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Der Artikel beschreibt verschiedene staatliche Leistungen zur Unterstützung von Familien in Deutschland, darunter finanzielle Hilfen wie Kindergeld, Elterngeld und Kinderzuschlag sowie Sachleistungen wie Kuren, Steuervergünstigungen und Freizeitermäßigungen.
Familienförderung beginnt beim Kindergeld. Aktuell überweist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit monatlich 259 Euro pro Kind – und das von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Befindet sich der Nachwuchs danach in Ausbildung, Erststudium oder ist auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, verlängert sich der Anspruch. Und er endet auch nicht zwangsläufig, wenn das Kind die erste Ausbildung oder den Bachelor abgeschlossen hat. Macht es im Anschluss einen Master oder eine weitere Qualifikation, zahlen die Familienkassen weiter bis zum 25. Geburtstag. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Komplizierter wird es beim Elterngeld. Es soll den Einkommensausfall des Elternteils abfedern, der nach der Geburt beim Kind bleibt. Angestellte erhalten als Basiselterngeld in der Regel 65 Prozent ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Mindestens gibt es 300 Euro, höchstens 1.800 Euro. Dieser Bezug kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes flexibel zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden, wobei ein Elternteil mindestens zwei, maximal zwölf Monate nehmen kann.
Lebt ein älteres Kind unter drei Jahren im Haushalt, legt die Elterngeldkasse automatisch den Geschwisterbonus von zehn Prozent obendrauf. Wer den Altersabstand der Kinder vorausschauend plant und das Elterngeld – etwa als ElterngeldPlus – auf mehrere Jahre aufteilt, sichert sich den Extrabonus für die komplette Dauer der monatlichen Auszahlungen. Kommt beispielsweise das zweite Kind auf die Welt, wenn das erste ein Jahr alt ist und Sie entscheiden sich für ElterngeldPlus für zwei Jahre, bleibt das ältere Kind während der gesamten Zeit unter drei Jahren. So gibt es den zehnprozentigen Aufschlag nicht nur ein Jahr lang, sondern über die vollen 24 Monate der Elterngeldzahlung.
Eltern, die nach der Geburt schnell wieder in Teilzeit arbeiten oder den Bezugszeitraum strecken wollen, wählen ElterngeldPlus. Aus einem Basiselterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Wer in dieser Zeit gar nicht arbeitet, erhält pro Monat genau die Hälfte des Basiselterngeldes – über die Laufzeit bleibt die Gesamtsumme also absolut identisch. Arbeiten zudem beide Elternteile zeitgleich für zwei bis vier Monate in Teilzeit – zwischen 24 und 32 Wochenstunden –, gewährt der Staat über den sogenannten Partnerschaftsbonus jeweils zwischen zwei und vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Der Clou: Die Wochenstunden gelten im Monatsdurchschnitt, und der Bonus kann flexibel angepasst oder verkürzt werden, ohne dass bereits erhaltene Gelder verloren gehen.
Während bei Angestellten die zwölf Monate vor der Geburt als Grundlage für das Elterngeld genommen werden, gilt bei Selbstständigen das Kalenderjahr. Allerdings machen schon kleinere Nebeneinkünfte Ausnahmeregelungen, wie etwa die Verschiebung des Bemessungszeitraums, möglich. Das kann das Elterngeld erheblich erhöhen.
Die Inflation trifft Familien mit kleinerem Einkommen besonders hart. Hier greift der Kinderzuschlag. Er richtet sich an Eltern, die zwar selbst verdienen, aber nur ein geringes Einkommen haben. Voraussetzung ist ein monatliches Mindestbruttoeinkommen von 900 Euro für Paare und 600 Euro für Alleinerziehende – denn darunter greift das Bürgergeld. Abhängig vom Einkommen und Vermögen zahlt die Familienkasse bis zu 292 Euro pro Kind und Monat aus.
Der Kinderzuschlag führt zu weiteren Entlastungen. Denn wer Anspruch auf nur einen Euro Kinderzuschlag hat, wird auf Antrag außerdem vollständig von den Kitagebühren befreit und bekommt den vollständigen Zugang zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Damit werden beispielsweise Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten oder das Mittagessen in Kita und Schule übernommen. Es genügt, die Quittungen oder Nachweise bei der zuständigen Behörde – also der örtlichen Wohngeldbehörde, dem Sozialamt oder dem Jobcenter – einzureichen.
