Debatte um anlasslose Speicherpflicht: Neue Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
Gesetzentwurf sieht Speicherung von IP-Adressen vor – Datenschützer und Bürgerrechtsaktivisten kritisieren Vorhaben
Quick Look
- Die Bundesregierung plant eine anlasslose Speicherpflicht für IP-Adressen – eine abgespeckte Version der 2008 eingeführten Vorratsdatenspeicherung.
- Das Bundesverfassungsgericht kippte die ursprüngliche Regelung 2010, der EuGH erklärte die deutsche Regelung 2022 für EU-rechtswidrig, erlaubte aber 2024 die Speicherung von IP-Adressen unter strengen Bedingungen.
- Innerhalb der Ampelkoalition gab es Streit: Nancy Faeser (SPD) befürwortete die Speicherpflicht, Marco Buschmann (FDP) wollte stattdessen ein Quick-Freeze-Verfahren.
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Die Bundesregierung plant eine anlasslose Speicherpflicht für IP-Adressen – eine abgespeckte Version der 2008 eingeführten Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht kippte die ursprüngliche Regelung 2010, der EuGH erklärte die deutsche Regelung 2022 für EU-rechtswidrig, erlaubte aber 2024 die Speicherung von IP-Adressen unter strengen Bedingungen. Innerhalb der Ampelkoalition gab es Streit: Nancy Faeser (SPD) befürwortete die Speicherpflicht, Marco Buschmann (FDP) wollte stattdessen ein Quick-Freeze-Verfahren.



