
Der Experte Christian Strenger klagt gegen die Entlastung des Aufsichtsrats der Porsche SE, da er die Vergütungsregelung für den ausgeschiedenen Manager Lutz Meschke für unangemessen hält.
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Lutz Meschke schied 2025 als Finanzvorstand der Porsche AG und später bei der Porsche SE aus, behielt aber seinen Dienstvertrag. Die Porsche SE bildete für die Ausscheidungsregelung eine Rückstellung von rund 9,1 Millionen Euro.
Düsseldorf. Der millionenschwere Abschied von Lutz Meschke bei Porsche könnte ein juristisches Nachspiel haben. Der Corporate-Governance-Experte Christian Strenger zieht gegen die Familienholding und VW-Großaktionär Porsche SE vor Gericht. Die aktienrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage liegt dem Handelsblatt vor.
Ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart bestätigte dem Handelsblatt den Eingang der Klage. Die Porsche SE wollte sich in der Sache nicht äußern. Aus dem Umfeld des Konzerns ist jedoch zu hören, dass sich das Unternehmen gegen die Klage verteidigen will. Vertreten wird die im MDax gelistete Holding von der Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller.
Strenger greift die Beschlüsse der Porsche-SE-Hauptversammlung vom 25. Juni an, mit denen die Mitglieder des Aufsichtsrats für 2025 entlastet wurden. Er will erreichen, dass die Beschlüsse für nichtig oder unwirksam erklärt werden.
Die Klage richtet sich nicht gegen Meschke persönlich. Strenger argumentiert vielmehr, der Aufsichtsrat habe den früheren Vorstand bei dessen Vergütung unangemessen begünstigt und damit seine Pflichten verletzt. Die Hauptversammlung hätte das Gremium deshalb nach seiner Auffassung nicht entlasten dürfen.
Gerade bei der Porsche SE ist das heikel: Die Milliardärsfamilien Porsche und Piëch kontrollieren die Holding über sämtliche Stammaktien und prägen auch ihren Aufsichtsrat.
Im Kern des Rechtsstreits steht dabei eine ungewöhnliche Konstruktion rund um Meschkes Ausscheiden. Die Porsche SE hatte seinen Vertrag erst im August 2024 um fünf Jahre bis Mitte 2030 verlängert.
Im Februar 2025 schied Meschke zunächst als Finanzvorstand beim Sportwagenbauer Porsche AG aus, nach mehr als zehn Jahren. Im Dezember 2025 folgte das Aus bei der Porsche SE, wo er die Beteiligungen des Unternehmens managte. Sein Dienstvertrag läuft seitdem weiter – ebenso wie seine Bezahlung. Meschke erhält weiterhin Festgehalt, Altersversorgung und variable Vergütung.
Zwei Punkte hält Strenger für besonders problematisch. Erstens hatte der Aufsichtsrat Meschkes Vergütung nur wenige Monate vor dessen Ausscheiden deutlich angehoben. Sein Festgehalt stieg im April 2025 von 600.000 auf 850.000 Euro, der Zielbonus von 500.000 auf 750.000 Euro. Die Erhöhungen fielen bei Meschke deutlich stärker aus als bei den übrigen Vorständen.
Die Porsche SE hatte die Erhöhung damit begründet, dass Meschke nach seinem Ausscheiden bei der Porsche AG seine volle Arbeitskraft der Holding widmen konnte.
Zweitens geht es um die Bonusregelung nach seinem Ausscheiden Ende 2025. Für die Jahre 2026 bis 2030 wird bei Meschke eine Zielerreichung von 145 Prozent angesetzt – obwohl er nicht mehr Vorstand ist.
Als aktiver Manager hatte Meschke 2024 einen Wert von 135 Prozent und 2025 von 143 Prozent erreicht. Nach seinem Ausscheiden wird damit sogar eine höhere individuelle Zielerreichung unterstellt als zuvor während seiner tatsächlichen Tätigkeit.
Strenger sieht darin eine unzulässige Entkopplung von Leistung und Vergütung: „Lutz Meschke erbringt für die Porsche SE außer Stillschweigen nichts mehr – trotzdem wird er bis 2030 fürstlich weiterbezahlt. Genau darin liegt das Problem für die nicht nur kursmäßig gebeutelten Aktionäre.“ Zuletzt belasteten Milliarden-Wertberichtigungen auf die Kernbeteiligungen Volkswagen und Porsche AG das Ergebnis der Porsche SE. Mitte Juni 2026 rutschte die Aktie der Beteiligungsholding vom Dax in den MDax ab.
Für die Regelung zu Meschkes Ausscheiden hat die Porsche SE im Abschluss 2025 eine Rückstellung von rund 9,1 Millionen Euro gebildet. Auf der Hauptversammlung bezifferte das Unternehmen den Aufwand laut Klage sogar auf rund zehn Millionen Euro.
Strenger argumentiert, dass eine klassische Abfindung für die Gesellschaft deutlich günstiger gewesen wäre. Der Deutsche Corporate Governance Kodex, so etwas wie der Leitfaden für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung in Deutschland – allerdings rechtlich nicht bindend –, empfiehlt bei einem vorzeitigen Ausscheiden eine Begrenzung auf zwei Jahresvergütungen. Bei Meschke läuft stattdessen der Dienstvertrag noch viereinhalb Jahre weiter – einschließlich Bonuszahlungen.
Hinzu kommt die bereits bekannte Abfindung Meschkes bei der Porsche AG. Dort hatte der langjährige Finanzchef nach seinem Ausscheiden Anfang 2025 rund 11,6 Millionen Euro erhalten. Zusammen mit den Verpflichtungen der Porsche SE summieren sich die Leistungen im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden damit auf rund 21 Millionen Euro. „Mehr als 20 Millionen Euro für einen ausscheidenden Doppel-Vorstand – in dieser Dimension ist der Fall Meschke ein unschönes Novum“, sagt Strenger.
Ob Strenger vor Gericht Erfolg haben wird, ist offen. Er muss das Gericht davon überzeugen, dass die Vergütungsentscheidungen einen so eindeutigen und schwerwiegenden Pflichtverstoß darstellen, dass die Hauptversammlung den Aufsichtsrat nicht hätte entlasten dürfen. Genau darauf zielt seine Klage.
Strenger selbst rechnet mit einem langen Verfahren. Ihm gehe es auch darum, grundsätzlich klären zu lassen, „wie weit ein Aufsichtsrat bei Managervergütungen über die Regeln guter Unternehmensführung hinausgehen darf“. Bei der Porsche SE sei für ihn ein Punkt erreicht, an dem er „Flagge zeigen“ müsse, sagt der 83-Jährige.
Ganz aufs Nichtstun beschränkt sich Meschke derweil nicht. Seit dem Frühjahr arbeitet der 60-Jährige für das Multi-Family-Office Wealthgate. Dort stellt er nach eigenen Angaben sein Netzwerk zur Verfügung, berät bei neuen Geschäftsfeldern und begleitet Finanzierungsrunden junger Unternehmen – Aufgaben, die zumindest entfernt an seine frühere Beteiligungsarbeit bei der Porsche SE erinnern.
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Langes Gerichtsverfahren zur Klärung der Aufsichtsratsentscheidung.
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