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Generalstaatsanwaltschaft fordert Höchststrafe für mutmaßlichen Weihnachtsmarkt-Attentäter
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Die Welt·2h ago·🇩🇪Germany·Crime

Generalstaatsanwaltschaft fordert Höchststrafe für mutmaßlichen Weihnachtsmarkt-Attentäter

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Annähernd eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb al-Abdulmohsen die Höchststrafe gefordert.

Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag vor dem Landgericht Magdeburg dafür, al-Abdulmohsen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen. Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge „jede menschlich begreifbare Dimension“.

An al-Abdulmohsens Täterschaft gebe es keine ernsthaften Zweifel, führte Böttcher weiter aus. Er habe die Tat nach seiner Überzeugung „lange und im Voraus geplant“.

Das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien dauere bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“.

Laut Anklage war al-Abdulmohsen am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte zahlreiche Besucher erfasst.

Sechs Menschen starben, mehr als 300 weitere wurden bei der Attacke verletzt.

Seit November muss sich der aus Saudi-Arabien stammende Arzt vor dem Landgericht Magdeburg verantworten.

Er gestand, einen Angriff geplant zu haben, bestritt aber, Menschen gezielt überfahren zu haben.

Seine Aussagen im Prozess waren teils wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.

Böttcher zufolge lag das eigentliche Tatmotiv in einem Konflikt des Beschuldigten mit einem Kölner Flüchtlingsverein, gegen den er einen Zivilprozess verloren hatte.

Dem Angeklagten sei es darum gegangen, für diese Niederlage sowie eine Reihe erfolgloser Strafanzeigen „Rache zu üben“, sagte der Oberstaatsanwalt.

An den folgenden Prozesstagen werden die Plädoyers der Nebenklage und der Verteidigung erwartet.

Insgesamt werden die Schlussvorträge wohl mehrere Tage dauern.

Wann genau ein Urteil fällt, stand noch nicht fest.

This article was originally published by Die Welt.

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