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EU-Verbraucherschutzrichtlinie Empco: Bundesregierung beschließt Übergangsfrist
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Handelsblatt1 hour agoBusiness4 min readGermanyView translation

EU-Verbraucherschutzrichtlinie Empco: Bundesregierung beschließt Übergangsfrist

Strengere Regeln gegen Greenwashing treten in Kraft. Die Bundesregierung schafft im Alleingang eine Art Übergangsfrist, doch Experten warnen vor anhaltender Rechtsunsicherheit.

Quick Look

  • September gilt die EU-Empco-Richtlinie gegen irreführende Nachhaltigkeitsaussagen.
  • Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft hat der Bundestag nun überraschend eine Änderung des Wettbewerbsrechts beschlossen, die Abmahnungen vorerst an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit knüpft.

AI-generated summary

Why It Matters

Ab dem 27. September gilt die EU-Verbraucherschutzrichtlinie Empco zur Bekämpfung von Greenwashing. Die Bundesregierung hat eine Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb beschlossen.

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Düsseldorf. „Grad’ noch legal … Wir feuern den Klimaretter zum kleinen Preis raus.“ Unter diesem Slogan hat die Initiative for nachhaltigeren Weinbau, „Zukunftsweine“, Restbestände ihrer Weine „Klimaretter“ verkauft – sechs Flaschen für 30 Euro inklusive Versand. Der Grund: Am 27. September tritt in der EU die Verbraucherschutzrichtlinie „Empco“ (Empowering Consumers for the Green Transition) in Kraft. Und Empco verbietet Aussagen zur Nachhaltigkeit, wenn Firmen sie nicht eindeutig belegen können.

Seit Monaten laufen Unternehmen und Verbände Sturm gegen die Umsetzung dieser Richtlinie, die Konsumentinnen und Konsumenten vor Produkten schützen soll, die von Firmen als nachhaltiger und umweltfreundlicher dargestellt werden, als sie sind (Greenwashing). Firmen und Branchenvertreter kritisieren, dass es Unternehmen überfordere, ihre Website, die Produktverpackungen und sogar Social-Media-Posts bis weit in die Vergangenheit zu überprüfen und zu ändern. Im schlimmsten Fall müssten sogar Produkte wegen kritischer Aussagen auf der Verpackung vernichtet werden.

Die Bundesregierung hat den Hilferuf aus der Wirtschaft nun überraschend erhört. Im nationalen Alleingang hat sie eine Art Übergangsfrist geschaffen. Der Bundestag hat am Donnerstag dieser Woche eine Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb beschlossen, die Abmahnungen gegen einen Empco-Verstoß bis zum 27. September 2028 unter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stellt.

„Es ist sehr gut und absolut notwendig, dass die Politik hier nachbessert“, sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE. Unnötige Umweltschäden durch vermeidbare Warenvernichtung würden so verhindert.

„Ich finde es gut, dass der Aufschrei aus der Wirtschaft gehört wird, dass da was gemacht werden muss“, sagt auch Constantin Eikel, Partner der Anwaltskanzlei Bird & Bird und Experte für Marken- und Werberecht. Für viele Mittelständler seien die Übergangsfristen in der Praxis zu kurz gewesen, ergänzt er.

Doch Experten warnen bereits: Für ein Aufatmen bei den betroffenen Unternehmen sei es zu früh. Wirkliche Rechtssicherheit gebe es dadurch nicht – und das aus mehreren Gründen.

Die Unternehmen sind seiner Einschätzung nach nun lediglich in einer stärkeren Position, wenn es zu Gerichtsverfahren kommt. So muss laut der Gesetzesänderung nun eine Interessensabwägung stattfinden.

Bei dieser soll berücksichtigt werden, welche Kosten für den Unternehmer entstehen, wenn er etwa Sticker auf die Verpackung klebt, oder welche Umweltschäden es verursacht, wenn er Verpackungen vernichtet. „Dazu wird beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe eine ganz andere Meinung haben als das betroffene Unternehmen“, sagt der Jurist.

So macht der Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzverein keinen Hehl daraus, dass er Firmen abmahnen wird. „Wir werden mit der Empco im Rücken unsere ökologische Marktüberwachung fortsetzen und erhebliche Verstöße gegen den Verbraucherschutz rechtlich verfolgen“, hat Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), bereits angekündigt.

Dazu kommt: Die Neuregelung gilt nur für Waren, die vor dem 27. September „in Verkehr gebracht“ wurden. Ob das dann etwa auch Produkte betrifft, die noch im Lager von Händlern liegen und nicht im Regal, müssten im Zweifel dann auch erst Gerichte klären.

