Behörden gleichen Daten von 73 Millionen Einwohnern mit dem Beitragsservice ab, um nicht angemeldete Wohnungen zu identifizieren.
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Der Meldedatenabgleich dient der Identifizierung von Wohnungen, für die bisher kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Es ist der vierte derartige Abgleich seit Einführung des aktuellen Beitragssystems.
Millionen Bürgern steht ein umfangreicher Datenabgleich bevor: Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, beginnt am 8. November der bundesweite Meldedatenabgleich zum Rundfunkbeitrag. Dabei werden die Daten von rund 73 Millionen volljährigen Einwohnern mit den Informationen des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abgeglichen. Das Ziel: Wohnungen zu identifizieren, für die bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Die Behörden übermitteln Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Einzugsdaten. Aufgrund des Umfangs dürfte die Übertragung mehrere Wochen dauern. Voraussichtlich bis zum 8. Dezember sollen sämtliche Daten beim Beitragsservice eingegangen sein. Dort werden sie mit dem vorhandenen Datenbestand abgeglichen.
Für diejenigen, die keiner bereits angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, wird es anschließend konkret: Voraussichtlich ab dem 14. Dezember sollen entsprechende Schreiben verschickt werden.
Ein Brief bedeutet allerdings nicht automatisch, dass ein Haushalt bislang keinen Rundfunkbeitrag zahlt. Auch Menschen, deren Wohnung bereits angemeldet ist, können angeschrieben werden. In diesem Fall müssen sie dem Beitragsservice die Beitragsnummer desjenigen mitteilen, der den Beitrag für die Wohnung entrichtet.
Nach Angaben des Beitragsservice werden die übermittelten Daten anschließend gelöscht.
Anders sieht es aus, wenn für die betreffende Wohnung tatsächlich kein Beitragskonto existiert. Das kann etwa nach einem Auszug aus einer Wohngemeinschaft, einer Scheidung oder einer Trennung passieren. Zieht der bisherige Beitragszahler aus, ohne dass ein anderer Bewohner die Wohnung anmeldet, kann diese zunächst ohne Beitragskonto bleiben.
Für Betroffene kann das finanzielle Folgen haben. Maßgeblich für die Beitragspflicht ist grundsätzlich das Einzugsdatum. Im Rahmen des Meldedatenabgleichs 2026 kann eine rückwirkende Anmeldung frühestens zum 1. Januar 2024 erfolgen. Entsprechend können Beitragsforderungen für zurückliegende Zeiträume entstehen.
Besonders problematisch kann es werden, wenn Betroffene ein Schreiben des Beitragsservice ignorieren. Wer nicht reagiert, kann automatisch angemeldet und zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aufgefordert werden.
Wird der Beitrag auch anschließend nicht entrichtet, kann das Verfahren weitere Stufen durchlaufen: Auf einen Festsetzungsbescheid folgen eine Mahnung und im äußersten Fall ein Vollstreckungsverfahren.
Ein Widerspruch gegen die Übermittlung der Meldedaten durch die Einwohnermeldeämter ist nicht möglich.
Der aktuelle Vorgang ist bereits der vierte bundesweite Meldedatenabgleich in der Geschichte des Rundfunkbeitrags. Beim letzten Meldedatenabgleich im Jahr 2022 wurden rund 900.000 bislang nicht angemeldete Wohnungen identifiziert.
Der Beitrag liegt derzeit bei 18,36 Euro monatlich pro Wohnung. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt unterdessen umstritten. Kritiker werfen ARD und ZDF unter anderem eine einseitige Berichterstattung und eine Verschwendung von Beitragsgeldern vor.
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Versand von Schreiben an nicht registrierte Haushalte ab 14. Dezember.
Very likely · Within weeks

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