Migranten im Maßregelvollzug: Zunahme psychisch kranker Täter
Der Anteil ausländischer Patienten in der forensischen Psychiatrie steigt seit Jahren. Experten nennen Risikofaktoren wie Migration, mangelnde Krankheitseinsicht und Defizite in der Allgemeinpsychiatrie.
Quick Look
- Der Anteil ausländischer Patienten im Maßregelvollzug nach Paragraf 63 StGB ist in den vergangenen Jahren gestiegen.
- Nach tödlichen Gewalttaten psychisch kranker Migranten analysieren Experten Ursachen wie psychosozialen Stress, fehlende Krankheitseinsicht und Lücken in der Allgemeinpsychiatrie.
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Why It Matters
Psychisch kranke Täter ohne Schuldunfähigkeit können nach Paragraf 63 StGB unbefristet in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden. Statistiken zeigen einen überproportionalen Anstieg ausländischer Patienten.
Der 22 Jahre alte Student Marius Dick kam gerade vom Einkaufen, als er am Vormittag des 15. Juli in Trier mitten auf der Straße von einem Afghanen erstochen wurde. Der Täter kam nach der Tat in die forensische Psychiatrie, vermutet wird bei ihm eine psychische Erkrankung.
Ebenso wie bei Marius Dick kam auch der Angriff auf Magda M. völlig unvermittelt. Sie stand am Abend des 7. Mai 2025 in Krefeld in einem Modegeschäft mit dem Rücken zu einem ihrer Mitarbeiter, als der Mann plötzlich mit einem Küchenmesser auf sie einstach. Sechsundzwanzig Mal. Die 41 Jahre alte Frau verblutete am Tatort. Der Täter, ein 26 Jahre alter Afghane, handelte laut Gericht im Zustand der Schuldunfähigkeit, da er psychisch krank ist. Er wurde in die forensische Psychiatrie eingewiesen. Diagnose: paranoide Schizophrenie. Dauer der Unterbringung: unbestimmt.
Schuldunfähig war auch der Afghane, der am 22. Januar 2025 in Aschaffenburg auf eine Kindergruppe einstach. Er tötete einen zwei Jahre alten Jungen sowie einen 41 Jahre alten Deutschen, der die Kinder beschützen wollte. Drei weitere Menschen wurden schwer verletzt. Der Afghane wurde nach einem Sicherungsverfahren in der forensischen Psychiatrie untergebracht, Ende offen. Diagnose: paranoide Schizophrenie.
Nur Monate später, am 11. August 2025, wurde die 16 Jahre alte Ukrainerin Liana K., die gerade eine Ausbildung als Zahnarzthelferin begonnen hatte, in Friedland in Niedersachsen von einem Iraker getötet, indem er sie vor einen einfahrenden Zug stieß. Er kannte das Mädchen nicht. Auch dieser Mann handelte laut Gericht im Zustand der Schuldunfähigkeit. Auch er kam nach einem Sicherungsverfahren für unbestimmte Zeit in eine forensische Klinik. Diagnose: paranoide Schizophrenie.
Es gibt viele weitere Fälle, in denen Migranten im Zustand der Schuldunfähigkeit Gewalttaten begangen haben. Die Zeiten, in denen diese Attacken als „Einzelfälle“ abgetan werden konnten, sind lange vorbei. Zwei Fragen sind daher interessant: Hat die Zahl der Migranten im Maßregelvollzug zugenommen? Und was könnten die Ursachen dafür sein, dass oft Migranten mit entsprechender Diagnose solche Taten begehen?
Wer einen Menschen im Zustand der (verminderten) Schuldunfähigkeit verletzt oder tötet, weil er unter einer psychischen Erkrankung leidet und eine Gefahr für andere darstellt, kann nach Paragraph 63 Strafgesetzbuch nach einem Sicherungsverfahren in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden. Diese sogenannte Maßregel ist unbefristet. Das heißt: Der psychisch kranke Täter bleibt so lange in der Klinik, bis er nicht mehr als gefährlich gilt. Das kann sehr viele Jahre bedeuten. Es ist also – anders als oft behauptet – bei weitem nicht das „mildere Mittel“ im Vergleich zu einer Verurteilung von schuldfähigen Tätern zu einer Freiheitsstrafe im Gefängnis.