Letztlich ist noch gar nicht klar, ob die jetzt nachgeschobene Änderung der Bundesregierung überhaupt Bestand hat. Denn in der Empco-Richtlinie ist eine Übergangsfrist nicht vorgesehen. Es könnte also sein, dass Verbände gegen die deutsche Umsetzung klagen.

„Ich rate allen Unternehmen, sich nicht darauf auszuruhen“, mahnt Experte Eikel deshalb. „Das wird nur die letzte Verteidigungslinie sein, wenn es zu Gerichtsverfahren kommt.“

„Die Nachweisführung ist aufwendig“, räumt ein Sprecher des Schweizer Naturkosmetik und Arzneimittelanbieters Weleda ein, betont aber: „Wir halten diesen Aufwand aber für gerechtfertigt, weil er das Vertrauen in Nachhaltigkeitsaussagen insgesamt stärkt.“

„Wir stehen voll hinter dem Ziel der neuen Richtlinie“, sagt auch Holger Hanhardt, Geschäftsführer der Möbelwerke Hartmann aus Beelen im Münsterland. „Aber wenn selbst nachvollziehbare handwerkliche Fakten künftig nur noch mit Fußnote kommuniziert werden dürfen, wird aus gut gemeinter Regulierung schnell ein Stück Absurdistan.“

Und es kostet die Unternehmen zunächst viel Geld. Experten sprechen von bis zu 350 Arbeitsstunden und 50.000 Euro, die allein für einen „Erstcheck“ eingeplant werden müssen.

Gerade Händler, die Tausende von Produkten mit Beschreibungen in ihrem Shop haben, müssten dabei ergänzend mit Automatisierung arbeiten, rät Experte Eikel. „Das kann man manuell gar nicht schaffen“, sagt er. Schokoladenhersteller Ritter beispielsweise hat dafür extra einen KI-Agenten gebaut.

Gerade das Beispiel Ritter Sport illustriert das Dilemma, in dem viele Unternehmen stecken: Auf ihren Tafeln stand „100 % zertifiziert nachhaltiger Kakaobezug“. Der Kakao ist tatsächlich zertifiziert, aber der Begriff „nachhaltig“ ist so schwammig, dass er sich nicht belegen lässt.

Eine Anpassung der Verpackungen zum Stichtag war jedoch nicht möglich. Eine Folienumstellung für Schokolade braucht bei Ritter nach eigener Aussage etwa zwei Jahre und kostet Millionen.

Und Folie vernichten wollte das Unternehmen aus Nachhaltigkeitsgründen nicht. Deshalb überklebt es die Aussage auf der Packung nun mit einem Sticker mit dem schlichten Aufdruck „100 g“.

Unternehmen gehen mit Blick auf die Empco-Richtlinie extrem vorsichtig vor, um nicht Gefahr zu laufen, sich Strafen einzuhandeln. Je nach EU-Land drohen der Erfahrung nach Abmahnungen und mögliche Sanktionen in Millionenhöhe.

„Die Anti-Greenwashing-Richtlinie nimmt kein Unternehmen auf die leichte Schulter, denn es sind hohe Strafen damit verbunden“, sagt Petra Fix, zuständig für globale Nachhaltigkeitskommunikation bei Ritter Sport. Wie konkret solche Gefahren sind, zeigt die bisherige Rechtsprechung in einzelnen EU‑Ländern.

So erhielt etwa der Onlinehändler Shein im vergangenen Jahr in Italien eine Strafe von einer Million Euro wegen irreführender Aussagen zur Nachhaltigkeit seiner Produkte. „Auch in Deutschland verbietet es das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb schon heute, Versprechen zu machen, die nicht belegt sind“, sagt Jurist Eikel.

Mit der Empco-Richtlinie achten Firmen seiner Einschätzung nach nun nur stärker darauf, dass auch Nachhaltigkeitsaussagen darunterfallen. Es herrsche jetzt praktisch ein Blankoverbot, sich einfach nachhaltig, energieeffizient oder biobasiert zu nennen, betont er.

Darüber hinaus schafft die Richtlinie neue Unsicherheit. „Die Unternehmen sind quer durch alle Branchen stark verunsichert“, bestätigt Fix: „Denn es gibt noch einen großen rechtlichen Graubereich.“ Selbst eingeführte Marken, die Namensbestandteile wie „grün“ oder „öko“ enthalten, könnten unter die Regelung fallen, sagt sie. Und letztlich ist nach Einschätzung von Experten nicht mal klar, ob Waschmaschinen künftig noch eine „Eco-Taste“ haben dürfen.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Verbände werden gegen die deutsche Umsetzung der Richtlinie klagen.

    Possible · Within months

Open Questions

  • Wird die deutsche Sonderregelung EU-rechtlich Bestand haben?
  • Wie streng werden Gerichte die Verhältnismäßigkeit auslegen?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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