EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Streaming-Abos
Quick Look
- Der EuGH hat entschieden, dass Verbraucher bei Streaming-Abos wie Sky Österreich ein Widerrufsrecht haben.
- Das Gericht stufte das Angebot als digitale Dienstleistung ein, was eine Bedenkzeit nach Vertragsabschluss erfordert.
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Why It Matters
Der Europäische Gerichtshof hat über das Widerrufsrecht bei Streaming-Abos entschieden und die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Sky Österreich wurde als digitale Dienstleistung eingestuft.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Streit über das Widerrufsrecht bei Streaming-Abos die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt. Das Gericht stufte das Angebot von Sky Österreich als digitale Dienstleistung ein, weswegen Kundinnen und Kunden eine »angemessene Bedenkzeit« nach dem Abschluss eines Vertrages bekommen müssten.
Hintergrund ist eine Vertragsklausel bei Sky, gegen die eine Verbraucherschutzorganisation geklagt hatte. Diese Klausel ist allgemein üblich und besagt, dass die Erfüllung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt und Kundinnen und Kunden dadurch ihr Widerrufsrecht verlieren.
Welche Folgen dieses Urteil konkret hat, ist noch unklar. Das österreichische Gericht, das den EuGH anrief, muss nun abschließend entscheiden.
Der EuGH schloss sich in seiner Urteilsbegründung der Argumentation der Verbraucherschutzorganisation an, die Streamingdienste als digitale Dienstleistung einordnete. Bei diesen kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Sky gab dagegen an, nur digitale Inhalte bereitzustellen. Wegen des »dynamischen Charakters« der Plattform, zum Beispiel durch Personalisierung und andere Anpassungen des Angebots an Nutzerverhalten, ist diese laut EuGH als digitale Dienstleistung einzuordnen.
Open Questions
- Welche konkreten Folgen hat das Urteil?
- Wie reagieren andere Streamingdienste?



