Freispruch für neun Polizisten nach tödlichem Einsatz in Mülheim
Quick Look
- Das Duisburger Landgericht hat neun Polizisten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Amt freigesprochen.
- Ein Flüchtling aus Guinea war 2024 nach einer Fixierung in Bauchlage verstorben.
- Das Gericht wertete die Maßnahme als erforderlich und verhältnismäßig.
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Why It Matters
Ein Flüchtling aus Guinea verstarb am 6. Januar 2024 nach einem Polizeieinsatz in Mülheim/Ruhr. Die Beamten hatten den Mann in Bauchlage fixiert.
Nach einem Polizeieinsatz mit tödlichen Folgen sind neun Polizisten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung im Amt freigesprochen worden. Die Beamten hatten einen Flüchtling aus Guinea am 6. Januar 2024 in Mülheim/Ruhr in Bauchlage an Händen und Füßen gefesselt und beide Fesselungen mit Kabelbindern auf dem Rücken verbunden. «Diese Fesselung war eine geeignete und erforderliche Maßnahme», hieß es im Urteil des Duisburger Landgerichts.
Der Flüchtling, dessen genaues Alter nicht bekannt ist, war nach dem Einsatz in einen Rettungswagen gebracht worden. Kurz darauf hatte sein Puls ausgesetzt. Die sofort eingeleiteten Reanimationsmaßnahmen blieben ohne Erfolg. Die Todesursache war laut Urteil eine Kombination aus einem «lagebedingten Erstickungstod» und einem Herzinfarkt - begünstigt durch Kokainkonsum, einen akuten Erregungszustand und eine Lungenschädigung.
«Die Angeklagten haben sich nicht strafbar gemacht»
Die Polizei war damals zu einem Flüchtlingsdorf gerufen worden. Der Sicherheitsdienst hatte Unterstützung angefordert, weil der später Verstorbene randaliert haben soll. Nach dem Eintreffen der Beamten wehrte sich der junge Mann aus Guinea laut Urteil und flüchtete. Der Einsatz von Elektroschockern blieb ohne Wirkung. Am Ende war der Flüchtling von acht Beamten fixiert und gefesselt worden.
Laut Urteil war die Fesselung in Bauchlage zwar mitursächlich für den Tod des Flüchtlings. Die Maßnahme sei jedoch erforderlich und verhältnismäßig gewesen, weil sich Mann gewehrt und Polizeibeamte verletzt habe. «Die Angeklagten haben sich nicht strafbar gemacht und sind aus tatsächlichen Gründen freizusprechen», sagte Richterin Christina Frick. Ein Tötungsdelikt war den 27 bis 54 Jahre alten Polizeibeamten nicht vorgeworfen worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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