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Bundesregierung plant Pflicht zur Annahme bargeldloser Zahlungen
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FAZ37 minutes agoBusiness2 min readGermanyView translation

Bundesregierung plant Pflicht zur Annahme bargeldloser Zahlungen

Händler und Restaurants sollen künftig verpflichtet werden, digitale Bezahlmethoden zu akzeptieren

Quick Look

  • Die Bundesregierung plant eine gesetzliche Verpflichtung für Händler und Gastronomen, bargeldlose Zahlungen zu akzeptieren.
  • Ziel ist es, den Kundenwunsch nach digitalen Bezahlmöglichkeiten im Alltag zu erfüllen und die Akzeptanz unbarer Zahlungen zu erhöhen.

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Why It Matters

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine solche Regelung verständigt. Das Vorhaben basiert auf einem Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums.

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„Kartenzahlung erst ab zehn Euro“ oder „Nur Barzahlung“: Solche Schilder sollen in Deutschland künftig der Vergangenheit angehören. Die Bundesregierung will alle Händler und Restaurants verpflichten, auch Kartenzahlungen anzunehmen.

„Der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, auch bei vor Ort abgewickelten Alltagsgeschäften digital bezahlen zu können, scheitert heute aber noch zu oft an der fehlenden Akzeptanz unbarer Zahlungen auf Seiten der Unternehmen“, heißt es in einem Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums. Grundsätzlich hatten sich CDU/CSU und SPD schon im Koalitionsvertrag auf eine solche Regelung geeinigt.

Preisgünstige Lösungen gibt es

Händler verweisen oft auf die hohen Kosten, wenn sie Zahlungen mit Karte, Smartphone oder Smartwatch akzeptieren. Zwar hat die Deutsche Bundesbank errechnet, dass Barzahlungen bei einer einzelnen Transaktion mit 0,43 Euro günstiger sind als Girocard (ehemals EC-Karte – 0,60 Euro), Debitkarten (0,69 Euro) oder Kreditkarten (1,00 Euro). Bei höheren Umsätzen verschwimmen aber die Unterschiede. Werden die Kosten gemessen am Umsatz berechnet, ist die Girocard mit 0,8 Prozent vom Umsatz für den Händler die günstigste Alternative. Die Debitkarte liegt mit 2,1 Prozent Kosten vom Umsatz noch vor Bargeld (2,3 Prozent), bei Kreditkartenzahlungen fallen 2,4 Prozent Kosten vom Umsatz an.

Trotzdem wird die Pflicht zur Annahme von Kartenzahlungen Händlern das Geschäft nicht ruinieren, ist ein Zahlungsverkehrsexperte überzeugt. In Italien gibt es eine solche Regelung schon seit mehr als zehn Jahren. So berechnet der Anbieter Sumup für ein Gerät, mit dem bargeldlose Zahlungen entgegengenommen werden können, einmalig lediglich 17 Euro. In Spanien hat es fast jeder Straßenmusikant bei sich. Die Gebühren, die Sumup den Händlern berechnet, liegen bei 1,39 Prozent. Das heißt: Von 100 Euro Umsatz bleiben 98,61 Euro übrig. Für eine Abogebühr von 200 Euro im Jahr sinken sie sogar auf 0,79 Prozent, liegen aber für bestimmte Kreditkarten wie von American Express höher.

Bargeldlose Zahlungen überwiegen

Im vergangenen Jahr haben die Menschen in Deutschland ihre täglichen Einkäufe häufiger digital bezahlt als mit Bargeld. Laut Bundesbank waren 55 Prozent der Transaktionen bargeldlos. Der Anteil der Debitkarte liegt bei 26 Prozent. Mit dem Handy oder der Smartwatch wurden zehn Prozent der Einkäufe beglichen. Manche Kunden von Direktbanken, wie der ING Deutschland oder der DKB, haben keine Girocard, ebenso wenig die Kunden von Neobanken, wie Revolut oder N26.

An dieser Stelle wird es spannend. Denn das Eckpunktepapier des Finanzministeriums muss noch abgestimmt werden. Beteiligt sind die Ministerien für Wirtschaft und Energie, der Justiz und für Verbraucherschutz, für Digitales und Staatsmodernisierung, des Innern, für Arbeit und Soziales und das Kanzleramt. Im Eckpunktepapier heißt es, dass „die Unternehmen daher die Wahl zwischen den am Markt verfügbaren und gebräuchlichen digitalen Bezahlverfahren haben, wobei mindestens ein europäisches Verfahren akzeptiert werden muss“.

Gebräuchlich sind neben der Girocard aber nur Visa und Mastercard, beides US-Kartenunternehmen. Die Möglichkeit mit dem europäischen Bezahlsystem Wero per QR-Code und Sofortüberweisung an der Ladenkasse wird es erst im kommenden Jahr geben. Sumup bietet auch dafür eine Lösung, allerdings zu deutlich höheren Gebühren, nämlich 2,5 Prozent. Dann blieben Händlern nur noch 97,50 Euro von 100 Euro Umsatz.

Open Questions

  • Wann tritt die gesetzliche Regelung in Kraft?
  • Welche Ausnahmen wird es für Kleinsthändler geben?

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This article was originally published by FAZ.

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