Germanwings-Absturz: Landgericht Braunschweig verhandelt Schadenersatzklage
30 Betroffene klagen gegen das Luftfahrtbundesamt wegen vermuteter Amtspflichtverletzung
Quick Look
- August verhandelt das Landgericht Braunschweig eine Schadenersatzklage von 30 Betroffenen des Germanwings-Absturzes 2015 gegen das Luftfahrtbundesamt.
- Die Kläger behaupten, die Behörde habe die Flugtauglichkeit des psychisch vorbelasteten Co-Piloten nicht ausreichend überwacht.
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Why It Matters
Der Germanwings-Flug 9525 stürzte am 24. März 2015 in den französischen Alpen ab, alle 150 an Bord verloren ihr Leben.
Elf Jahre nach dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs in den französischen Alpen mit 150 Toten verhandelt das Landgericht Braunschweig ab 28. August über eine Schadenersatzklage von 30 Betroffenen gegen den deutschen Staat. Wie das niedersächsische Gericht am Mittwoch mitteilte, richtet sich diese konkret gegen das in Braunschweig ansässige Luftfahrtbundesamt. Laut Klägern sollen die Behörden die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht genügend überwacht und damit ihre Amtspflichten verletzt haben.
Der Co-Pilot ließ die Maschine dem Ergebnis der Unfalluntersuchungen zufolge am 24. März 2015 absichtlich abstürzen. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte dem Ermittlungsergebnis zufolge nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Absturztag galt, enthielt er seinem Arbeitgeber vor. Für die Tat nutzte er einen Toilettengang des Piloten und schloss sich währenddessen im Cockpit ein.
Nach vorläufiger rechtlicher Einschätzung des Gerichts könnte die Klage der Hinterbliebenen allerdings „unschlüssig“ sein. Das habe die Kammer den Klägern bereits vorab schriftlich mitgeteilt, teilte sie am Mittwoch mit. Amtshaftungsansprüche gegen den Staat schieden grundsätzlich aus, wenn Betroffene auf andere Weise Ersatz erlangen könnten. Dies könne nach vorläufiger Einschätzung hier „insbesondere im Hinblick auf mögliche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft der Fall sein“.
Laut Gericht fordern die Kläger in dem Zivilverfahren Schadenersatz von je zwischen 500 und 110.000 Euro. Teilweise berufen sie sich dabei auf eigene Ansprüche, teils leiten sie diese aus dem Tod von Passagieren her. Angesetzt sei für den 28. August zunächst eine mündliche Verhandlung, hieß es weiter. Eine Beweisaufnahme werde dabei nicht vorgenommen.
Der Germanwings-Flug hatte sich auf dem Weg vom spanischen Barcelona nach Düsseldorf befunden, alle Insassen kamen ums Leben. An Bord der Maschine mit der Kennung 4U9525 waren 144 Passagiere und sechs Crewmitglieder. Unter den Toten waren insgesamt 72 Deutsche, darunter 16 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen einer Schule aus dem nordrhein-westfälischen Haltern am See. Germanwings war eine Tochterfluglinie der Deutschen Lufthansa.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Das Verfahren könnte zu einer Präzisierung der Amtshaftung in der Luftfahrtindustrie führen.
Likely · Within months
Open Questions
- Wird das Luftfahrtbundesamt haftbar gemacht?




