
AI-generated summary
Das US-Justizministerium und mehrere Bundesstaaten hatten 2023 Klage gegen Google wegen angeblich illegalen Monopols im Online-Werbemarkt erhoben. Zwei Jahre später urteilte eine Richterin, dass Google ein illegales Monopol habe und Werbetreibende zwinge, seine Anzeigenbörse AdX zu nutzen.
Das US-Justizministerium und mehrere Bundesstaaten streiten mit dem Internet-Giganten Google um dessen Plattform AdX. Der Konzern hat mit seiner Sicht der Dinge vor Gericht Erfolg. Damit scheitert auch der zweite Anlauf der Behörde, das Unternehmen aufzuteilen.
In einem Kartellverfahren um das Geschäft mit Online-Werbung hat Google einen weiteren wichtigen Erfolg erzielt. Eine Richterin wies einen Antrag der Wettbewerbsbehörden auf einen Zwangsverkauf der Anzeigenbörse AdX ab. Diese organisiert Echtzeit-Auktionen für Werbung. Die Anzeigen werden den Nutzern ausgespielt, sobald sie eine Internetseite aufrufen. Werbetreibende müssen hierfür eine Gebühr von 20 Prozent an AdX zahlen.
Das aktuelle Verfahren geht auf eine Klage des US-Justizministeriums und zahlreicher Bundesstaaten aus dem Jahr 2023 zurück. Zwei Jahre später urteilte die Richterin, dass Google ein illegales Monopol auf dem Markt für Online-Werbung und Anzeigenbörsen habe. Der US-Internetkonzern zwinge Werbetreibende, seine Börse AdX zu nutzen. Das Justizministerium argumentierte, dass ein erzwungener Verkauf der Werbebörse von Google der einzige Weg sei, um dessen Dominanz einzudämmen und den Markt für neuen Wettbewerb zu öffnen. Seither streiten die Kläger und der Suchmaschinenbetreiber über mögliche Änderungen der Geschäftspraktiken.
Google zufolge wäre ein Zwangsverkauf von AdX technisch schwierig und würde zu längerfristiger Verunsicherung bei Werbetreibenden führen. Stattdessen bietet das Unternehmen einen leichteren Wechsel zu konkurrierenden Anzeigenbörsen an.
Die Richterin hatte während des Prozesses Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität einer Zerschlagung geäußert und erklärt, dass dies Jahre dauern würde, da Google gegen ihr Urteil Berufung einlegen werde. Zudem äußerte sie Unbehagen darüber, dass nicht bekannt sei, wer die Werbebörse von Google künftig erwerben und betreiben würde. Die vollständige Urteilsbegründung wurde vorübergehend unter Verschluss gehalten, um den Parteien Zeit zu geben, vertrauliche Geschäftsinformationen zu schwärzen.
Für die US-Behörden ist das aktuelle Urteil ein weiterer Rückschlag bei ihren Bemühungen, die Marktmacht der großen Technologiekonzerne zu begrenzen. Vor etwa einem Jahr konnte die Alphabet-Tochter in einem anderen Verfahren den Zwangsverkauf des Internetbrowsers Chrome und des Smartphone-Betriebssystems Android abwenden. Die Forderung der US-Kartellbehörde FTC nach einem Zwangsverkauf der Foto-Plattform Instagram und des Messengerdienstes WhatsApp durch Meta wies ein US-Gericht ebenfalls ab.

Die Zukunft der Volkswagen-Werke in Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm ist unklar, da die Produktion ab den 2030er-Jahren auslaufen soll. Der Vorstand sieht derzeit keine gesicherte Perspektive, aber der Aufsichtsrat muss zustimmen. Bei der bevorstehenden Sitzung liegen drei konkurrierende Beschlussvorlagen vor, was auf verhärtete Fronten hindeutet. Eine Einigung gilt als ausgeschlossen, wodurch eine Eskalation oder eine außerordentliche Hauptversammlung möglich ist, bei der die Ausgliederung der Marke VW diskutiert werden könnte. Für die Beschäftigten bleibt die Situation kompliziert, und Klarheit könnte sechs bis zwölf Monate auf sich warten lassen.

Volkswagen steht vor einem tiefgreifenden Umstrukturierungsplan mit möglichen Werksschließungen in Emden, Zwickau, Hannover und Neckarsulm sowie dem Verlust von bis zu 100.000 Jobs. Vier Machtblöcke – Porsche-Piëch-Familie, Betriebsrat/IG Metall, Vorstand um Oliver Blume und Niedersachsen – ringen um den Kurs. Experten warnen vor Entscheidungsblockaden und schlagen entweder einen Systemwechsel im Aufsichtsrat oder einen neuen internen Deal vor, um Stillstand zu vermeiden.

Eine US-Richterin hat den Antrag der Wettbewerbsbehörden auf Zwangsverkauf von Googles Anzeigenbörse AdX abgewiesen. Das Gericht folgte damit nicht seiner früheren Feststellung eines illegalen Monopols. Google argumentiert, ein Verkauf wäre technisch schwierig und bietet stattdessen einen leichteren Wechsel zu Konkurrenzbörsen an.

Investoren erwarten angesichts steigender Inflation eine weitere Zinserhöhung der EZB auf mindestens 3,0 Prozent bis Mitte nächsten Jahres, während eine KI-gestützte Analyse Zweifel an der Durchsetzung solch strenger Maßnahmen weckt.

Der Vorstand und Aufsichtsrat von Delivery Hero empfehlen die Annahme des Uber-Übernahmeangebots von 41,50 Euro je Aktie, das eine Prämie von 35 Prozent darstellt. Gleichzeitig verkauft das Unternehmen sein Geschäft in 14 Ländern an SSW Partners, um Kartellprobleme zu vermeiden. Uber plant, den Sitz in Berlin zu behalten und bis zu zwei Milliarden Euro in Deutschland zu investieren.

Die US-Wirtschaft ist laut Fed-Beige Book leicht gewachsen, Preise und Beschäftigung sind moderat gestiegen. Trotz allgemein positivem Ausblick besteht Unsicherheit wegen Energiepreisen, Politik und internationalen Konflikten. Die Fed könnte am 15. und 16. September die Zinsen erhöhen, derzeit liegt die Wahrscheinlichkeit bei 65 Prozent.