Prozess vor dem Landgericht Gießen: 42-Jährige gesteht gewerbsmäßigen Betrug und Urkundenfälschung
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Eine Frau aus Gießen soll Spendengelder durch Vortäuschung einer Krebserkrankung ihres Sohnes erschwindelt haben.
Sie soll mit einer vorgetäuschten Krebserkrankung ihres kleinen Sohnes insgesamt 358.000 Euro an Spendengeldern ergaunert haben: Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Gießen hat die Frau nun ein Geständnis abgelegt. Die Staatsanwaltschaft Gießen legt der 42-Jährigen gewerbsmäßigen Betrug in 13 Fällen sowie Urkundenfälschung in zwei Fällen zur Last.
Die Taten sollen sich zwischen September 2021 und Oktober 2024 zugetragen haben. Laut Anklage hatte sich zuvor bei einer hautärztlichen Untersuchung des im Tatzeitraum fünf- bis achtjährigen Kindes ein Befund ergeben, der sich jedoch als unauffällig herausstellte und keine medizinische Behandlung erforderlich machte. Die Frau soll mit ihrem Sohn auch in eine Klinik in der Schweiz gereist sein, wo Ärzte zu dem gleichen Ergebnis kamen.
Daraufhin soll die Frau angefangen haben, eine Krankheitsgeschichte des Jungen zu fingieren: Sie habe behauptet, das Kind leide an schwarzem Hautkrebs und benötige dringend eine teure und seltene Behandlung in den USA. Dies soll sie sowohl gegenüber der Familie als auch in Medien und auf Internetplattformen vertreten haben.
Aufgedeckt wurde der Schwindel von der Kinderärztin
Die Aufrufe hätten Mitgefühl und große Anteilnahme ausgelöst, erklärte Staatsanwalt Kai Karges. Privatpersonen und auch gemeinnützige Organisationen hätten teils mehrere Zehntausend Euro gespendet, um dem Kind zu helfen.
Auch der Junge selbst habe geglaubt, dass er an Krebs erkrankt sei, sagte der Staatsanwalt. Später soll die Angeklagte Arztbriefe gefälscht und tatsächlich in die USA gereist sein, wie „Mittelhessen“ berichtet.
Aufgedeckt wurde der Fall, als die Kinderärztin des Jungen über soziale Medien von den Spendenaufrufen erfuhr und das Jugendamt einschaltete. „Da ist dann das Lügenkonstrukt aufgedeckt worden“, sagte Karges. Das Kind wurde in Obhut genommen. Wo der Junge aktuell lebt, ist unbekannt. Laut Verteidigung laufe aktuell ein Verfahren vor dem Familiengericht.
Auch ein psychologisches Gutachten wird erstellt
In einer vor Gericht verlesenen Erklärung hieß es: „Sämtliche Taten werden ohne jede Einschränkung eingeräumt. Das bezieht sich sowohl auf den Sachverhalt als auch auf die Höhe der jeweils aufgeführten Summen.“ Weitere Angaben zu den Vorwürfen machte die Frau nicht. Ihr Verteidiger Ramazan Schmidt gab auch an, dass sie sich zunächst nicht zu Fragen äußern werde. Im Anschluss erklärte er, seine Mandantin bedauere das Geschehene.
Der Prozess soll trotz des Geständnisses der Frau mit der Beweisaufnahme fortgesetzt werden. Avisiert ist er bis Ende Oktober. Laut dem Landgericht Gießen werden 20 Zeugen befragt, zudem ist auch eine psychiatrische Sachverständige mit einer Untersuchung der Angeklagten beauftragt.

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