EU-Abgeordnete fordern nach Meta-Milliardenvergleich in den USA härteres Vorgehen gegen Tech-Konzerne
Nachdem sich Meta mit US-Bundesstaaten auf einen Milliardenvergleich geeinigt hat, drängen Europaabgeordnete auf strengere Regeln und Entschlossenheit in der EU.
Quick Look
Nach einem 18-Milliarden-Dollar-Vergleich von Meta mit US-Bundesstaaten wegen Jugendschutzes fordern EU-Abgeordnete ein härteres Vorgehen der Europäischen Union gegen Social-Media-Betreiber.
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Why It Matters
Meta hat einem Vergleich mit 48 US-Bundesstaaten über bis zu 18 Milliarden Dollar zugestimmt, um Klagen wegen des Jugendschutzes beizulegen.
Brüssel. Der Milliardenvergleich in einem wegweisenden Prozess zwischen dem US-Konzern Meta und fast allen US-Bundesstaaten zum Jugendschutz könnte einen Wendepunkt in der Regulierung von Tech-Konzernen darstellen. Nur wenige Tage nach dem Vergleich fordern Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die Chance zu nutzen, auch in Europa härter gegen Social-Media-Betreiber vorzugehen.
„Die EU sollte das zum Ansporn nehmen, auch in der Europäischen Union endlich strengere Regeln für Social-Media-Plattformen durchzusetzen“, sagte die Parlamentarierin und Digitalexpertin Alexandra Geese (Grüne) dem Handelsblatt.
Unterstützung erhielt sie vom EU-Abgeordneten Andreas Schwab (CDU): Die EU dürfe nicht weiter vor US-Präsident Donald Trump einknicken, sagte er. Der Vergleich zeige, dass die USA nahezu die identischen Sorgen beim Jugendschutz auf Social-Media-Plattformen hätten wie die Europäer. „Der von Präsident Trump ausgerufene Schutz der Tech-Unternehmen muss auch in den USA vor den Gerichten haltmachen.“
Der Social-Media-Konzern Meta hatte diese Woche einem Vergleich mit 48 US-Bundesstaaten zugestimmt. Der Konzern zahlt danach binnen zehn Jahren insgesamt bis zu 18 Milliarden Dollar und verpflichtet sich zu weitreichenden Änderungen. Dazu gehören ein voreingestelltes Zwei-Stunden-Limit pro Tag für Nutzer unter 18 Jahren sowie eine nächtliche Zugangssperre. Meta wies im Zuge der Einigung jegliches Fehlverhalten zurück.
Der Milliardenvergleich bringt Meta weltweit unter Zugzwang. Es ist die höchste Zahlung eines Tech-Konzerns in den vergangenen Jahren – und könnte wegweisend für weitere Verfahren wegen Suchtgefahren sein, die Social-Media-Angebote wegen ihrer Machart auf Jugendliche haben können – auch in der EU.
Die EU gilt mit ihren Digitalgesetzen als Vorreiter bei der Regulierung von Tech-Konzernen. Strafen, die die EU-Kommission gegen amerikanische Tech-Konzerne verhängt hat, blieben jedoch zuletzt weit hinter den rechtlichen Möglichkeiten zurück. Zuletzt hat die EU im April 2025 eine Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro gegen Meta verhängt. Möglich wäre eine Strafe von bis zu zehn Prozent des globalen Umsatzes gewesen. 2025 erzielte Meta einen Gesamtumsatz von 200 Milliarden Dollar.
Grund für die Zurückhaltung: US-Präsident Trump hatte im Handelskonflikt mit der EU mehrfach gedroht, er verstehe Strafen gegen US-Tech-Konzerne als Zölle und werde im Zweifel hart zurückschlagen. Recherchen des Handelsblatts hatten offengelegt, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) Verfahren daher mehrfach aufgeschoben hat.
Doch ausgerechnet ein Urteil in dem Prozess in den USA hätte Meta deutlich härter treffen können als eine Strafe in der EU. Nach Berechnungen von Meta wollten die Bundesstaaten vor Gericht Schadenersatz in Höhe von bis zu 1,4 Billionen Dollar einfordern – fast so viel wie der Marktwert des Konzerns. Der Vergleich beseitigt dieses finanzielle Risiko, lässt aber weitere Rechtsansprüche offen.
