Bundesverfassungsgericht: Beratungszeit für Heizungsgesetz war ausreichend
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- Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von Parlamentariern um Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz abgewiesen.
- Die Beratungszeit im Bundestag wurde als ausreichend befunden, obwohl ein Eilantrag zuvor erfolgreich war.
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Why It Matters
Parlamentarier um Thomas Heilmann klagten gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz, da sie ihre Mitwirkungsrechte durch kurzfristige Änderungen und zu kurze Beratungszeit verletzt sahen. Ein Eilantrag war 2023 erfolgreich.
Die Beratungszeit im Bundestag zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes im Sommer 2023 war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausreichend. Das Gericht wies im Hauptsacheverfahren die Klage von Parlamentariern um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann ab.
Im Eilverfahren im Juli 2023 hatte das Gericht den Klagenden noch Recht gegeben. Wenige Tage vor seiner geplanten Verabschiedung war das Gesetz, das umgangssprachlich meist als "Heizungsgesetz" bezeichnet wurde, dadurch gestoppt worden. Heilmann hatte geklagt, weil er seine Rechte als Parlamentarier durch das aus seiner Sicht überhastete Gesetzgebungsverfahren vor drei Jahren verletzt sah.
Kein "Tempolimit" bei Gesetzgebung
Doch belastbare Anhaltspunkte für die Vermutung, Heilmann seien Informationen vorenthalten worden, habe er nicht vorgetragen, sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold. "Es ist insbesondere nicht erkennbar, welche Informationen die Bundesregierung nicht mit ihm geteilt haben soll, obwohl sie ihr vorlagen und obwohl sie anderen Abgeordneten zur Verfügung gestellt wurden."
Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. "Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits", sagte Kaufhold.
Wie schnell ein Verfahren ablaufe, könne also eine Rolle spielen. Für die verfassungsrechtliche Bewertung sei jedoch entscheidend, ob der Austausch von Argument und Gegenargument möglich war. Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf und einer Formulierungshilfe habe den Abgeordneten eine taugliche Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestanden. Der Senat befand daher einstimmig, dass der Antrag Heilmanns unzulässig sei.
Kurzfristige Änderungen sorgten für Klage
Weil es noch kurz vor der geplanten Abstimmung im Juli 2023 zu umfangreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP gekommen war, hatte Heilmann das Gericht in Karlsruhe angerufen. Die Beratungszeit sei zu kurz gewesen und sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt worden. Sein Eilantrag hatte damals mit fünf gegen zwei Stimmen Erfolg.
Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Im Eilverfahren habe der Abgeordnete aber lediglich darlegen müssen, dass ihm die Ausübung seiner Mitwirkungsrechte bis zum Moment der Antragstellung nicht möglich war. Im nun abgeschlossenen Hauptsacheverfahren sei aber das Gesetzgebungsverfahren insgesamt betrachtet worden, erklärte das Gericht.