Auch Alleinerziehende, denen der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, erhalten staatliche Unterstützung. Sie können bei der Unterhaltsvorschusskasse im zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes und beträgt zwischen 230 und 394 Euro pro Monat. Was viele nicht wissen: Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Vater offiziell gar nicht bekannt ist. Allerdings muss die Mutter in diesem Fall glaubhaft machen, dass sie alles Zumutbare getan hat, um den Vater ausfindig zu machen. Macht sie das nicht, kann die Auszahlung verweigert werden.
Viele Familien mit geringen bis mittleren Einkommen haben auf WohngeldPlus Anspruch – obwohl sie es häufig nicht wissen. Die Höhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Bruttomiete und dem Gesamteinkommen ab. So kann eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 3.800 Euro und einer Miete von 1.100 Euro im Monat je nach Wohnort einen Anspruch auf rund 150 bis 300 Euro Wohngeld haben. Und auch hier reicht schon ein einziger Euro Wohngeld aus, um den vollen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket freizuschalten.
Beantragt wird die Leistung bei der Wohngeldbehörde der örtlichen Stadt-, Gemeinde-, oder Kreisverwaltung. Je nach Region ist die beim Bürger- oder beim Wohnungsamt untergebracht. Neben dem Formular, das man meist online über die Serviceportale der Länder findet, werden Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, der Mietvertrag und Mietzahlungsnachweise für die Antragstellung benötigt. Wohngeld wird nie rückwirkend bezahlt, sondern frühestens ab dem Monat des Antragseingangs. Fehlen also noch Dokumente, sollte das Formular trotzdem schon eingereicht werden, um den Anspruch zu sichern.
Wer hingegen Wohneigentum kaufen oder bauen möchte, kann sich bei den Förderprogrammen der KfW umsehen. Dort gibt es zinsverbilligte Kredite (KfW 300) für den klimafreundlichen Neubau, die energieeffiziente Sanierung oder die Sanierung von Bestandsimmobilien (KfW 308) für Familien mit kleinen bis mittleren Einkommen.
Auch die mentale Gesundheit ist förderfähig. Mütter/Väter-Kind-Kuren sind eine Pflichtleistung der Krankenkassen und können bei medizinischer Notwendigkeit alle vier Jahre beantragt werden. Solche Gründe können anhaltende Erschöpfung, Schlafprobleme, die chronische Überlastung durch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die psychische Reaktion auf eine Trennung oder auch Beschwerden wie Rücken- oder Kopfschmerzen sein.
Deshalb gibt es Kuren, die beispielsweise auf Verhaltenstherapie oder Erziehungsberatung spezialisiert sind, genauso wie Klimakuren an Nord- und Ostsee, wenn das Kind Atemwegs- oder Hauterkrankungen hat, oder Kuren speziell für Alleinerziehende.
Der Haus- oder Kinderarzt muss ein ärztliches Attest ausstellen, das zusammen mit dem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht wird. Oft wird der Antrag beim ersten Mal abgelehnt, weshalb sich ein Widerspruch lohnt. Nach der Bewilligung wählt man zusammen mit der Krankenkasse eine passende Klinik für die Kur aus.
Eltern zahlen dabei lediglich einen Eigenbetrag von zehn Euro pro Kalendertag. Wer den gesetzlichen Eigenanteil für eine Kur nicht bezahlen kann, kann Unterstützung beim Deutschen Müttergenesungswerk beantragen.
Zudem bieten gemeinnützige Familienferienstätten geförderte Familienerholung an. Je nach Bundesland existieren Zuschüsse für einkommensschwache, kinderreiche oder alleinerziehende Familien, die über Wohlfahrtsverbände, Jugendämter oder Landesbehörden beantragt werden können.
Über die jährliche Einkommensteuererklärung werden Familien ebenfalls entlastet. Betreuungskosten für Kitas, Krippen, Tagesmütter, Hort, Mittagsbetreuung und Babysitter lassen sich zu 80 Prozent bis zu einem maximalen Betrag von 4.800 Euro pro Kind und Jahr als Sonderausgaben geltend machen. Voraussetzung: Das Kind muss im eigenen Haushalt leben und darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss eine Rechnung oder ein Vertrag vorliegen und das Geld muss per Überweisung oder Dauerauftrag geflossen sein. Absetzbar sind nur die reinen Betreuungskosten. Essensgeld, Spielgeld oder Fahrtkosten müssen abgezogen werden. Gut zu wissen: Auch wenn Verwandte auf das Kind aufpassen, kann das in der Steuererklärung angegeben werden. Die Voraussetzungen sind dieselben.
