CDU-Abgeordnete Anne König fordert eine Verschärfung des Strafrechts bezüglich Leihmutterschaften, einschließlich solcher im Ausland, um ethische Ungerechtigkeiten zu bekämpfen.
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Leihmutterschaften sind in Deutschland verboten, aber im Ausland möglich.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König will das Strafrecht in Sachen Leihmutterschaft verschärfen. Eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, sollte nicht nur im Inland verboten und strafbewehrt sein, sondern auch für Leihmutterschaften im Ausland gelten, sagte die familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsbundestagsfraktion der „Neuen Zürcher Zeitung“. Bislang sind Auslands-Leihmutterschaften straffrei. König sagte: „Wenn wir Leihmutterschaft im Inland aus guten Gründen für ethisch unvertretbar halten, sie verbieten und das strafbewehren, gibt es keinen Grund, dies nicht auch für eine ausländische Leihmutterschaft so zu regeln.“ Sie wies zudem auf die Ungerechtigkeit hin, dass wohlhabende Deutsche das Verbot im Ausland gefahrlos umgehen würden. König positioniert sich damit gegen ihren Parteifreund und früheren Fraktionschef Jens Spahn, der zusammen mit seinem Mann und mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater geworden war. Die CDU-Abgeordnete nannte die in Italien geltende Regelung als mögliches Vorbild, wenngleich dort hohe Geld- und auch Haftstrafen drohten. „Wir müssen abwägen, ob bestimmte Sanktionen, wenn auch nicht in dieser Härte, auch für unser Land infrage kommen“, sagte König. Walser beklagte eine polarisierte Debatte über das Thema in ihrer Kirche. Ähnlich wie beim Thema Schwangerschaftsabbruch stünden sich zwei Lager unversöhnlich gegenüber, sagte sie. Sehr rasch erhalte eine nachdenkliche und differenzierte Argumentation das Prädikat „nicht katholisch“. Dies erschwere in einer demokratischen Gesellschaft die „gemeinsame Suche nach der Wahrheit mit allen Menschen guten Willens“.
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Die CDU wird interne Debatten über Leihmutterschaften führen.
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