
Dokumente belegen, dass Fachbeamte die Preisvergabe an alle 118 Buchhandlungen empfahlen, während Kulturstaatsminister Weimer Zweifel an der Preiswürdigkeit behauptete.
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Drei Buchhandlungen wurden vom Deutschen Buchhandlungspreis 2026 ausgeschlossen, nachdem Weimer Zweifel an deren politischer Einstellung äußerte. Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte ihm die Bezeichnung als Extremisten.
Wie kam es dazu, dass von den 118 Buchhandlungen, die von der zuständigen Jury für den Deutschen Buchhandlungspreis des Jahres 2026 ausgewählt worden waren, nur 115 den Preis erhielten? Genauer gefragt: Warum strich Wolfram Weimer, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), die drei Buchhandlungen „Zur schwankenden Weltkugel“ (Berlin), „Golden Shop“ (Bremen) und „Rote Straße“ (Göttingen) von der Liste der Preisträger? Und noch genauer: Was hatte Weimers Behörde veranlasst, just und nur über diese drei Buchhandlungen Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz im sogenannten Haber-Verfahren anzufordern? Im Interview mit der „Zeit“, veröffentlicht in deren Ausgabe vom 19. März, gab der Kulturstaatsminister eine eindeutige Antwort: „Unsere Fachbeamten, die sich in der Buchhandlungsszene sehr gut auskennen, hatten in drei Fällen grundsätzliche Zweifel an der Preiswürdigkeit.“
Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte Weimer am 30. April, die von ihm als preisunwürdig behandelten Buchhändler öffentlich als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Rechtsmittel gegen den Beschluss legte er nicht ein, obwohl der angebliche Extremismus das einzige inhaltliche Stichwort geblieben ist, das Weimer der Öffentlichkeit zur Rechtfertigung seines von der gesamten deutschen literarischen Welt in singulärer Einmütigkeit gerügten Handelns gegeben hat. In der juristischen Hauptfrage der Rechtmäßigkeit dieses Handelns stehen gerichtliche Entscheidungen über die von den Buchhandlungen eingereichten Klagen aus. Unterdessen hat der Journalist Jonas Mueller-Töwe Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt und jetzt im Nachrichtenportal T-Online über das Ergebnis seiner Anfrage berichtet.
In den Akten der Behörde des Beauftragten sind demnach keine Zweifel der Fachbeamten an der Preiswürdigkeit der Buchhandlungen in Berlin, Bremen und Göttingen dokumentiert. Das Gegenteil ist der Fall: In einer Vorlage an die Hausleitung von Oktober 2025 empfahl das zuständige Referat, alle 118 von der Jury aus den etwa 500 Bewerbern ausgewählten Unternehmen mit dem Preis auszuzeichnen. „Es wird empfohlen, dem Votum der Jury zu folgen.“ Denn: „Alle empfohlenen Buchhandlungen erfüllen die Teilnahmebedingungen für eine Auszeichnung.“
Weimers Sprecher wiesen in der Kontroverse darauf hin, dass das Votum der Jury für den Beauftragten nicht bindend sei und er die Preise nicht bloß aushändige (was in diesem Jahr wegen des Skandals unterblieb), sondern vergebe. Aus den Akten ergibt sich jetzt, dass die Empfehlungen der Jury von den Beamten mit eigener Empfehlung nach oben weitergegeben wurden. Jede vorgeschlagene Buchhandlung wird in der Vorlage für die Hausleitung kurz charakterisiert. So der bremische Goldladen: „Laut der Webseite der Buchhandlung befinden sich im Sortiment u.a. ‚Bücher zu linker Politik, Jugendsubkulturen, Musik‘. Zudem befinden sich in der Rubrik ‚Links‘ u. a. Verlinkungen zur Antifa in Bremen.“ Auch das Angebot der roten Straßenhändler in Göttingen wird nach der Website der Buchhandlung referiert: „Es gibt Bücher zu Feminismus und Queerness, Linker Theorie und deren Diskussion, sozialen Bewegungen, Nationalsozialismus und dessen Rezeption, marxistischer Theorie, Kritischer Theorie, Antirassismus und Migration.“ Über die „Schwankende Weltkugel“ wird laut Mueller-Töwe lediglich denkbar knapp vermerkt, sie habe eine offensichtliche politische Ausrichtung.
