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EuGH-Urteil: Kürzungen von Asylbewerberleistungen sind rechtswidrig
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Spiegel Ausland·6h ago·🇩🇪Germany·Law

EuGH-Urteil: Kürzungen von Asylbewerberleistungen sind rechtswidrig

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Spiegel Ausland
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Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssen die Mitgliedstaaten einen »angemessenen Lebensstandard« gewährleisten, der die physische und psychische Gesundheit von Antragstellern schützt.

Ein junger Afghane, der nach Rumänien abgeschoben werden sollte und dem deshalb im Jahr 2022 Leistungen gekürzt wurden, hatte gegen den bayerischen Landkreis Schweinfurt geklagt. Er wurde mit Essen, einer beheizten Unterkunft sowie mit Hygiene- und Gesundheitsversorgung versorgt, bekam aber keine Leistungen für Kleidung und Haushaltsprodukte. Der Fall landete vor dem EuGH.

Regelung wurde 2024 noch einmal verschärft

Die deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem Gerichtshof ging, wurde 2024 sogar noch verschärft: Aktuell können Leistungen auch komplett ausgeschlossen werden, nachdem festgestellt wurde, dass ein anderer Mitgliedstaat für einen Asylsuchenden zuständig ist und er ausreisen muss. Mit den Vorgaben aus Luxemburg dürfte dies erst recht nicht vereinbar sein. »Wenn ich schon nicht kürzen darf, darf ich natürlich erst recht nicht entziehen«, sagt der Sozialrechtler Constantin Hruschka.

Die bisherige EU-Aufnahmerichtlinie wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (Geas) der EU durch neue Regeln abgelöst. Diese erlauben Leistungseinschränkungen explizit, wenn Asylsuchende sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen. »Auch in der neuen Regelung steht drin, dass ein Mindeststandard im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet sein muss«, betont der Asylexperte Hruschka. Dazu gehört etwa die EU-Grundrechtecharta.

Im Sommer treten die neuen Regeln für das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Was sagen Expertinnen und Experten zu den Neuerungen? Lesen Sie hier einen Überblick .

This article was originally published by Spiegel Ausland.

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