Alleinerziehende profitieren darüber hinaus von einem Entlastungsbetrag. Gehört mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind zum Haushalt und lebt dort keine weitere volljährige Person, gewährt das Finanzamt einen Freibetrag in Höhe von 4.260 und weitere 240 Euro für jedes zusätzliche Kind. Dieser Freibetrag lässt sich über die Lohnsteuerklasse II eintragen und erhöht so sofort das monatliche Nettoeinkommen. Was viele nicht wissen, ist, dass der Freibetrag nicht nur beim Residenzmodell greift, sondern auch beim 50/50-Wechselmodell. Allerdings wird er nur einmal vergeben. Das heißt, die Eltern müssen sich einigen, wer ihn bekommt. Im Zweifelsfall spricht das Finanzamt den Freibetrag demjenigen zu, an den auch das Kindergeld gezahlt wird.
Wer Handwerkerinnen oder Reinigungskräfte auf Rechnung beschäftigt und per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlt, kann 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der zu zahlenden Steuer abziehen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen wie der Reinigung sind das maximal 4.000 Euro, bei Handwerkerleistungen maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Im Fernverkehr der Deutschen Bahn reisen Kinder bis 14 Jahre in Begleitung Erwachsener kostenlos. Unter sechs Jahren brauchen sie dafür kein Ticket, von sechs bis 14 Jahren müssen sie auf der Fahrkarte einer Person, die mindestens 15 Jahre alt ist, eingetragen werden. Reisen Kinder zwischen sechs und 14 Jahren allein, bekommen sie 50 Prozent Rabatt auf ihre Fahrkarte. Kinder bekommen außerdem mit der Kinder-Spielfahrkarte, die vom Personal bei der Ticketkontrolle ausgehändigt wird, eine Überraschung im Bordbistro. Und für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 27 Jahren bietet die Bahn den »Super Sparpreis Young« an.
Auch für Freizeitaktivitäten gibt es viele Vergünstigungen. In Zoos und Schwimmbädern bekommen Babys und Kleinkinder meist kostenlosen Eintritt, in staatlichen Museen gilt das oft bis zum 18. Lebensjahr. Letztere bieten mancherorts auch kostenlose Kreativangebote oder spezielle Programme und Führungen für Kinder an. Die Infos dazu finden sich auf den jeweiligen Seiten der Städte, Gemeinden und Museen. Was den Geldbeutel von Familien zusätzlich schont: Viele Freizeitparks, Indoorspielplätze und Spaßbäder schenken Kindern an ihrem Geburtstag den Eintritt. Hierfür braucht es in der Regel nur ein Dokument, aus dem das Geburtsdatum hervorgeht.
Fast jede Großstadt und viele Landkreise bieten gegen eine geringe Gebühr (oder bei geringem Einkommen gratis) einen Familienpass an – und das ganz unabhängig vom Einkommen. Der sichert für zwölf Monate kostenfreien oder stark vergünstigten Eintritt in Schwimmbäder, Zoos, Museen und Theater, aber auch ermäßigte Kursgebühren für Sportangebote oder Musikschulen.
So bietet der Münchner Familienpass für sechs Euro unter anderem zweimal freien Eintritt in die städtischen Frei- und Hallenbäder für Kinder bis 14 Jahre. Der Berliner Familienpass kostet ebenfalls sechs Euro, wofür Eltern und Kinder ermäßigten Eintritt in viele Museen oder den Tierpark bekommen. Für Kölner Familien aus dem Stadtgebiet ist die Familien-PlusPunkt-Karte sogar kostenlos. Damit gibt es beispielsweise Rabatte in Cafés und Restaurants, aber auch im Einzelhandel und bei Dienstleistungen. Die Pässe und Karten können in der Regel bei den örtlichen Behörden gekauft oder bestellt werden, manchmal gibt es sie auch im Einzelhandel zu kaufen.
