Berliner SPD-Politiker äußern verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zur Erschwerung von Wohnungs-Vergesellschaftungen.
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Berliner Parteien planen die Vergesellschaftung von ca. 160.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes. Bundesinnenminister Dobrindt will dies durch ein Investitionsschutzgesetz erschweren.
In der Berliner Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion regt sich Widerstand gegen das geplante Investitionsschutzgesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Die Abgeordneten Hakan Demir und Ruppert Stüwe äußern erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben, mit dem die Bundesregierung die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen erschweren will.
Besonders scharf fällt die Kritik des Neuköllner Bundestagsabgeordneten Hakan Demir aus. Der stellvertretende innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion sagt WELT: „Dobrindts Gesetz befindet sich auf einem Geisterflug ins rechtliche Bermudadreieck.“ Der Innenminister tue so, als habe der Bund bei Vergesellschaftungen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Dabei gebe es konkurrierende und ausschließliche Gesetzgebung. Dobrindt stelle Bedingungen auf, „die die praktische Ausübung des verfassungsmäßigen Rechts einer Landesregierung verunmöglicht“. Demir ist überzeugt: „Dieses Gesetz wird spätestens von Karlsruhe gestoppt.“
Auf die Frage, ob er einem Gesetzentwurf auf Grundlage der Eckpunkte zustimmen würde, antwortet Demir: „Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf niemals das Parlament erreicht.“
Auch der Abgeordnete für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ruppert Stüwe, sieht Dobrindts Pläne skeptisch. „Das Grundgesetz sieht die Möglichkeit der Vergesellschaftung ausdrücklich vor. Eine gesetzliche Regelung durch den Bund ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll“, sagt Stüwe zu WELT.
Wesentliche verfassungsrechtliche Fragen seien ungeklärt. Anders als Demir legt Stüwe sich bei einer möglichen Abstimmung noch nicht fest. „Erst wenn dem Bundestag ein Gesetzesentwurf vorliegt, werde ich über mein Abstimmungsverhalten entscheiden.“
Damit wächst der Widerspruch innerhalb der SPD gegen das Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung. Der Berliner SPD-Landesvorsitzende Steffen Krach hatte Dobrindt scharf kritisiert. „Das Agieren der Union offenbart eine himmelschreiende Planlosigkeit“, sagte Krach der „Süddeutschen Zeitung“. Die Union habe durch ihre Einmischung in den Berliner Wahlkampf die Debatte über Vergesellschaftungen selbst angeheizt. Dobrindt müsse einsehen, dass er die Verfassung nicht aushebeln könne. Obwohl er selbst kein Befürworter von Vergesellschaftungen sei, halte er das Vorgehen des Innenministers für falsch. „Aber was da von Dobrindt kommt, wirkt zunehmend aktionistisch und peinlich“, sagte Krach.
Hintergrund des Streits sind Vergesellschaftungspläne von Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin. Die Parteien verständigten sich in ihren Sondierungen darauf, rund 160.000 Wohnungen großer privater Immobilienunternehmen auf Grundlage von Artikel 15 des Grundgesetzes in Gemeineigentum zu überführen. Betroffen wären Konzerne mit mehr als 10.000 Wohnungen. Die Entschädigung soll auf insgesamt 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Das liegt voraussichtlich deutlich unter dem Verkehrswert der Wohnungen.
Dobrindt will solche Vorhaben auf Bundesebene erschweren. Nach den von ihm vorgelegten Eckpunkten für ein entsprechendes Gesetz sollen Eigentümer nur zum vollen Verkehrswert entschädigt werden dürfen. Das Geld müsste unmittelbar ausgezahlt werden. Eine Finanzierung über langfristige Schuldverschreibungen, wie sie die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ vorgeschlagen hat, wäre damit ausgeschlossen. Zudem müsste nachgewiesen werden, dass sämtliche anderen wohnungspolitischen Maßnahmen ausgeschöpft sind und eine Vergesellschaftung zwingend notwendig ist.
Ob der Bund den Ländern solche Vorgaben machen darf, ist verfassungsrechtlich umstritten. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt ausdrücklich, Grund und Boden sowie bestimmte andere Güter zum Zweck der Vergesellschaftung in Gemeineigentum zu überführen. Zwar kann der Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz Regelungen treffen. Umstritten ist aber, ob er die Voraussetzungen so weit verschärfen darf, dass die Länder von dieser Möglichkeit faktisch keinen Gebrauch mehr machen können.
Der Beschluss für ein Investitionsschutzgesetz fiel bereits Anfang Juli im Koalitionsausschuss der schwarz-roten Bundesregierung, mit Zustimmung der damaligen SPD-Spitze um Lars Klingbeil und Bärbel Bas. Dobrindt kündigte kürzlich an, mit dem Gesetz deutlich machen zu wollen, dass ein „willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch“ mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.
Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht noch Klärungsbedarf. Es gebe „viele Fragezeichen“, sagte sie dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Sie nehme die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken ernst, verwies aber zugleich auf den Beschluss des Koalitionsausschusses. Die Berliner Vergesellschaftungspläne hält Hubig ebenfalls für ungeeignet. Statt Milliarden für Entschädigungen auszugeben, solle Berlin stärker in den Neubau günstiger Wohnungen investieren.
Damit verlaufen die Konfliktlinien nicht nur zwischen Bund und Land, sondern auch innerhalb der SPD. Während die Parteispitze im Bund das Investitionsschutzgesetz mitträgt, stellen Berliner Sozialdemokraten dessen Verfassungsmäßigkeit infrage. Selbst ein später vom Bundesverfassungsgericht verworfenes Gesetz könnte die Berliner Pläne zunächst verzögern. Denn bis zur rechtlichen Klärung bliebe offen, unter welchen Voraussetzungen das Land seine Vergesellschaftungspläne umsetzen dürfte.
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Stopp des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht
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