Der Anteil von ausländischen (männlichen) Tätern im Maßregelvollzug nach Paragraph 63 hat innerhalb der vergangenen zehn Jahre zugenommen. Das war, angesichts des enormen Zustroms von Migranten, statistisch zu erwarten. Allerdings sind Migranten dort – ebenso wie in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für psychisch gesunde Straftäter – überproportional häufig vertreten, im Vergleich zu ihrem Anteil an der Bevölkerung. Darauf deuten zumindest Stichproben einzelner Bundesländer nach F.A.Z.-Recherchen hin. Denn bislang werden, im Gegensatz zur PKS, keine bundesdeutschen Zahlen zum Ausländeranteil im Maßregelvollzug erhoben – was angesichts der großen Zunahme von Migranten nicht nachvollziehbar ist.
Die Recherchen ergeben folgendes Bild: Berlin scheidet als Vergleichsgruppe sofort aus, es gibt keine Daten. Der zuständige Senat für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege teilt auf Anfrage mit, dass überhaupt nicht nach „deutschen oder ausländischen Patient*innen/Patient*innen mit Migrationshintergrund“ unterschieden wird. Bundesländer wie Hessen, Bremen oder Bayern differenzieren dagegen sehr wohl: In Hessen waren 2020 rund 28 Prozent der Patienten im Maßregelvollzug Ausländer (untergebracht nach Paragraph 63). Der Anteil nimmt danach zu: Im Jahr 2024 betrug er schon rund 35 Prozent. Im Vergleich: Der Ausländeranteil in Hessen betrug 2024 deutlich weniger, rund 18 Prozent.
Bayern liefert auf Anfrage Zahlen seit 2015: In dem Jahr hatten 17 Prozent der Patienten im Maßregelvollzug keinen deutschen Pass. Der Anteil steigt dann kontinuierlich an: 2024 waren in Bayern rund 28 Prozent der Patienten im Maßregelvollzug Ausländer – bei einem generellen Ausländeranteil in Bayern von rund 16 Prozent. Die deutsche Staatsangehörigkeit hatten 72 Prozent der Patienten, wobei in Bayern nicht nach Migrationshintergrund unterschieden wird.
Im Gegensatz zu Bremen, wo die Daten sehr weit aufgefächert werden: 130 Männer waren dort 2020 im Maßregelvollzug untergebracht. Davon waren allein 49 Ausländer oder Staatenlose, also hatten knapp 38 Prozent der Patienten keinen deutschen Pass. Zudem gab es 58 Deutsche und 13 Deutsche mit Migrationshintergrund, vier Personen hatten einen deutschen Pass und zudem einen „unklaren“ Migrationshintergrund. Sechs Personen hatten die doppelte Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2024 ist eine Zunahme der ausländischen Patienten zu verzeichnen: Von den insgesamt 157 Patienten hatten 68 Personen keinen deutschen Pass oder waren staatenlos. Migranten machten also rund 43 Prozent der Patienten aus, ihr Anteil an der Bevölkerung in Bremen betrug dagegen 2024 rund 23 Prozent.
In Nordrhein-Westfalen, immerhin das bevölkerungsreichste Bundesland, werden Daten zur Staatsangehörigkeit der Patienten im Maßregelvollzug „nicht regelmäßig erhoben“, wie das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitteilt. Eine „einmalige Abfrage bei den Trägern“ aus dem Jahr 2024 kam demnach zu folgendem Ergebnis: 72 Prozent der Patienten waren deutsche Staatsbürger, 28 Prozent waren Ausländer (davon 6 Prozent EU-Bürger). Der Ausländeranteil der Bevölkerung betrug rund 18 Prozent.
