Landgericht Mannheim lässt Anklage gegen Xavier Naidoo zu
Volksverhetzung und Beleidigung: Gericht eröffnet Hauptverfahren gegen Xavier Naidoo, lehnt weitere Vorwürfe jedoch ab.
Quick Look
- Das Landgericht Mannheim hat das Hauptverfahren gegen den Sänger Xavier Naidoo wegen Volksverhetzung und Beleidigung eröffnet.
- Fünf weitere Vorwürfe wurden mangels Tatverdachts abgelehnt, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte.
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Why It Matters
Naidoo hatte 2022 ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht und eingeräumt, sich in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben.
Das Landgericht Mannheim hat gegen den Sänger Xavier Naidoo eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim hinsichtlich eines Anklagevorwurfs zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Landgericht Mannheim insoweit eröffnet. Das Gericht ließ eigenen Angaben zufolge eine Anklage der Staatsanwaltschaft vom Juli 2023 zu - darin wird Naidoo Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen.
Konkret soll Naidoo demzufolge "eine Person, die der Antonio Amadeu Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben". Die Stiftung setzt sich eigenen Angaben zufolge "für eine demokratische Zivilgesellschaft ein, die sich konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus stellt".
Das Landgericht lehnte hingegen die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen drei weiteren Tatvorwürfen der Anklage vom Juli 2023, sowie zwei Tatvorwürfen einer weiteren, im Jahr 2024 erhobenen Anklage der Staatsanwaltschaft, ab. Begründung: Es bestehe, so das Gericht, "aus tatsächlichen beziehungsweise aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht". Dagegen hat die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden muss. Wann das der Fall sein wird, ist unklar. Ein Termin für die Hauptverhandlung wurde noch nicht festgelegt. Für Naidoo gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Am Montag hatten die Anwälte von Naidoo, Edgar Gärtner und Jana Eisenbeiß, mitgeteilt: "Das Landgericht Mannheim ist nach intensiver Prüfung weit überwiegend unserer Auffassung gefolgt und hat die Zulassung der Anklage in fünf von sechs Fällen abgelehnt." Der Punkt, in dem die Klage zugelassen wurde, trage den Vorwurf der Volksverhetzung ihrer Auffassung nach nicht, so die Anwälte. Ihr Mandant lehne antisemitisches, rassistisches und fremdenfeindliches Gedankengut entschieden ab und distanziere sich von jeder Form der Diskriminierung.
Naidoo hatte 2022 ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht und eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. "Ich habe Dinge gesagt und getan, die ich heute bereue", sagte er damals. Seine Anwälte betonten zuletzt, die Vorwürfe seien falsch und würden ausdrücklich bestritten.
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