
Eine Analyse der Kompetenzen, der moralischen Autorität und der Anforderungen an das deutsche Staatsoberhaupt
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Das Amt des Bundespräsidenten ist im Grundgesetz verankert und dient als moralische Instanz sowie als Repräsentant der staatlichen Einheit. Die Wahl erfolgt durch die Bundesversammlung.
Ein Komiker als Bundespräsident? Eine skurrile Vorstellung in ernsten Zeiten. Aber auch verständlich, wenn man sich vor Augen führt, dass seit je manche Sehnsüchte auf das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland projiziert wurden. Dass da jemand über den Parteien steht, des Gezänks der Tagespolitik entrückt – diese Vorstellung haben Bundespräsidenten selbst genährt –, etwa Richard von Weizsäcker mit seiner Kritik am Parteienstaat (dem er selbst seine Ämter verdankte). Bis hin zu der mehrfach auch von Bundespräsidenten erhobenen Forderung, das Staatsoberhaupt solle direkt vom Volk gewählt werden.
Doch das würde eine Unwucht in das staatliche Gefüge bringen. Ein direkt gewählter Bundespräsident hätte dann, im Gegensatz etwa zum Bundeskanzler, eine unmittelbare Legitimation durch die Bürger. Die könnte er auch gegen andere Verfassungsorgane in Stellung bringen: Schaut, anders als ihr bin ich direkt gewählt!
Anders als die anderen ist der Bundespräsident in jedem Fall. Denn sein Amt verkörpert, höchstrichterlich bestätigt, die Einheit des Staates. Demnach kommt die Autorität und die Würde seiner Stellung vor allem in dessen geistig-moralischer Wirkung zum Ausdruck. Ein Hindenburg mit Notverordnungsrecht und Oberbefehl über die Streitkräfte sollte der Bundespräsident nach den Erfahrungen mit Weimar gerade nicht sein.
Doch sind seine Befugnisse nicht zu unterschätzen. Gerade in krisenhaften Situationen treten seine Kompetenzen und Möglichkeiten hervor. So kann der Bundespräsident unter bestimmten Voraussetzungen den Bundestag auflösen und für Neuwahlen sorgen. Er kann Gesetze stoppen, die er für verfassungswidrig hält. Er ernennt Staatsdiener bis hin zum Bundeskanzler (den er auch vorschlägt) – ist aber auch hier kein Automat, der etwa ausführen müsste, was er für evident grundgesetzwidrig hält. Der Präsident vertritt Deutschland nach außen. Er ist nicht Regierungschef, aber er ist ziemlich frei in den Grenzen des Grundgesetzes.
Diese Freiheit deutet auf eine gleichsam ungeschriebene Kompetenz des Bundespräsidenten hin: die Macht des Wortes. Damit ist nicht nur das gemeint, was vielleicht als Bonmot bleibt („Nun siegt mal schön“, „Der 8. Mai war ein Tag der Befreiung“, „Durch Deutschland muss ein Ruck gehen“). Auch das Mahnen und Strippenziehen im Hintergrund zählt dazu. Oder öffentliche Appelle in Krisenzeiten – man denke an Lagen wie die Corona-Pandemie, an Unruhen oder militärische Einsätze. Der Bundespräsident kann hier eine wichtige Rolle spielen.
Das auszufüllen kann nicht jeder. Aber Bekanntheit und Beliebtheit sind keine Amtsvoraussetzungen. So ist Joachim Gauck, bis heute ein Meister der freien Rede, gerade als Mann der Kirche und Bürgerrechtler aus dem Osten dortselbst nicht besonders populär gewesen.
Sollte der Präsident Jurist sein, wie es öfter der Fall war und nun verschiedentlich wieder gefordert wird, Hochschullehrer oder früherer Bundesverfassungsrichter? So nützlich solche Qualifikationen sind: gefragt ist in erster Linie weder der Professor noch der Richter. Es geht um ein Gespür für Nöte und Signale – und darum, die richtigen Zeichen zu geben und Weichen zu stellen.
Kenntnisse des politischen Geschäfts sind darum von Vorteil. Doch es geht auch um mehr als das geräuschlose Leiten von Parlamentssitzungen und das Sanktionieren von Zwischenrufern. Fest steht: Er braucht die Mehrheit in der Bundesversammlung, die nur zur Wahl des Bundespräsidenten zusammentritt. Das erfordert einen partei- und gleichsam länderübergreifenden Konsens.
Die Parteien, hier funktioniert das überkommene Wechselspiel zwischen Union und SPD offenbar noch, sollten sich jenseits des Proporzes vor allem fragen: Wer ist in der Lage, überzeugend Kurs zu halten, wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung von einer Partei, von einem Bundesland aus, von innen (und womöglich daraus folgend auch von außen) heraus attackiert wird? Dabei geht es nicht um einen parteipolitischen Kurs. Sondern um den Schutz des gemeinsamen Fundaments. Um das Eintreten für Freiheit und Gleichheit vor dem Recht.
Im Amt des Bundespräsidenten schwingt weiterhin etwas Vordemokratisches mit. Das zeigt sich nicht nur im Recht zur Begnadigung. Es zeigt sich auch in der Vorstellung, dass ein Mensch die Einheit des Staates verkörpert und Land wie Volk repräsentiert.
In der Ukraine wurde der Komiker Selenskyj durch eine Fernsehserie bekannt, in der er als Lehrer aufgrund einer Kampagne im Internet zum Präsidenten gewählt wird, und dann wurde er tatsächlich vom Volk zum Präsidenten gewählt. Er hat ohne Zweifel eine andere Legitimation und Macht als der deutsche Bundespräsident – und ist ein beispielloser Fall in jeder Hinsicht, von Krieg bis Korruption. Er zeigt aber auch, dass Integration und Zusammenstehen eines Landes in der Not möglich ist. Selenskyjs Fernsehserie hieß: Diener des Volkes.
Das Bundeskabinett plant die Verabschiedung einer Einkommensteuerreform. Während das Finanzministerium Entlastungen für Familien betont, kritisiert das Wirtschaftsministerium das Ausbleiben eines vollständigen Abbaus der kalten Progression.
Die Bundesregierung schreibt den versuchten Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle russischen Geheimdiensten zu. Eine offizielle Stellungnahme wird zeitnah erwartet, während politische Konsequenzen diskutiert werden.

Die Bundesregierung macht einen russischen Geheimdienst für den versuchten Sprengstoffanschlag auf den Flughafen Leipzig/Halle Anfang August verantwortlich. Als Reaktion sind diplomatische Maßnahmen wie Ausweisungen und Schließungen von Einrichtungen geplant.

Die Bundesregierung schreibt Russland den versuchten Drohnen-Anschlag auf den Flughafen Leipzig/Halle vom 4. August zu. Eine offizielle Stellungnahme wird erwartet, während über mögliche diplomatische oder sicherheitspolitische Konsequenzen debattiert wird.

Nach dem Sprengdrohnen-Anschlag in Leipzig verdichten sich laut Ermittlern Hinweise auf eine russische Urheberschaft. Außenminister Johann Wadephul und Innenminister Alexander Dobrindt planen eine offizielle Bekanntgabe am Dienstag.
Die Bundesregierung schreibt Russland den Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig vor einem Monat zu. Als Reaktion sind Maßnahmen geplant, über die am Dienstag informiert werden soll. Bundeskanzler Merz kündigte eine abgestimmte Antwort auf hybride Bedrohungen an.