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Hamburgs Justizsenatorin Gallina fordert „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht
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Die Welt7/1/2026Politics3 min readGermanyView translation

Hamburgs Justizsenatorin Gallina fordert „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht

Debatte in der Hamburgischen Bürgerschaft über eine konsensbasierte Lösung für Sexualdelikte.

Quick Look

  • Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) fordert die Einführung des Schutzprinzips „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht.
  • Die Debatte in der Hamburgischen Bürgerschaft beleuchtete Schutzlücken für Opfer von Schockstarre, mit Unterstützung von SPD und Widerstand der CDU, die Beweisschwierigkeiten befürchtet.

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Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) dringt weiter auf das Schutzprinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht. Ihr sei bewusst, dass eine entsprechende Reform „nicht alle Probleme lösen“ werde, sagte die Grünen-Politikerin in einer Aktuellen Stunde der Hamburgischen Bürgerschaft. Gleichwohl sei eine Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts hin zu einer konsensbasierten Lösung „ganz zentral“. Das derzeitige Recht werde der Realität sexualisierter Gewalt nicht in allen Fällen gerecht.

Auslöser der Debatte war eine Bundesratsinitiative Hamburgs. Sie zielt darauf ab, sexuelle Handlungen künftig stärker an der Frage der Zustimmung auszurichten. Während bisher der Grundsatz „Nein heißt Nein“ gilt, soll künftig maßgeblich sein, ob ein freiwilliges Einverständnis vorlag. Nach Auffassung der Befürworter würde damit vor allem eine Schutzlücke geschlossen, die Betroffene trifft, die aus Angst, Überforderung oder Schock erstarren und deshalb ihren entgegenstehenden Willen nicht erkennbar äußern können.

Gallina verwies darauf, dass die Justizministerkonferenz in Hamburg einen entsprechenden Vorstoß Anfang Juni zwar knapp abgelehnt hatte. Die Diskussion habe sich dadurch aber eher beschleunigt, als dass sie beendet worden sei. Mehrere Minister hätten sich inzwischen offen für weitere Gespräche gezeigt. Zudem verwies die Senatorin auf die Entwicklung in Europa. In 15 europäischen Staaten gelte bereits ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht. Auch Deutschland werde sich mit europäischen Vorgaben auseinandersetzen müssen, die für Minderjährige künftig eine stärkere Orientierung am Zustimmungsgedanken vorsehen.

Schweigen ist kein Ja

Besonders ausführlich beschäftigte sich die Debatte mit Fällen sogenannter Schockstarre. Die Grünen-Abgeordnete Lena Zagst schilderte zu Beginn den Fall einer Betroffenen, die während eines Übergriffs „wie eingefroren“ gewesen sei. Viele Menschen reagierten in Extremsituationen weder mit Flucht noch mit Gegenwehr, argumentierten die Befürworter der Reform. Zagst formulierte den Kern der Initiative in einem Satz: „Schweigen ist kein Ja. Erstarren ist kein Ja. Etwas aus Angst oder Überforderung über sich ergehen zu lassen, ist kein Ja.“

Unterstützung erhielt die Gallina auch von der SPD. Die Abgeordnete Mehria Ashuftah kritisierte, Betroffene sexualisierter Gewalt müssten sich bis heute Fragen anhören wie „Warum hast du nicht Nein gesagt?“ oder „Warum hast du dich nicht gewehrt?“. Dadurch werde die Aufmerksamkeit auf das Verhalten der Opfer gelenkt statt auf das Verhalten der Täter, so Ashtufah, die selbst Juristin ist. „Nicht die Betroffenen schulden uns Antworten, sondern unser Rechtsstaat schuldet diesen Menschen besseren Schutz.“ Traumatische Reaktionen seien wissenschaftlich gut erforscht. Manche Menschen kämpften, andere flüchteten, wieder andere wehrten sich einfach nicht, aus Angst, dass noch etwas Schlimmeres passiere. Das Strafrecht müsse diesen Erkenntnissen Rechnung tragen.

Widerspruch kam vor allem von der CDU. Der justizpolitische Sprecher Richard Seelmaecker argumentierte, Schockstarre werde bereits vom geltenden Strafrecht erfasst. Die eigentlichen Probleme lägen weniger im Gesetz als in dessen Anwendung. Zudem warnte er vor zusätzlichen Beweisschwierigkeiten in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Intime Situationen fänden nun mal regelmäßig ohne Zeugen statt.

Gallina wies diese Einwände zurück. Das Problem bestehe gerade darin, dass Ermittler und Gerichte häufig zwischen bloßer Passivität und einer tatsächlichen Schockreaktion unterscheiden müssten. Für Täter eröffne dies die Möglichkeit, sich darauf zu berufen, eine fehlende Zustimmung nicht erkannt zu haben. Die Unschuldsvermutung werde durch eine Reform nicht berührt, betonte die Senatorin. Es gehe zunächst um die Frage, welches Verhalten das Strafrecht als gesellschaftlich inakzeptabel definiere.

Breite Diskussion um Gewalt gegen Frauen

Begleitet wurde die Debatte von einer breiteren Diskussion über Gewalt gegen Frauen. Mehrere Rednerinnen verwiesen auf niedrige Anzeigeraten bei Sexualdelikten, fehlende Frauenhausplätze und den Ausbau von Beratungsangeboten. Gallina selbst machte deutlich, dass eine Reform des Sexualstrafrechts allein diese Probleme nicht lösen werde. Sie sei aber ein wichtiger Baustein, um die sexuelle Selbstbestimmung besser zu schützen.

Für Jugendliche werde das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ nach den derzeitigen europäischen Vorgaben in jedem Fall kommen. Auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte bei der jüngsten Justizministerkonferenz in Hamburg angekündigt, weiter für eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung einzutreten. Gallina sieht darin ein weiteres Argument, weiter im Bundesrat für die Regelung zu werben.

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This article was originally published by Die Welt.

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