Enteignungen in Deutschland: Rechtliche Realität statt Tabu
Die Linke in Berlin will Wohnungen vergesellschaften. Dagegen gibt es gute Argumente – dass der Staat Privateigentum nicht antasten dürfe, gehört jedoch nicht dazu.
Quick Look
- Die Pläne der Berliner Linken zur Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen sind ökonomisch umstritten, rechtlich aber möglich.
- Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen, die in Deutschland für Straßenbau, Denkmalschutz oder Tagebau regelmäßig stattfinden.
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Why It Matters
Die Partei Die Linke fordert in Berlin die Überführung großer Wohnungsbestände in Gemeineigentum. Dies wirft rechtliche und politische Fragen zum Schutz des Privateigentums nach dem Grundgesetz auf.
Die Linke in Berlin will Hunderttausende Wohnungen in Gemeineigentum überführen. Dagegen gibt es gute Argumente. Dass der Staat privaten Besitz nicht antasten dürfe, gehört allerdings nicht dazu.
Die Linke will Wohnungsbestände großer Immobilienunternehmen in Berlin vergesellschaften. Die Pläne sind ökonomisch eine schlechte Idee. Nur: Der staatliche Zugriff auf Privateigentum ist in Deutschland keineswegs neu. Es wird hierzulande immer wieder enteignet.
Das Grundgesetz schützt zwar das Eigentum. Es erlaubt aber ausdrücklich sowohl Enteignungen als auch Vergesellschaftungen. 2025 liefen in Deutschland 177 Enteignungsverfahren alleine für den Straßenbau. In Flensburg etwa sollte ein Landwirt Grundstücksteile für eine Umgehungsstraße abgeben.
In Thüringen wurde 2018 die Enteignung von Schloss und Park Reinhardsbrunn beschlossen. Ziel war, das vom Verfall bedrohte Kulturdenkmal zu sichern. Das bekannteste Beispiel ist aber Garzweiler. Für den Braunkohletagebau in Nordrhein-Westfalen wurden ganze Dörfer umgesiedelt und Grundstücke enteignet. Allein im Rheinischen Revier verloren mehr als 40.000 Menschen ihre Heimat, ohne dass CDU-Politiker darin etwas Verwerfliches erkennen konnten.
Es gibt bessere Argumente
Vergesellschaftungen hat es im Gegensatz zu Enteignungen dagegen in der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Das Grundgesetz erlaubt zwar ausdrücklich, Grund und Boden oder Produktionsmittel in Gemeineigentum zu überführen. Angewandt wurde der entsprechende Artikel noch nie. Das ändert aber nichts daran, dass der staatliche Zugriff auf Privateigentum in Deutschland Realität ist.
Deshalb ist es wohlfeil, wenn Bundeskanzler Friedrich Merz vor den Plänen der Linken warnt und in Richtung internationale Investoren versichert: "Es gibt in Deutschland keine Enteignungen von privatem Eigentum." Doch, die gibt es. Und das nicht erst, seit die Linke Wohnungskonzerne im Visier hat.
Open Questions
- Wie bewertet das Bundesverfassungsgericht eine mögliche Vergesellschaftung?
- Welche wirtschaftlichen Folgen hätte eine Umsetzung der Berliner Pläne?





