
Die EU-Kommission plant eine einjährige Verschiebung der Methanregulierung, doch Uniper-Chef Michael Lewis hält dies für unzureichend und fordert drei Jahre Vorlaufzeit.
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Die EU-Methanverordnung verpflichtet Unternehmen zu strengen Nachweisen über Methanemissionen in der Lieferkette. Ab Januar 2027 drohen bei Verstößen Strafen von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes.
Die EU-Kommission will die nächste Stufe der Methanverordnung auf 2028 verschieben. Uniper-Chef Michael Lewis hält den Aufschub für zu kurz und erklärt, worauf es für ihn ankommt.
Die EU-Kommission hat eine einjährige Verschiebung der nächsten Stufe der Methanverordnung vorgeschlagen, die im Rat der Staats- und Regierungschefs diskutiert wird.
Uniper-Chef Michael Lewis fordert eine dreijährige Vorlaufzeit, um Zertifizierungs- und Prüfsysteme für die Methanüberwachung aufzubauen, da ein Jahr Aufschub nicht ausreiche.
Die nächste Regulierung soll ursprünglich ab Januar 2027 gelten und verlangt von Unternehmen Nachweise zur Überwachung der Methanemissionen durch Produzenten im Herkunftsland; Verstöße können Strafen bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes bedeuten.
Kritik kommt von der Grünen-Bundestagsfraktion, die Bundeswirtschaftsministerin Reiche vorwirft, die Verschiebung der Methanverordnung zu verschleppen.
Berlin, Brüssel. Der bundeseigene Energiekonzern Uniper kritisiert die Pläne der EU-Kommission, die Verschärfung der Methanregulierung um ein Jahr zu verschieben. Uniper-Chef Michael Lewis sagte dem Handelsblatt: „Ein Jahr Aufschub reicht nicht. Es braucht rund drei Jahre, um die notwendigen Zertifizierungs- und Prüfsysteme aufzubauen.“
Die EU-Kommission hat die Verschiebung um ein Jahr am Mittwoch offiziell vorgeschlagen, um zusätzlichen Druck auf die Versorgungssicherheit bei importierten fossilen Brennstoffen aufgrund des Irankriegs zu vermeiden. Der Schritt hatte sich in den vergangenen Wochen angedeutet.
Das Thema dürfte beim Rat der europäischen Staats- und Regierungschefs am Donnerstag und Freitag eine Rolle spielen. Allerdings ist fraglich, ob der Aufschub der Mehrheit der Staats- und Regierungschefs ausreicht. Zuletzt hatte der französische Präsident Emmanuel Macron Lockerungen gefordert.
Innerhalb der Bundesregierung ist das Thema umstritten. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte zum Vorschlag der EU-Kommission, die nächste Stufe der Regulierung um ein Jahr zu verschieben, man unterstütze den pragmatischen Ansatz der Behörde. Der Vorschlag werde gründlich geprüft und eine Position innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Zuletzt hatte das Ministerium allerdings erklärt, man halte eine Verschiebung um ein Jahr nicht für ausreichend.
Ab Januar 2027 drohen empfindliche Strafen
Die EU-Verordnung zielt auf die drastische Reduzierung der klimaschädlichen Methanemissionen im Energiesektor ab. Methan wirkt als Treibhausgas um ein Vielfaches stärker als CO2. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Öl, Gas und Kohle zu strengen Maßnahmen.
Die Regeln gelten seit 2024 und werden schrittweise verschärft. Die nächste Stufe soll zum Jahreswechsel erfolgen: Ab Januar 2027 müssen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge nachweisen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methanemissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie die EU es von europäischen Unternehmen verlangt. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens.
Uniper-Chef Lewis sagte, Uniper stehe klar hinter dem Ziel, Methanemissionen wirksam zu reduzieren. „Aber ambitionierte Ziele allein reduzieren noch keine Emissionen. Entscheidend ist, dass die Regeln in internationalen Lieferketten funktionieren und ihre Einhaltung verlässlich überprüft werden kann“, sagte der Uniper-Chef.
Verlässliche Emissionsdaten müssen nach Angaben des Uniper-Chefs über ein Jahr erhoben und anerkannt werden. „Diese Schritte lassen sich nicht beliebig beschleunigen“, sagte Lewis. „Niemandem ist geholfen, wenn wir in zwölf Monaten erneut vor denselben ungelösten Problemen stehen“, sagte er. Europa brauche Methanregeln, die in der Praxis funktionierten, nicht nur auf dem Papier.
EU-Energiekommissar Dan Jørgensen hatte Ende September eingeräumt, man stoße bei der Umsetzung der nächsten Stufe der Methanregulierung auf Probleme. Man prüfe daher die Möglichkeiten einer Verschiebung.
Streit um die Strafen
Fachleute kritisieren, die EU schneide sich mit der geplanten Verschärfung der Methanverordnung ohne Not von einem Großteil des weltweiten Öl- und Gasangebots ab. Damit nehme sie hohe Preis- und Versorgungsrisiken in Kauf.
So warnen etwa die USA und Katar, die weltweit größten Exporteure von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas, kurz LNG), sie könnten sich den Risiken der ab dem 1. Januar 2027 geltenden Methanregulierung nicht aussetzen.
Noch im Juli hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die verschärften Vorschriften wie geplant ab 1. Januar 2027 gelten zu lassen, eine Bestrafung jedoch für drei Jahre auszusetzen. Das hatte Kritik einiger EU-Mitgliedstaaten ausgelöst.
Auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte sich gegen diesen Vorschlag gewandt. Kein Compliance-Officer werde den Abschluss eines Gasliefervertrags akzeptieren, mit dem ein Unternehmen sehenden Auges in Complianceverstöße rausche, hatte sie im Sommer gesagt.
Kritik aus der Grünen-Fraktion
Die Grünen kritisieren Bundeswirtschaftsministerin Reiche für ihre Haltung zur Methanverordnung. Insbesondere das Argument, mit der Regulierung schneide sich Deutschland von einem Teil des LNG-Marktes ab, halten sie für vorgeschoben: „Frau Reiche will die Methanverordnung verschleppen, doch ihr Haus kann nicht belegen, dass wegen der Verordnung neue Gaslieferverträge verhindert würden“, sagte Julia Verlinden, stellvertretende Chefin der Grünen-Bundestagsfraktion, dem Handelsblatt.
Verlinden bezieht sich auf die Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen. Die Fraktion hatte gefragt, worauf die Annahme gestützt werde, eine regelkonforme Anwendung der EU-Methanverordnung gefährde die Versorgungssicherheit. Das Ministerium antwortete: „Der Bundesregierung ist bislang nur ein Vertragsabschluss mit deutscher Beteiligung, bei dem die EU-Methanverordnung eine Rolle spielt, bekannt.“
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Entscheidung über die Verschiebung der Methanverordnung durch den EU-Rat.
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