
Die Wettbewerbszentrale klagt gegen das Gesundheitsangebot der Drogeriekette, während dm auf Rechtssicherheit drängt.
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dm bietet seit etwa einem Jahr in acht Filialen KI-gestützte Augenscreenings für 14,95 Euro an. Die Wettbewerbszentrale klagt gegen das Angebot mit Verweis auf medizinische Standards und Patientenschutz.
Berlin. Im Rechtsstreit um ein Augenscreening-Angebot der Drogeriemarktkette dm strebt die klagende Wettbewerbszentrale ein Gerichtsurteil an. Nur beim Vorwurf irreführender Werbung steht eine gütliche Einigung im Raum. Ob das Angebot generell zulässig ist, soll das Landgericht Karlsruhe in erster Instanz klären. Ein Urteil wird am 26. November erwartet.
Der Vorsitzende Richter Steffen Wesche machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass die Kammer nicht zu einer allzu formellen, aber zu einer verfassungskonformen Auslegung von verschiedenen rechtlichen Grundlagen tendiere. Demnach wäre das Angebot erlaubt, selbst wenn dm-Mitarbeitende und keine Ärzte die Screenings durchführen oder eines der Geräte gemäß Vorgaben eigentlich nur bei Augenärzten oder Optikern eingesetzt werden soll.
Wichtig für eine derartige Entscheidung sei, dass keine Gefahr für die Gesundheit bestehe, erklärte Wesche. „Da reichen keine Hinweise.“ Hierzu können beide Seiten nun schriftlich ihre Argumente darlegen.
Der dm-Geschäftsführer Marketing + Beschaffung, Sebastian Bayer, sagte nach der Verhandlung, es gehe um Grundsätzliches: „Nämlich die Frage, wie wir als Gesellschaft Gesundheit denken wollen, Gesundheitsvorsorge denken wollen.“ Sowohl die Bedürfnisse der Kundschaft änderten sich als auch die technologischen Voraussetzungen, etwa durch Künstliche Intelligenz (KI).
Gestartet hatte dm das Angebot für 14,95 Euro vor gut einem Jahr in acht Filialen, dort besteht es nach wie vor. Die Auswertung der Screenings etwa auf Grünen Star (Glaukom) erfolgt den Angaben nach mit Hilfe von KI und ist ärztlich geprüft. Allerdings betont dm auf der entsprechenden Internetseite, das Screening ersetze keine medizinische Diagnose oder ärztliche Untersuchung.
Die Wettbewerbszentrale geht gegen das Angebot vor, „da die Einhaltung medizinischer Standards ein relevanter Aspekt des Patientenschutzes ist“. Am Düsseldorfer Landgericht ist im November ein weiterer Prozess angesetzt. Dort klagt der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, gegen den Kooperationspartner von dm, der die Screenings verantwortet.
Nach dem Urteil des Karlsruher Landgerichts könnte es in den Instanzen weitergehen, so dass der Fall am Ende wegen der grundsätzlichen Fragen am Bundesgerichtshof (BGH) landet. Geschäftsführer Bayer hatte schon im Vorfeld gesagt: „Wir wollen Rechtssicherheit.“
Vor wenigen Wochen hatte er zudem einen Ausbau des Angebots auf 30 Filialen angekündigt: Sowohl in ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen es vergleichsweise wenige Augenärzte gebe, als auch in Großstädten wolle dm schauen, wie das Angebot dort jeweils angenommen wird.
Außerdem hat das Unternehmen den Angaben nach an der Darstellung gefeilt, wie es Kundinnen und Kunden in den Filialen zeigt, dass sie dort ein Augenscreening machen können. „Das ist ja eine noch eher ungewohnte Dienstleistung in einem Drogeriemarkt“, sagte Bayer. Zwei Krankenkassen – eine private, eine gesetzliche – hätten das Angebot inzwischen aufgenommen und böten es ihren Beitragszahlern an.
Neben Augenscreenings hatte dm vor rund einem Jahr auch angefangen, in Pilotfilialen Haut- und Blutanalysen anzubieten. Die Analyse von Blutwerten sei im Moment ausgesetzt, habe sich aber als ein relevantes Angebot für Kundinnen und Kunden erwiesen, hatte Bayer vor einigen Wochen gesagt. „Das will dm stärker selbst in die Hand nehmen.“ Bei Hautuntersuchungen gehe es vor allem darum, die Vermittlung an einen Online-Hautarzt zu verbessern.
Darüber hinaus sehen sich das Unternehmen und die Wettbewerbszentrale am 23. September wieder vor dem Karlsruher Landgericht. Dann soll es um die Online-Apotheke gehen, die dm kurz vor Weihnachten geöffnet hat.
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Urteil des Landgerichts Karlsruhe am 26. November.
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