Nachbarschaftsvereine, Kirchengemeinden oder Sozialverbände haben in vielen Quartieren Kinderkleiderläden und Spielzeugbörsen. Sie bieten eine günstige und nachhaltige Alternative zu kommerziellen Secondhandläden. Die Ware stammt aus Spenden, die Teams arbeiten ehrenamtlich, und wer Sozialleistungen nachweist, bekommt oft Vergünstigungen oder Gutscheine. Ein bundesweites Suchportal für solche Angebote gibt es nicht. Aber die großen Wohlfahrtsverbände wie das Deutsche Rote Kreuz, die Caritas oder die Diakonie haben auf ihren Websites Postleitzahlsuchen für solche Läden. Außerdem haben viele Städte und Gemeinden online eigene Übersichten über die Angebote.
Familienzentren können eine zentrale Rolle im Familienalltag spielen. Sie organisieren Spiel- und Krabbelgruppen für geringes Entgelt, bieten Fachvorträge zu Themen wie Babyschlaf oder Erster Hilfe an und haben oft kostenlose Tauschschränke und Spielzeugbörsen. Zudem bieten sie niedrigschwellige Sozialberatung an. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter helfen dort kostenfrei beim Ausfüllen von komplizierten Anträgen für Elterngeld, Wohngeld und Kinderzuschlag.
Kirchengemeinden und kommunale Jugendeinrichtungen werden gemeinnützig gefördert und können so auch Familien mit einem geringen Budget Angebote machen. Sie sind aber für Kinder aller Familien und unabhängig von der Religionszugehörigkeit offen. Was dort angeboten wird, hängt stark von der Einrichtung ab und kann von günstigen Ferienfreizeiten über kostenlose Chöre, Musik-, Tanz-, und Sportgruppen bis hin zu Hausaufgabenhilfe reichen. Bei kostenpflichtigen Angeboten reicht oft ein vertrauliches Gespräch mit der Leitung, um einen Zuschuss zu erhalten.
Wer wissen möchte, was die eigene Stadt oder Gemeinde für Familien bereithält, weiß oft nicht, wo er mit der Suche anfangen soll. Denn ob eine Leistung »Familienpass«, »Familienkarte«, »Bürgerpass« oder schlicht »Ermäßigungskarte« heißt, unterscheidet sich von Kommune zu Kommune.
Der schnellste Weg führt über die digitale Suche auf den Portalen der Stadtverwaltungen und Kommunen. Suchen Sie dort nach Suchbegriffen wie »Familienpass«, »Familienzentrum«, »Familienbüro« oder »Familiencafé«. Oft verbergen sich die besten Vergünstigungen auf den Unterseiten des Jugend- oder Sozialamts.
Auch der Gang zum örtlichen Familienbüro – meist angebunden an das Rathaus oder Jugendamt – kann sich lohnen. Die Mitarbeitenden kennen die regionalen Programme im Detail.
Wer vorab einen schnellen Überblick über die eigenen Ansprüche sucht, nutzt am besten das Infotool Familienleistungen vom Bundesfamilienministerium. Nach der Eingabe von Wohnort, Familiengröße und Einkommen erhalten Sie eine Übersicht darüber, welche Anträge sich für Sie finanziell wirklich lohnen.
The German Locomotive Drivers' Union (GDL) has announced another strike on the Saarbahn for Wednesday evening from 7 p.m. The strike is part of a collective bargaining dispute that has been going on for months. Rail replacement services with buses will remain in place.

Employees at the oatmeal manufacturer Kölln in Elmshorn are carrying out their first warning strike in the company's history. The NGG union is demanding a wage increase of 5.8 percent because the company's previous offer does not compensate for inflation.
Around one in twelve employed people in Germany would like to reduce their working hours, while 1.5 million people would like to increase their hours. The desired difference is an average of eleven hours per week for both groups.

Dock workers in Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Wilhelmshaven, Emden and Brake have temporarily stopped work as a result of the collective bargaining dispute. Ver.di is demanding 8.2 percent more wages, while the employers had made an offer of, among other things, 5.1 percent.

IG Metall is defending itself against demands from the Confederation of German Employers' Associations to restrict the co-determination rights of works councils in order to speed up decision-making processes. Trade unionist André Arenz describes this as a provocation.

Because of the deadlocked collective bargaining dispute in German seaports, employees have called for another warning strike. Around 11,000 employees are affected, which leads to significant disruptions in goods handling.