auch die Berliner Wirtschaftssenatorin und frühere Landeschefin der SPD, Franziska Giffey, kritisiert die geplante Änderung des Wahlrechts scharf. „Das Wahlrecht auf Landesebene ist bisher zu Recht Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit vorbehalten – denn es ist ein hohes Gut unserer Demokratie“, sagte Giffey der „Süddeutschen Zeitung“. „Die bedingungslose Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler und Landesebene für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland widerspricht aus meiner Sicht den konstitutiven Grundsätzen unseres Landes.“

Giffey betont: Diejenigen, die das Wahlrecht bekommen, „sollten die deutsche Sprache beherrschen und nachgewiesen haben, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.“ Sie selbst habe als Bezirksbürgermeisterin von Neukölln mit großer Freude rund 3000 Menschen eingebürgert. Aber das gehe zu weit. „Es besteht die Gefahr, dass die Ränder – sowohl die Linken als auch die Rechten – weiter erstarken. Die schockierenden Bilder aus Frankreich sollten uns Mahnung sein.“

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hält Giffey ein SPD-Mitgliedervotum über einen Koalitionsvertrag für unausweichlich. „Die Regierungsbildung in Berlin ist eine Richtungsentscheidung für die SPD. Eine solche Entscheidung muss von der Breite ihrer Mitglieder getragen sein. Deshalb fordere ich ganz klar ein Mitgliedervotum aller Berliner SPD-Mitglieder über den Koalitionsvertrag.“ Bei den Verhandlungen müsse zudem viel stärker als bisher eine Rolle spielen, „wie all die Wünsche und Versprechen bei einem Haushalt, der eigentlich Einsparungen erfordert, finanziert werden sollen.“

Linke, Grüne und SPD in Berlin hatten in ihrem am vergangenen Samstag vorgestellten Sondierungspapier unter anderem festgehalten: „Wir setzen uns nachdrücklich für die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler und Landesebene im Rahmen unserer Kompetenzen für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland ein.“

Nötig wäre dazu wohl auch eine Änderung der Berliner Landesverfassung, für die ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht würde. Dort heißt es in Artikel zwei: „Träger der öffentlichen Gewalt ist die Gesamtheit der Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben. Sie üben nach dieser Verfassung ihren Willen unmittelbar durch Wahl zu der Volksvertretung und durch Abstimmung, mittelbar durch die Volksvertretung aus.“

Open Questions

  • Wie reagieren die Koalitionspartner auf die Kritik?
  • Wird es tatsächlich ein SPD-Mitgliedervotum geben?

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This article was originally published by Die Welt.

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