Auch Baden-Württemberg hat in den vergangenen zehn Jahren eine Zunahme von Migranten und Deutschen mit Migrationshintergrund im Maßregelvollzug nach Paragraph 63 verzeichnet. Vor allem die Zahl der Patienten aus den Regionen Naher Osten, Subsahara und Nordafrika hat zugenommen. Das sind Ergebnisse einer langfristigen Datenerhebung in Baden-Württemberg. Geleitet werden diese Untersuchungen von Professor Thomas Ross von der Klinik für forensische Psychiatrie und Psychotherapie ZfP Reichenau und Dr. Hans-Joachim Traub von der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie ZfP Südwürttemberg.
„Weit überwiegend wird bei diesen Personen im Maßregelvollzug eine psychotische Erkrankung diagnostiziert“, sagt Hans-Joachim Traub der F.A.Z.
Anhand von Strafvollstreckungsdaten haben die beiden Wissenschaftler auch Erkenntnisse für ganz Deutschland gewinnen können: Allein für das Jahr 2021 lag demnach der Ausländeranteil im Maßregelvollzug bei den Neuanordnungen durch ein Gericht bei 32 Prozent – bei einem Ausländeranteil in Deutschland von 13 Prozent.
Für Baden-Württemberg wurden für 2024 detaillierte Daten erhoben: 41 Prozent der Neuanordnungen waren Ausländer, weit überproportional mehr als ihr Bevölkerungsanteil von 18 Prozent. Zudem betrafen zwölf Prozent der Neuanordnungen Deutsche mit Migrationshintergrund. Insgesamt hatten also 2024 in Baden-Württemberg mehr als die Hälfte der Personen (53 Prozent), die nach einem Gerichtsverfahren in eine forensische Klinik eingewiesen wurden, eine Einwanderungsgeschichte. Auch dieser Wert geht weit über den generellen Anteil von Ausländern und Deutschen mit Einwanderungsgeschichte an der Bevölkerung in Baden-Württemberg für das Jahr hinaus – er betrug 37 Prozent.
Wie kann der hohe Anteil der Migranten im Maßregelvollzug erklärt werden? Eine umfassende Untersuchung dazu gebe es noch nicht, sagt Boris Schiffer, Professor für forensische Psychiatrie an der Ruhr-Universität Bochum. Für ihn stehen jedoch vor allem drei Gründe im Vordergrund. Grund Nummer eins ist ein Zusammentreffen von Risikofaktoren: Menschen, die in ein anderes Land flüchten, haben durch den damit verbundenen psychosozialen Stress ein erhöhtes Risiko, eine schizophrene Psychose zu entwickeln. Denn Migration gehe oft mit traumatischen Erlebnissen und sozialer Isolation einher, die zu den Auslösern für diese Erkrankung zählen, sagt Schiffer, der auch Direktor der LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne ist.
Zudem sind in der Gruppe der Migranten junge Männer überrepräsentiert – beides, junges Alter und männliches Geschlecht, sind Risikofaktoren für Gewalt. Die schizophrene Erkrankung manifestiere sich „bei Männern typischerweise während der ersten Hälfte des dritten Lebensjahrzehnts erstmalig“. Insofern erhöhe das Zusammentreffen von Entwurzelung, Geschlecht und jugendlichem Alter die Wahrscheinlichkeit psychosebedingter Gewalt, was die Überrepräsentation dieser Patientengruppe im Maßregelvollzug erkläre.
Doch offenbar bergen Fluchterlebnisse nicht generell Risiken für psychische Erkrankungen, es gibt Unterschiede je nach Herkunftsregion. So sind zum Beispiel in Baden-Württemberg im Maßregelvollzug nach den Untersuchungen von Traub und Ross psychisch kranke Täter aus der Subsahara-Region deutlich überrepräsentiert im Vergleich zu Ukrainern – obwohl diese in der Bevölkerung zahlenmäßig die viel größere Gruppe darstellen. Ein Grund könne darin bestehen, dass Ukrainer „kulturell eher an die Gesellschaft hier Anschluss finden“, sagt Traub.
