Im vergangenen Jahr wurden 97 Todesfälle auf medizinische Behandlungsfehler zurückgeführt; Experten mahnen eine höhere Dunkelziffer und bessere Fehlerkultur an.
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Der Medizinische Dienst ist eine Beratungs- und Begutachtungsorganisation, die jährlich Berichte über Behandlungsfehler veröffentlicht. Die OECD schätzt, dass 15 Prozent der stationären Versorgungskosten auf vermeidbare Fehler entfallen.
Deutschlandweit sind im vergangenen Jahr knapp 3100 medizinische Behandlungsfehler bestätigt worden. In 2700 Fällen waren die Fehler ursächlich für Schäden, wie aus dem am Donnerstag in Berlin vorgestellten jährlichen Begutachtungsbericht des Medizinischen Dienstes auf Bundes- und Länderebene hervorgeht. In 97 Fällen waren Fehler demnach ursächlich für den Tod eines Menschen oder trugen wesentlich dazu bei. Der Medizinische Dienst ging ferner davon aus, dass die Dunkelziffer insgesamt hoch ist.
Rund 150 Vorfälle aus dem vergangenen Jahr stuften die Gutachter als besonders schwerwiegend ein – in Fachkreisen werden solche Ereignisse auch als „never events“ bezeichnet, die unbedingt zu vermeiden sind. Dazu zählen gravierende Medikationsfehler, im Körper vergessenes Operationsmaterial oder die Verwechslung von Patienten oder Körperseiten. Im Vorjahr 2024 hatte es 134 Fälle dieser Art gegeben.
Insgesamt untersuchten die Gutachter bundesweit rund 11.700 vermutete Behandlungsfehler, von denen letztlich etwa ein Viertel oder 3098 als solche offiziell bestätigt wurden. Zwei Drittel der vermuteten Fälle bezogen sich den Angaben zufolge auf stationäre Behandlungen, vor allem in Krankenhäusern, etwa ein Drittel entfiel auf den ambulanten Bereich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden in Deutschland im Jahr 2024 allein 17,5 Millionen Menschen stationär in Kliniken behandelt.
Fast 30 Prozent der Vorwürfe betrafen 2025 Behandlungen aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie, andere Fachkreise waren weit weniger vertreten. Rückschlüsse auf das Sicherheitsniveau lasse das aber nicht zu, betonte der Medizinische Dienst. Häufungen von Verdachtsmeldungen in einem Fachgebiet zeigten, dass Patienten auf Ergebnisse reagierten, die nicht ihren Erwartungen entsprächen. Bei chirurgischen Eingriffen seien Fehler für sie in der Regel leichter zu erkennen als in anderen Bereichen.
Weiterhin rechneten die Prüfer mit einer hohen Dunkelziffer. Allgemein gingen Wissenschaftler davon aus, dass es bei zwei bis vier Prozent aller stationären Behandlungen zu „vermeidbaren Schadensereignissen“ komme. Übertragen auf Deutschland entspräche das einer Größenordnung von in etwa 350.000 bis 700.000 entsprechenden Vorfällen pro Jahr. Die Vermeidung von Behandlungsfehlern verhindere daher nicht nur unnötiges Leid, sondern vermeide auch erhebliche Folgekosten im Gesundheitssystem.
Der Medizinische Dienst verwies auf Schätzungen der Organisation OECD, wonach in hochentwickelten Staaten rund 15 Prozent der Kosten für die stationäre Patientenversorgung für die Folgen von vermeidbaren Fehlern aufgewendet werden müssen. Übertragen auf die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Kassen in Deutschland ergebe sich eine Größenordnung von 16,7 Milliarden Euro. „Mehr Patientensicherheit ist deshalb auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitswesens“, erklärte der Vorstandschef des Medizinischen Dienstes Bund, Stefan Gronemeyer.
Zur besseren Fehlervermeidung forderten die medizinischen Gutachter die systematische Einführung von sanktionslosen Meldesystemen für schwere Schadenereignisse und eine gesetzliche Verpflichtung zur umgehenden Patienteninformation durch die behandelnden Ärzte bei entsprechenden Vorkommnissen. Das stärke nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern schaffe zusätzliche Anreize zur Fehleraufarbeitung und Fehlerprävention.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte mehr Transparenz durch die Einführung eines Zentralregisters für Behandlungsfehler. Bislang sei die Fehlerkultur im Gesundheitswesen immer noch unterentwickelt, sagte Vorstand Eugen Brysch der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er forderte außerdem einen Härtefallfonds für Geschädigte.
Der Medizinische Dienst ist eine ursprünglich von den Krankenkassen gemeinsam eingerichtete Beratungs- und Begutachtungsorganisation. Seit einigen Jahren ist er auf Bundes- und Länderebene als eigenständige Körperschaft öffentlichen Rechts organisiert. Neben dem Medizinischen Dienst veröffentlichen auch die Kassen sowie Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern Statistiken zur Zahl von Behandlungsfehlern. Auch diese stehen für mutmaßlich von Behandlungsfehlern Betroffene als Anlaufstellen bereit.
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