Hamburg will Steuerprivilegien für Groß-Erben beschneiden
Der Hamburger Senat kritisiert Steuervergünstigungen für große Unternehmensvermögen und hofft auf das Bundesverfassungsgericht.
Quick Look
- Der Hamburger Senat fordert eine Reform der Erbschaftsteuer, um Steuergerechtigkeit bei Unternehmensvermögen zu schaffen.
- Das Bundesverfassungsgericht verhandelt aktuell über Klagen, die sowohl Vergünstigungen für Firmen als auch regionale Immobilienwerte betreffen.
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Why It Matters
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klagen zur Erbschaftsteuer, insbesondere bezüglich der Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen.
Wer viele Millionen oder Milliarden erbt, zahlt nicht zwangsläufig besonders viel Erbschaftsteuer. Im Gegenteil: Für große Unternehmensvermögen gelten Sonderregeln, die die Steuerlast erheblich senken oder sogar ganz entfallen lassen können. Der Hamburger Senat fordert deshalb eine Reform der Erbschaftsteuer und hofft auf Rückenwind vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das am Montag und Dienstag über zwei Klagen zur Erbschaftssteuer verhandelt.
„Die Erbschaftsteuer ist, so wie sie ist, nicht mehr gerecht; sie muss reformiert werden“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag in der Landespressekonferenz. Besonders die weitreichenden Steuervergünstigungen für große Unternehmensvermögen stünden seit Jahren in der Kritik. „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass über die Verschonungsbedarfsprüfung Milliarden an Steuern erlassen werden“, sagte Dressel.
Nach Angaben des Senats wurden in Hamburg zwischen 2016 und 2025 aufgrund der Regelungen 857 Millionen Euro an Erbschaftsteuer erlassen. Hamburg setze sich deshalb für eine Reform ein, „die Steuergerechtigkeit stärkt, aber auch Arbeitsplätze schützt und notwendige Investitionen und Betriebsübergänge weiter ermöglicht“. Dazu gehörten eine Mindestbesteuerung großer Unternehmensvermögen sowie langfristige Stundungsregelungen, damit die Fortführung von Betrieben nicht gefährdet werde.
Anlass der Debatte sind zwei Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt aus Hamburger Sicht steht eine Verfassungsbeschwerde gegen steuerliche Vergünstigungen für Unternehmensvermögen. Der Beschwerdeführer sieht Erben von Privatvermögen gegenüber Firmenerben benachteiligt. Karlsruhe prüft nun, ob diese Unterschiede mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Neben den umstrittenen Vergünstigungen für Unternehmensvermögen beschäftigt Karlsruhe noch ein zweites Verfahren. Dabei geht es um eine Klage der bayerischen Staatsregierung. Bayern hält Teile der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig und fordert unter anderem höhere Freibeträge sowie eine stärkere Berücksichtigung regional unterschiedlicher Immobilienpreise.
Der Hamburger Senat lehnt diesen Vorstoß ab. Eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer würde einen Steuerwettbewerb zwischen den Ländern auslösen, argumentiert Finanzsenator Andreas Dressel. Es könne nicht sein, dass Länder über niedrige Erbschaftsteuern um vermögende Erblasser konkurrierten. Eine solche Entwicklung sei „bürokratisch, absurd und unwürdig“, sagte er.
Unterstützung erhält der Senat von der SPD‑Bürgerschaftsfraktion. Deren haushaltspolitischer Sprecher Milan Pein bezeichnete die Debatte als „Frage der Gerechtigkeit“. Es sei nicht gerecht, „wenn große Unternehmensvermögen durch weitreichende Ausnahmen nahezu steuerfrei übertragen werden können, während für Privatvermögen keine vergleichbaren Verschonungsregeln gelten“. Die SPD wirbt für eine Reform mit einem Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro sowie Stundungsregelungen für darüber hinausgehende Belastungen.
Noch weiter geht die Linke. Deren haushaltspolitischer Sprecher David Stoop sprach von einem „Steuerprivileg für Superreiche“. „Wer in Hamburg eine einzelne Eigentumswohnung erbt, liegt schnell über dem Freibetrag und muss anteilig mehr Steuern zahlen als die Erben von Multimillionenvermögen“, sagte er. Die Verschonungsbedarfsprüfung mache „Superreiche per Gesetz bedürftig“. Zudem fordert die Linke, steuerliche Vorteile für Familienstiftungen abzuschaffen.
Deutlich andere Akzente setzt dagegen die AfD. Die Bürgerschaftsabgeordnete Peggy Heitmann sprach sich für die vollständige Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer aus. „Die Erbschaftsteuer ist grundsätzlich ungerecht. Statt sie immer wieder zu reformieren und neue Belastungen zu schaffen, sollte sie endlich abgeschafft werden“, erklärte Heitmann. Die vom Senat geforderte Mindestbesteuerung könne Unternehmensnachfolgen erschweren und Investitionen gefährden.
Kritik an den Hamburger Reformplänen kommt auch vom Bund der Steuerzahler. Dessen Landesvorsitzender Sascha Mummenhoff fordert höhere und regelmäßig an die Inflation angepasste Freibeträge. Die steuerliche Belastung privater Erben steige seit Jahren schleichend, weil die Freibeträge seit 2009 unverändert seien, während Immobilienpreise und Vermögenswerte deutlich zugelegt hätten.
Zudem warnt der Verband vor den Folgen einer höheren Besteuerung von Betriebsvermögen. „Eine Werkhalle ist kein Bankkonto. Ein hoher Unternehmenswert bedeutet nicht, dass das Geld für eine Steuerzahlung verfügbar ist“, sagte Mummenhoff. Auch lange Stundungsfristen lösten mögliche Liquiditätsprobleme von Unternehmen nicht automatisch.
Anders als der Hamburger Senat lehnt der Bund der Steuerzahler auch eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer nicht grundsätzlich ab. Unterschiedliche Immobilienwerte und Wirtschaftsstrukturen sprächen dafür, Gestaltungsspielräume der Länder zumindest ernsthaft zu prüfen, erklärte Mummenhoff.
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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Erbschaftsteuer-Klagen.
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- Wie wird das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Verschonungsregeln entscheiden?

