Hans-Böckler-Stiftung: Vergesellschaftung von Berliner Wohnungen wirtschaftlich tragbar
Studie des IMK bewertet Enteignung großer Wohnungsbestände als sozialpolitisch sinnvoll und finanzierbar.
Quick Look
- Eine Studie des IMK der Hans-Böckler-Stiftung bewertet die geplante Vergesellschaftung großer Berliner Wohnungsbestände als wirtschaftlich machbar.
- Die Forscher schätzen die Entschädigungskosten auf 13,5 Milliarden Euro und sehen darin ein Mittel zur Mietpreisdämpfung.
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Why It Matters
Die Linke in Berlin plant die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände, um Mietsteigerungen zu begrenzen. Die Entschädigungssummen sind politisch umstritten.
Die von der Linken in Berlin geplante Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen kann nach Einschätzung von Wirtschaftsforschern der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sozialpolitisch sinnvoll und wirtschaftlich tragbar sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.
Demnach werde eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände zwar den Wohnraummangel in Deutschlands Großstädten nicht beheben. Dazu brauche es Neubau in großem Stil. «Dennoch kann die Vergesellschaftung als ergänzendes Element sinnvoll sein, um das Bezahlbarkeitsproblem von Mieten zu vermindern», berichtete die Stiftung in Düsseldorf.
In Berlin verfügten große private Wohnungskonzerne über umfangreiche Bestände, darunter viele Wohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment, hieß es. «Würden diese in öffentliches beziehungsweise gemeinwohlorientiertes Eigentum umgewandelt, könnte der öffentliche Sektor schnell seinen Einfluss auf den Mietmarkt vergrößern.»
Gedämpfte Mieterhöhungen in diesem Bestand würden über die Wirkung auf den Mietspiegel auch den Mietanstieg insgesamt dämpfen. «Außerdem könnte die öffentliche Hand besser für soziale Durchmischung und für gesellschaftlich ausgerichtete Sanierung sorgen, als es die privaten großen Wohnungskonzerne tun», hieß es in einer Mitteilung.
Die bei einer Überführung von rund 210.000 Wohnungen in Gemeineigentum fällige Entschädigung für die privaten Wohnungsunternehmen veranschlagen die Forscher auf rund 13,5 Milliarden Euro. «Bei kluger Ausgestaltung der Vergesellschaftung wäre das ohne Kürzungen im Berliner Landeshaushalt finanzierbar», hieß es weiter.
Zur Höhe einer solchen Entschädigung gibt es je nach Berechnungsmethode unterschiedliche Schätzungen. So hatte sich im Wahlkampf SPD-Spitzenkandidat Steffen Krach klar gegen eine Vergesellschaftung ausgesprochen und dies auch mit geschätzten Entschädigungen in Höhe von 20 bis 30 Milliarden Euro begründet. Laut IMK reicht die Spannweite der Schätzungen von etwa 10 Milliarden bis zu 36 Milliarden Euro.
Die IMK-Forscher sprachen sich in ihrer Studie dafür aus, bei einer etwaigen Vergesellschaftung vorhandene Strukturen der öffentlichen Wohnungswirtschaft zu nutzen. «Die Wohnungen könnten direkt oder über den Umweg einer vorübergehend eingerichteten Anstalt des öffentlichen Rechts den sechs bestehenden landeseigenen Wohnungsunternehmen übertragen werden.»
Diese würden bereits mehrere Hunderttausend Wohnungen bewirtschaften und über die notwendigen Kapazitäten verfügen, «die natürlich ausgebaut werden müssten». Die Entschädigungen könnten über zusätzliches, vom Land bereitgestelltes Eigenkapital dieser Unternehmen sowie Kredite finanziert werden.
Open Questions
- Wie reagieren private Investoren auf die Enteignungspläne?
- Ist die Finanzierung rechtlich wasserdicht?
