
Den Beschuldigten wird schwere Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften vorgeworfen, die einen Schaden von über 20 Millionen Euro verursacht haben sollen.
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Cum-Ex-Geschäfte ermöglichten Investoren die Erstattung von nie gezahlten Steuern auf Dividenden. Der Bundesgerichtshof stufte diese Praxis 2021 offiziell als Steuerhinterziehung ein.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen vier ehemalige Mitarbeiter der Commerzbank wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung erhoben. Bei den vier Männern handelt es sich um zwei Briten im Alter von 66 und 59 Jahren, einen 61-jährigen Deutschen und einen 60-jährigen US-Amerikaner. Sie sind nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft für einen Steuerschaden von mehr als 20 Millionen Euro verantwortlich.
Damit treibt die Frankfurter Justiz die strafrechtliche Aufarbeitung von betrügerischen Cum-Ex-Aktiendeals zulasten der Staatskasse voran. Bei Cum-Ex-Deals ließen sich Investoren von Finanzämtern Steuern auf Dividenden erstatten, die gar nicht gezahlt worden waren. Dafür schoben Beteiligte rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch hin und her.
Ihre Hochphase hatten diese Geschäfte von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge entstand dem Fiskus ein zweistelliger Milliardenschaden. 2012 reagierte der Gesetzgeber, 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Im konkreten Fall geht es um Aktiengeschäfte im Jahr 2008. Die vier Banker sollen die Cum-Ex-Geschäfte »in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken« entwickelt, genehmigt und umgesetzt haben. Zwei der Beschuldigten waren den Angaben zufolge im Tatzeitraum in Frankfurt am Main tätig, die beiden anderen in London. Die Commerzbank wollte sich nicht inhaltlich zu dem Fall äußern: »Wir äußern uns nicht zu Verfahren gegen Dritte. Die Commerzbank ist nicht selbst verfahrensbeteiligt«, teilte ein Sprecher mit.
Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals läuft seit Jahren bei verschiedenen Staatsanwaltschaften. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat in dem Ermittlungskomplex, einschließlich der nun auf den Weg gebrachten Klage insgesamt sieben Anklagen erhoben, zwölf Angeklagte wurden von Gerichten in Frankfurt und Wiesbaden teilweise bereits rechtskräftig verurteilt. Die Behörde ermittelt in Bezug auf Cum-Ex nach eigenen Angaben noch in zehn »umfangreichen Verfahrenskomplexen« gegen insgesamt 39 Beschuldigte.

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