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Liechtensteinisches Transparenzregister von Cyberangriff betroffen
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FAZ1 hour agoCrime5 min readGermany

Liechtensteinisches Transparenzregister von Cyberangriff betroffen

Regierung räumt Datenabgriff von rund 31.000 Rechtsträgern ein; Vorfall trifft Finanzplatz ins Mark.

Quick Look

  • Die Regierung Liechtensteins musste einen Cyberangriff auf ihr Transparenzregister, das "Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen" (VwbP), einräumen.
  • Unbekannte Täter griffen rund 31.000 Datenkopien von Rechtsträgern ab, was das Vertrauen in den Finanzplatz Liechtenstein erschüttert.

AI-generated summary

Why It Matters

Liechtenstein musste einen Cyberangriff auf sein Transparenzregister, das "Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen" (VwbP), einräumen, bei dem rund 31.000 Datenkopien von Rechtsträgern widerrechtlich abgegriffen wurden. Das VwbP wurde 2021 zur Umsetzung der fünften EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt.

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Wer am Montag im Internet auf das Transparenzregister des Fürstentums Liechtenstein zugreifen wollte, wurde vertröstet: „Der gewünschte Dienst steht aufgrund geplanter Wartungsarbeiten zurzeit nicht zur Verfügung.“ Doch von geplanten Wartungsarbeiten konnte nach den Geschehnissen am Wochenende nicht die Rede sein. Denn die Liechtensteiner Regierung musste einen Cyberangriff auf das „Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen“, so die dortige Bezeichnung für das Transparenzregister, einräumen. Die Regierungschefin Brigitte Haas und Justizminister Emanuel Schädler beriefen sofort einen Krisenstab ein.

Grund dafür war der widerrechtliche Abgriff von rund 31.000 Datenkopien von sogenannten Rechtsträgern. Die Regierung betonte, dass es nach aktuellem Kenntnisstand keine Hinweise gebe, wonach Daten im System verändert oder gelöscht wurden. Solche Dateien beinhalten Namen und andere Details von Personen, die hinter Unternehmen, Stiftungen oder Treuhänderschaften stehen. Die Regierung führte dieses Verzeichnis nach eigenen Angaben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Da Liechtenstein dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, muss es EU-Regeln berücksichtigen. Das Gesetz über das „Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern“ (VwbP) ist im Jahre 2021 in Kraft getreten, womit die Vorgaben der fünften EU-Geldwäsche-Richtlinie umgesetzt wurden.

Nach Angaben der Regierung in Vaduz haben sich nach vorläufigen Erkenntnissen in der Nacht auf den vergangenen Donnerstag unbekannte Täter widerrechtlich auf digitalem Weg Zugriff auf das VwbP verschafft. Im Verlauf des Donnerstags seien dem Amt für Justiz Unregelmäßigkeiten aufgefallen. In der Folge sei das Amt für Informatik kontaktiert worden. Aufgrund des Anfangsverdachts habe das Amt für Informatik unmittelbar Maßnahmen zur Sicherung der Daten umgesetzt und das betroffene System vom Netz genommen.

Vorfall trifft Liechtenstein ins Mark

Einen Tag später, also am vergangenen Freitag, sei die Regierung informiert worden, dass ein potentiell erfolgreicher Angriff auf das VwbP stattgefunden habe. Am Samstagnachmittag erhielt die Regierung die ersten bestätigten Ergebnisse der Voruntersuchungen. Am Sonntag unterrichtete die Regierung dann die Öffentlichkeit über den Cyberangriff.

Der Vorfall trifft den Finanzplatz Liechtenstein ins Mark. Denn der Schutz sensibler Kundendaten ist entscheidend für das Vertrauen. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters teilte der Liechtensteinische Bankenverband mit, dass keine Banken und keine Bankkundendaten betroffen seien.

Für Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Politik, veranschaulichen die Ereignisse in Liechtenstein die Gefahr, die vom überschießenden Sammeln persönlicher Daten in öffentlichen Registern für Unternehmerfamilien ausgeht. Die Politik nehme in Kauf, dass persönliche Unternehmerdaten gehackt und missbraucht werden könnten. Auf Anfrage der F.A.Z. warnte Kirchdörfer vor der geplanten Verschärfung des EU-Transparenzregisters im nächsten Jahr. Demnach sollen vom Jahr 2027 an private Wohnadressen von Unternehmern und deren Passdaten ins Register aufgenommen werden. „Das ist der falsche Weg“, sagte Kirchdörfer.

