Bundesfinanzministerium plant Pflicht für digitale Bezahlmöglichkeiten
Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen künftig neben Bargeld auch mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen.
Quick Look
- Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat Eckpunkte für eine Pflicht digitaler Bezahlmöglichkeiten in Geschäften und Restaurants ab 2027 vorgelegt.
- Bargeld soll erhalten bleiben.
- Der Einzelhandel kritisiert zusätzliche Bürokratie und Kosten.
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Why It Matters
Das Vorhaben setzt einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD um. Ziel ist unter anderem der Kampf gegen Finanzkriminalität.
Geschäfte, Restaurants und Dienstleister sollen künftig neben Bargeld auch mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat dazu Eckpunkte vorgelegt, die nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt werden. Die neuen Regeln sollen 2027 umgesetzt werden.
„Wir wollen, dass Unternehmen überall dort, wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden, eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten“, heißt es in den Eckpunkten. Damit wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt.
Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, sollen die Unternehmen grundsätzlich selbst entscheiden können. Mindestens ein europäisches Verfahren müsse jedoch akzeptiert werden. Umsatzgrenzen oder zusätzliche Gebühren für Kunden sind nicht vorgesehen.
Bargeld soll zugleich weiterhin akzeptiert werden. Ziel sei Wahlfreiheit für die Kunden. Ausnahmen von der Pflicht sind für nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine oder Wohltätigkeitsverbände vorgesehen. Zudem soll geprüft werden, ob Härtefallregelungen nötig sind.
Das Finanzministerium will den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen. Es begründet die Pläne auch mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Finanzkriminalität. Digitale Zahlungen würden dokumentiert und seien damit besser nachvollziehbar.
Die Pläne stoßen im Einzelhandel auf Kritik. Gesetzliche Vorgaben seien völlig unnötig, sie schafften nur zusätzliche Bürokratie und Unsicherheiten, sagte Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE). „Denn eine einzelne Akzeptanz heißt immer, dass die ganze Bandbreite an Karten akzeptiert werden muss. Ansonsten entstehen komplizierte Kundengespräche, die Ärger machen, sowie Zeit und Geld kosten.“ Für Händler entstünden zusätzliche Kosten. Der Verband fordert deshalb eine Möglichkeit, Kartengebühren an Kunden weitergeben zu können.
Im deutschen Einzelhandel ging der Trend zuletzt zum bargeldlosen Bezahlen. Nach Angaben des Handelsforschungsinstituts EHI entfielen im vergangenen Jahr 32,3 Prozent des Umsatzes noch auf Barzahlungen und 65,1 Prozent auf Kartenzahlungen. Der Rest entfiel unter anderem auf Rechnungszahlungen, Überweisungen, Ratenkäufe und Gutscheine. Bei der Zahl der Transaktionen lag das Bargeld mit 50,5 Prozent noch knapp vor der Karte, die bei 48,1 Prozent der Einkäufe genutzt wird. Der Abstand ist in den vergangenen Jahren immer kleiner geworden. Dazu trägt auch bei, dass Kunden häufiger mit Smartphone oder Smartwatch bezahlen.
Während der Pandemie habe sich ein Großteil der Bevölkerung an die bargeldlose Bezahlung gewöhnt, sagt Kai Hudetz vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln. „Bargeldlose Bezahlmöglichkeiten sind im Handel längst kein Zusatzangebot mehr, sondern werden von vielen Konsumentinnen und Konsumenten als Standard erwartet.“ Dennoch sei Bargeld vor allem bei älteren Menschen häufig weiterhin das bevorzugte Zahlungsmittel. „Insofern macht die Wahlfreiheit absolut Sinn“, so Hudetz.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Finanzministerium bringt Gesetzentwurf noch in diesem Jahr ins Kabinett
Likely · Within months
Umsetzung der neuen Regeln im Jahr 2027
Likely · Within months
Open Questions
- Welche konkreten Ausnahmeregelungen wird es für Härtefälle geben?
- Wie hoch werden die Kosten für den Einzelhandel ausfallen?