Den zweiten Grund für die erhöhte Zahl von Migranten im Maßregelvollzug sieht Boris Schiffer in einem fehlenden Bewusstsein der Betroffenen für ihre psychische Erkrankung – vor allem bei Menschen aus arabisch geprägten oder afrikanischen Kulturräumen. Deshalb werde dann keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen. Oft gebe es erst dann eine Behandlung, so Schiffer, wenn eine Gefährdungssituation aufgetreten sei und der psychisch kranke Täter im Rahmen des Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG) zunächst in der Allgemeinpsychiatrie untergebracht werde.
Eine Person, die zum Beispiel auf der Straße Passanten bedroht, wird von der Polizei oft zunächst in die Allgemeinpsychiatrie gebracht. Um sie dort jedoch auch (länger) gegen ihren Willen behandeln zu können, müssen hohe rechtliche Hürden überwunden werden, die das jeweilige PsychKG des Bundeslandes vorgibt. In der Regel muss eine „gegenwärtige und erhebliche Gefährdung“ für die Person selbst oder andere Menschen vorliegen.
Die enge Auslegung in der Allgemeinpsychiatrie der „gegenwärtigen Gefahr“, wie sie auch die Fachgesellschaft DGPPN fordert, sieht Schiffer kritisch. Denn der Begriff „gegenwärtig“ umfasst nicht nur das unmittelbare Bevorstehen des „Schadenseintritts“, sondern könne auch dann bejaht werden, wenn er aufgrund „besonderer Umstände“ jederzeit zu erwarten ist. Die obergerichtliche Rechtsprechung etwa des Oberlandesgerichts Hamm legt demnach ausdrücklich nahe, Aspekte der Persönlichkeit, der aktuellen Befindlichkeit und zu erwartenden Lebensumstände zu berücksichtigen.
Von dieser Auslegung werde jedoch in der Praxis nur selten Gebrauch gemacht. Dadurch würden psychisch kranke Personen – Deutsche wie Migranten – „häufig innerhalb weniger Tage ohne substanzielle Besserung wieder aus der Psychiatrie entlassen“. Schiffer sagt, es gebe Richter, die eine Unterbringung nach PsychKG von sechs Wochen angeordnet hätten und sich dann wunderten, „wenn der Patient nach ein paar Tagen wieder draußen ist“. Denn die Klinik entscheide dann, dass eine „gegenwärtige Gefahr“ schon vor Ablauf der gesetzten Frist nicht mehr gegeben sei. Das sei durchaus möglich, das Gericht müsse da nicht einbezogen werden. Die unzureichende Behandlung in der Allgemeinpsychiatrie ist somit für Schiffer der dritte Grund für die zunehmende Zahl schizophrener Patienten im Maßregelvollzug – von Migranten und Deutschen.
Was muss getan werden? Man muss nach Schiffers Einschätzung mehr Personen erreichen, die „krankheitsuneinsichtig“, aber potentiell gefährlich sind. Hier müssten niederschwellige ambulante Behandlungsstrukturen geschaffen werden. Zudem: Bei den Psychisch-Kranken-Gesetzen müsse, wie es in Nordrhein-Westfalen gerade geschieht, nachgeschärft werden. Menschen, die „krankheitsbedingt eine Gefahr für andere Menschen“ darstellen, sollten in der Allgemeinpsychiatrie „ausreichend lange und nachhaltig“ behandelt werden. Forensischer Sachverstand auch in der Allgemeinpsychiatrie könnte dabei helfen, Risiken bei Patienten angemessen einzuschätzen.
What to Watch
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Nachschärfung der Psychisch-Kranken-Gesetze in weiteren Bundesländern
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Open Questions
- Warum erheben nicht alle Bundesländer Daten zum Ausländeranteil im Maßregelvollzug?
- Wie lassen sich ambulante Behandlungsstrukturen für kranke, aber uneinsichtige Personen verbessern?