Nur die Links zur Antifa berühren dem Anschein nach das Interessengebiet des Verfassungsschutzes, wobei das Haber-Verfahren nach dem Merkblatt der früheren Staatssekretärin Emily Haber aus dem Jahr 2017 auf Organisationen beschränkt sein soll, „deren Unbedenklichkeit sich nicht aus dem jeweiligen Kontext erschließt“. Für Weimers Fachbeamte waren die Links zur Antifa im Bremer Kontext unbedenklich, die seit März oft fotografierte Fassade mit goldenen Worten linker Staatskritik wird gar nicht erst erwähnt. Spezielle Kenntnisse der Buchhandlungsszene mussten für die Abfassung der Kurzporträts nicht aktiviert werden. Die Erbringung des Nachweises, dass in 118 Fällen die Bedingungen für eine Preisgeldzahlung erfüllt waren, die als breit und pluralistisch auszuschüttende Subvention gedacht ist, war eine Verrichtung bürokratischer Routine. Eine offensichtlich linke politische Ausrichtung war für die Szenekenner im Fachreferat jedenfalls kein Grund, der Hausleitung eine Sonderprüfung zu empfehlen.
Einsicht in spätere Akten, die das erst im Januar 2026 eingeleitete Haber-Verfahren dokumentieren müssten, wurde Mueller-Töwe unter Berufung auf den Geheimschutz verwehrt. Wann und in welcher Form artikulierten Fachbeamte die grundsätzlichen Zweifel, auf die sich Weimer gegenüber der „Zeit“ berief, wenn sie sich in der Akte zur Umsetzung des Juryvotums nicht niedergeschlagen haben? Handelt es sich bei diesen Beamten tatsächlich um die Fachleute des zuständigen Referats, oder schalteten sich womöglich Buchliebhaber aus anderen Referaten ein? Eine Anfrage der F.A.Z. an die BKM-Pressestelle blieb bis zum Redaktionsschluss der Freitagsausgabe ohne Antwort.
Am 6. März 2026 hatte Weimers damaliger Chefsprecher der F.A.Z. mitgeteilt, es habe bei der Durchsicht der Juryliste „Stichproben“ gegeben. Man habe den Verfassungsschutz aufgrund von „konkreten Anhaltspunkten und Hinweisen“ eingeschaltet. Von wem die Hinweise gekommen sein sollen, bleibt unbekannt.
Wolfram Weimers unbekümmerter Umgang mit der Wahrheit gehört zu den unerfreulichsten Aspekten dieser Kulturstaatsaffäre. Die aussortierten Buchhandlungen hatten zunächst den wahrheitswidrigen Bescheid erhalten, sie seien von der Jury nicht ausgewählt worden. Im „Zeit“-Interview suggerierte Weimer, es sei das korrekte Verfahren eingehalten worden und die Sachkunde seiner Beamten zum Zuge gekommen. Wer beim BKM wofür zuständig ist, geht bis hinunter zur Ebene der Referatsleitungen aus dem öffentlichen Organigramm hervor und ist jenseits dieser Ebene denen bekannt, die im Alltag mit der Behörde zu tun haben. Wie es aussieht, hat Weimer Zweifel an der Verfassungsloyalität von Geschäftsleuten, für die in sieben Monaten kein Beleg und nichts irgendwie Belegartiges vorgelegt worden ist, seinen eigenen Beamten angedichtet.
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Gerichtliche Entscheidung über die Klagen der Buchhandlungen steht aus.
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