
Neue EU-Regeln verpflichten Online-Reiseplattformen zur Rückerstattung und vereinfachen Entschädigungsprozesse
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Die neuen Regeln setzen Urteile des Europäischen Gerichtshofs in geltendes Recht um und ergänzen die Fluggastrechtereform vom Sommer.
Wer einen Flug über einen Drittanbieter gebucht hat, soll bei Ausfällen künftig ebenso sein Geld zurück bekommen wie bei einer Buchung direkt bei der Fluggesellschaft.
Das Europaparlament stimmte in Straßburg für ein Gesetz, das die Drittanbieter - also zum Beispiel Online-Reiseplattformen - zur Erstattung verpflichtet. Auch angefallene Vermittlungsgebühren müssen demnach zurückgezahlt werden.
Ein einheitliches Formular
Auf der Internetseite der EU-Kommission soll es in Zukunft außerdem ein allgemeines Formular zum Herunterladen geben, mit dem Passagiere eine Erstattung oder Entschädigung beantragen können - egal ob beim Transport mit Flug, Bus, Bahn oder Fähre.
"Wir schaffen etwas Neues für alle Verkehrsträger", sagt der CDU-Europaabgeordnete Jens Giesecke: "Wir sorgen dafür, dass die Rechte einfacher duchsetzbar sind. Wir haben keinen Bürokratie-Dschungel mehr, sondern nur noch ein einziges Formular. Das ist ein großer Fortschritt und macht alles einfacher."
Auch die Barrierefreiheit soll spürbar verbessert werden. Im Flugzeug dürfen Begleitpersonen für Menschen mit Behinderungen künftig kostenlos mitfliegen. Für Bus und Bahn gibt es diese Regel schon. Außerdem soll EU-weit einheitlich definiert werden, welche Hunde als Assistenzhunde zugelassen werden.
Ein Jahr Zeit für Umsetzung
Die Transportunternehmen und Buchungsportale haben ein Jahr Zeit, um sich umzustellen. Die nationalen Aufsichtsbehörden - etwa das Luftfahrt-Bundesamt in Deutschland - sollen dann prüfen, dass die Branche sich an die neuen Regeln hält. Verstoßen Unternehmen gegen das Recht, müssen sie mit Bußgeldern rechnen.
Die neuen Regeln sind eine Ergänzung für die Fluggastrechtereform, die im Sommer beschlossen wurde. In dem Regelwerk ging es unter anderem um mehr Übersichtlichkeit bei den Zusatzkosten für das Gepäck.
Die EU setzt mit den Regeln eine Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in geltendes Recht um. Der Rat der 27 EU-Länder muss den Änderungen noch final zustimmen, das gilt aber als Formalie. Damit wird ein erbittert geführter politischer Kampf zu Ende gehen. Verbraucherschützer sprechen vom härtesten Tauziehen für Verbraucherrechte überhaupt in der Geschichte der EU.
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Transportunternehmen und Portale müssen innerhalb eines Jahres ihre Prozesse anpassen.
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