Steuervorteile machen Stiftungen attraktiv

Auch bei wohlhabenden Deutschen sind Stiftungen nach Liechtensteiner Recht sehr populär. Das liegt vor allem an der Steuergesetzgebung, die sich von der in Deutschland in zwei wesentlichen Punkten unterscheidet. Bei einer deutschen Familienstiftung fällt alle 30 Jahre Schenkungsteuer an, wenn das Finanzamt davon ausgeht, dass das Vermögen an die nächste Generation übergeht. Diese Regelung gilt für Liechtensteiner und für alle anderen ausländischen Stiftungen nicht. Steuerliche Vorteile bietet Liechtenstein auch im Falle von Kapitalgewinnen und Dividendenerträgen.

Liechtenstein wirbt nicht zuletzt aber auch mit Rechtssicherheit und dem Besten aus allen Welten. In einer Zoll- und Währungsunion ist das Fürstentum mit der Schweiz verbunden. Es zählt der als Reservewährung beliebte Franken. Zugleich ist das Land wie auch Norwegen und Island Mitglied des EWR, die Schweiz dagegen nicht. Der EWR beschränkt sich weitgehend auf wirtschaftliche und handelsbezogene Aspekte, klammert aber eine gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Justizpolitik aus.

Dies erklärt möglicherweise auch, warum es in Deutschland zwar rund 27.000 Stiftungen gibt, der Löwenanteil, nämlich 90 Prozent, ist aber gemeinnützig. Nur knapp zehn Prozent sind Familienstiftungen. In Liechtenstein sind dagegen nach Schätzungen 80 Prozent der knapp 10.000 Stiftungen „privatnützig“, also Familienstiftungen.

Skandale um Treuhänder

Zwar hat Liechtenstein nach dem Steuerskandal um den früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel, der im Jahre 2008 vor laufenden Kameras verhaftet worden war, an einer Weißgeldstrategie gearbeitet. Dabei wurde der Informationsaustausch für Steuerzwecke etabliert. Trotzdem ist die Gründung einer Privatstiftung in Liechtenstein attraktiv geblieben, weil sie nach Ansicht von Steuerfachanwälten noch immer einen wirksamen Schutz vor Gläubigern und dem jeweiligen Staat bildet. Um jedoch diesen mit Steuervorteilen verbundenen Schutz zu erhalten, muss der Stifter die Kontrolle über die von ihm gegründete Stiftung an einen Treuhänder und einen Stiftungsrat abgeben.

Doch diese Treuhänder, die sehr komplexe Stiftungsstrukturen entwerfen und dafür gut bezahlt werden, waren auch für Skandale verantwortlich. Im Juli 2019 verurteilte das Kriminalgericht in Vaduz den Treuhänder Mario Staggl zu sechseinhalb Jahren Haft. Der Liechtensteiner hatte Gelder seiner Kunden zum eigenen Vorteil veruntreut. Ein knappes Jahr zuvor hatte das Kriminalgericht den liechtensteinischen Rechtsanwalt und Treuhänder Harry Gstöhl wegen Betrugs, Veruntreuung, Geldwäsche und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Damit summierte sich Gstöhls Haftstrafe auf acht Jahre. In einem ersten Verfahren war der einst hoch angesehene Treuhänder, der im Nebenberuf einige Jahre als Präsident des Liechtensteiner Verwaltungsgerichts und des Verfassungsgerichts amtiert hatte, schon zu sechs Jahren Haft verdonnert worden. Auch Gstöhl hatte in die Kassen seiner Kunden gegriffen und so einen Schaden von mehr als 40 Millionen Franken verursacht.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Das EU-Transparenzregister wird ab 2027 private Wohnadressen und Passdaten von Unternehmern aufnehmen.

    Very likely · Within years

Open Questions

  • Wer sind die unbekannten Täter?
  • Wie genau gelang der digitale Zugriff?
  • Welche konkreten Auswirkungen hat der Datenabgriff?

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This article was originally published by FAZ.

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