Ein Richter muss den Vergleich in den USA bestätigen. Dann hat der Konzern sechs Monate Zeit, die Änderungen umzusetzen. Sie gelten jedoch erst einmal in den 48 US-Bundesstaaten und nicht weltweit.
Doch auch in der EU läuft ein Verfahren gegen Meta, das ähnliche Aspekte in den Fokus nimmt – und das die EU weiter vorantreiben könnte.
Wie die US-Bundesstaaten geht die EU-Kommission davon aus, dass die Meta-Angebote Facebook und Instagram so konzipiert sind, dass sie süchtig machen. Dies gefährdet vor allem Jugendliche und Kinder.
Konkret wirft die EU Meta vor, das in den Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren nicht ausreichend zu kontrollieren. Außerdem sieht die EU ein Suchtrisiko in stark personalisierten Empfehlungen sowie im automatischen Abspielen immer neuer Videos auf den Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram. Nutzer verspürten dadurch den Drang, die App ständig weiterzunutzen.
Aus Sicht der EU muss Meta die Gestaltung der Plattformen ändern – das wäre ein gravierender Eingriff in das Geschäftsmodell des Konzerns. Auf ähnliche Aspekte zielt der Vergleich in den USA ab: Durch den Vergleich verpflichtet sich Meta zu strengeren Altersüberprüfungen junger Nutzer.
Für die EU‑Abgeordnete Geese wären die Änderungen, wie sie im Vergleich beschlossen wurden, nicht ausreichend. „Mit der hohen Vergleichssumme wird verhindert, dass noch gravierendere Missstände aufgedeckt werden“, sagt Geese. „Die EU-Kommission muss in ihren laufenden Ermittlungen suchtfördernde Mechanismen klar aufzeigen und zeitnah Auflagen erteilen, die dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche wirksam vor Meta geschützt werden.“
Meta hatte die Vorwürfe der EU zurückgewiesen und auf Vorkehrungen verwiesen, die der Konzern bereits eingeführt habe, wie sogenannte Teen-Konten. Nach Auffassung der EU sind diese Vorkehrungen jedoch nicht ausreichend. Tageslimits und Pausenzeiten in den Konten ließen sich leicht ausschalten. Für andere Funktionen der Kindersicherung müssten Eltern über ausreichend technische Kenntnisse verfügen.
Auch die Kinder- und Jugendpsychiaterin und Leiterin der Forschungsgruppe Internetnutzungsstörungen am Universitätsklinikum Tübingen, Isabel Brandhorst, sieht den Vergleich in den USA daher kritisch: „Meine Befürchtung ist, dass es sich hierbei um einen faulen Kompromiss handelt, der in der Praxis nicht zu einer Änderung führt“, sagt die Expertin. Meta habe schon immer eine Altersgrenze der Angebote von 13 Jahren definiert, aber nie ernsthaft etwas dafür getan, dass diese Grenze wirklich eingehalten werde.
Außerdem enthalte die aktuelle Ankündigung Schlupflöcher: Zwar solle die Nutzungsdauer begrenzt werden, diese könne jedoch von den Eltern deaktiviert werden. Als weiteres Beispiel führt die Expertin an, dass Jugendliche die Möglichkeit haben sollen, einen Feed zu wählen, der nicht dem Algorithmus des Konzerns unterliegt, und Autoplay deaktivieren zu können. Dies sollte der Expertin zufolge auch in den Voreinstellungen automatisch festgelegt werden.
Doch nicht nur in der EU, weltweit sorgt der Milliardenvergleich für Aufmerksamkeit. Der Schritt zeige, dass die Konzerne junge Menschen durchaus vor suchtfördernden Funktionen schützen könnten, dies aber bewusst nicht täten, sagte die australische Kommunikationsministerin Anika Wells am Donnerstag. Ihr Land habe deshalb bereits als eines der ersten weltweit ein Mindestalter für die Nutzung sozialer Medien eingeführt.
Auch in der EU wird derzeit über ein Mindestalter diskutiert. Für die EU ist dennoch klar: Ein Mindestalter bedeutet keine Abkehr von ihrer Regulierung – und damit keinen Freifahrtschein für die Tech-Konzerne.
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Richter entscheidet über Bestätigung des US-Vergleichs
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Open Questions
- Wird der Richter den Vergleich in den USA offiziell bestätigen?
- Wie reagiert die EU-Kommission konkret auf die Forderungen nach härteren Strafen?


