Die Rechtswissenschaftlerin wirft der Unionsfraktion Gesprächsverweigerung vor und spricht von gezielten Kampagnen gegen ihre Person.
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Frauke Brosius-Gersdorf wurde vor einem Jahr von der SPD für das Amt der Verfassungsrichterin nominiert, zog ihre Kandidatur jedoch nach öffentlicher Kritik an ihrer Haltung zum Abtreibungsrecht zurück.
Die Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf wirft der Union im Bundestag vor, das Gespräch mit ihr zum Thema Abtreibung verweigert zu haben. Unionsabgeordnete hätten in Gesprächsrunden im Rahmen ihrer Kandidatur für das Amt der Richterin am Bundesverfassungsgericht Gelegenheit gehabt, sie nach ihrer Position zum Schwangerschaftsabbruch zu fragen, sagte die Juristin im Interview des „Spiegel“. So hätten Missverständnisse geklärt werden können.
„Taten sie aber nicht, obwohl ich das gern gemacht hätte“, sagte die 55‑Jährige. „Ein solches Gespräch gab es auch danach nicht mehr.“ Im Ergebnis habe sich die Unionsfraktion einem klärenden Sachgespräch mit ihr verweigert. „Das ist schade, weil die Politiker ja über die Besetzung eines der höchsten Staatsämter in Deutschland entscheiden.“
Brosius-Gersdorf war vor rund einem Jahr von der SPD für das Amt in Karlsruhe nominiert worden. Doch die Union hatte erhebliche Vorbehalte, unter anderem wegen ihrer Position zum Abtreibungsrecht. Nach heftiger öffentlicher Debatte verzichtete die Juristin auf ihre Kandidatur.
„Die Richterwahl hat gezeigt, wie anfällig unsere Demokratie für unsachliche und unfaire Kampagnen ist“, sagte die Potsdamer Professorin dem Magazin. Es habe im vergangenen Jahr gezielte Kampagnen gegeben, auch, um dem Bundesverfassungsgericht zu schaden. Daran seien unter anderem die AfD, rechte Medien und die sogenannte Lebensschutz-Organisation „1000 plus“ beteiligt gewesen.
„Vor allem Beatrix von Storch hat massiv gegen mich gewettert. Die AfD wollte nach meinem Eindruck unter anderem verhindern, dass ich einen Sitz im Zweiten Senat erhalte – in jenem Gremium also, das im Falle eines Antrags über ein AfD-Verbot entscheiden würde. Und es ging wohl auch darum, einen Keil in die Regierung zu treiben.“, erklärte sie weiter. Auf die Nachfrage, ob sie ein AfD-Verbot für richtig halte, antwortete Brosius-Gersdorf: „Anders als behauptet, habe ich mich nie für ein AfD-Verbot ausgesprochen.“
Zu ihren Ausführungen zum Schwangerschaftsabbruch sagte Brosius-Gersdorf, sie habe auf ein rechtliches Dilemma der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen: „Wenn die Menschenwürdegarantie dem Embryo ohne Abwägungsmöglichkeit mit den Grundrechten der Frau zukommt, kann es logisch keinen rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch geben, auch nicht im Fall der medizinischen Indikation, wenn das Leben der Frau gefährdet ist, oder bei einer kriminologischen Indikation, etwa nach einer Vergewaltigung.“
Legal seien solche Abbrüche aber schon heute, mit ausdrücklicher Erlaubnis des Bundesverfassungsgerichts. „Dieses Dilemma lässt sich nur lösen, wenn entweder die Menschenwürdegarantie für den Embryo nicht gilt oder wenn sie in diesem Stadium abwägungsfähig ist. Das Lebensrecht habe ich dem Embryo nie abgesprochen, auch wenn manche das so dargestellt haben.“
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