Ex-Verfassungsrichter Huber: „Manches Gebaren der Linken hat totalitäre Züge“
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter M. Huber äußert sich kritisch zu den Enteignungsplänen der Linken und zur Erosion gesellschaftlicher Institutionen.
Quick Look
- Der ehemalige Verfassungsrichter Peter M.
- Huber warnt vor totalitären Tendenzen innerhalb der Linken.
- Er kritisiert die Enteignungspläne für Wohnungskonzerne als verfassungsrechtlich zweifelhaft und mahnt den Schutz des Eigentums sowie die Stärkung gesellschaftlicher Institutionen an.
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Why It Matters
Der Berliner Volksentscheid von 2021 forderte die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt.
Düsseldorf. Herr Huber, in Berlin könnte mit der Linken erstmals seit der SED-dominierten Stadtregierung Ost-Berlins wieder eine sozialistische Partei die Regierung anführen. Zwar war ihre Vorgängerpartei PDS schon früher an Berliner Senaten beteiligt – aber jeweils als Juniorpartner. Fürchten Sie eine Wiederbelebung des Sozialismus?
Die Berliner sollten sich daran erinnern, wie Ost-Berlin 1990 ausgesehen hat und was passiert, wenn der Staat die Verfügungsgewalt über den Wohnungsbestand hat: eine überbordende Bürokratie, keine Investitionen und Korruption. Manches Gebaren der Linken hat durchaus totalitäre Züge.
Sie argumentieren ideologisch, nicht juristisch ...
Das ist weder ideologisch noch juristisch, sondern eine Beschreibung des Realbefundes: Teile der Linken propagieren Anarchie, wie man den Demonstrationen gegen den Tag der Deutschen Einheit unter dem Motto „Nie wieder Deutschland“ oder „Deutschland, halt’s Maul“ entnehmen konnte, bei denen die Partei eine zentrale Rolle gespielt hat. Sie propagieren „no border, no nation“ und wollen das Staatsangehörigkeitsrecht ebenso unterminieren wie das Asyl- und Einwanderungsrecht. Bei weiteren Teilen der Partei ist nicht nur vom Eliminieren der „Reichen“ die Rede, da wird Kritik an der organisierten Kriminalität zum antimuslimischen Rassismus umetikettiert und dem Antisemitismus unter Flagge der Palästinenserfreundlichkeit breiter Raum gelassen. Diese Beispiele ließen sich fortsetzen.
Sie spielen auf die Antisemitismusdebatte um Teile der Berliner Linken an. Eralp selbst sagt, Antisemitismus bekämpfen und jüdisches Leben schützen zu wollen.
Auch die Russland-Nähe irritiert. Da kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass zumindest einige in der Linken dem Sowjetregime hinterhertrauern. Persönlich habe ich zudem erlebt, dass es mit der Institutionentreue mancher Linker nicht so weit her ist.
Was meinen Sie?
Ich war 2021 Berichterstatter im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zum Berliner Mietendeckel. Dabei ging es um die Frage, ob das Land Berlin die Kompetenz hatte, einen Mietendeckel zu erlassen. Wir haben das einstimmig mit der Begründung verneint, dass der Bund von seiner konkurrierenden Kompetenz abschließend Gebrauch gemacht hat. Der damalige stellvertretende Regierungschef Berlins, Klaus Lederer von der Linken, hat daraufhin zu Demonstrationen vor meiner Haustür in München aufgerufen. So etwas erinnert an totalitäre Regime.
Ist der Vergleich mit totalitären Regimen nicht überzogen? Öffentlicher Protest gegen Gerichtsentscheidungen gehört schließlich zur Grundausstattung eines freiheitlichen Rechtsstaates.
Das Problem ist nicht der Protest gegen eine Gerichtsentscheidung. Dagegen kann natürlich in Berlin oder vor dem Bundesverfassungsgericht protestiert werden.
Aber?
Etwas anderes gilt aber, wenn Richter als Personen herausgegriffen und unter Druck gesetzt werden. Dann geht es nicht mehr um die Entscheidung, sondern um die Integrität der Justiz als Institution und letztlich um den Rechtsstaat. Beispiele finden sich in Russland, China und neuerdings auch in den USA. Aber auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft: In Großbritannien wurden Richter, die für die Einleitung des Brexit-Verfahrens die Zustimmung des Parlaments verlangten, von der Daily Mail als „enemies of the people“ vorgeführt. In Polen haben der nationalkonservativen PiS-Partei nahestehende Journalisten missliebige Verfassungsrichter auf dem Cover einer Wochenzeitung als deutsche Agenten diffamiert.
Das große Reizthema Wohnen bleibt bestehen. Die Linke will nach einem Volksentscheid vom September 2021 die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt das ausdrücklich, gegen Entschädigung. Sind das wirklich „totalitäre Anmutungen“?
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten sich angesichts der sich abzeichnenden Teilung Deutschlands 1949 nicht auf eine Wirtschaftsordnung festlegen und ließen mit Art. 15 GG auch ein im Kern sozialistisches Instrument zu. Es ist aber kein Zufall, dass Artikel 15 nie angewendet wurde.
Warum?
Wo der Staat Wohnungen verwaltet hat, konnte er den Mangel nicht beheben. Sie brauchen Verwaltungsverfahren für die Verteilung, Rechtsschutz und haben niemanden, der ein intrinsisches Interesse an einem guten Zustand der Wohnungen hat. Ob Wohnungen unter „Grund und Boden“ fallen, ist ebenso ungeklärt wie die Frage, ob man nur einzelne Eigentümer herausgreifen darf. Im Übrigen rechnen Ökonomen mit Kosten von 20 bis 30 Milliarden Euro für eine Sozialisierung oder Enteignung.
Die Linke argumentiert, man wolle unter Verkehrswert entschädigen, weil die Vergesellschaftung einem höheren sozialen Zweck diene. Was sagt der ehemalige Verfassungsrichter dazu?
Anders als der Bundesgerichtshof hat das Bundesverfassungsgericht nicht vom Verkehrswert, sondern von einer angemessenen Entschädigung gesprochen, bei deren Bemessung auch andere Gemeinwohlbelange eine Rolle spielen können. Das Bundesverfassungsgericht hat sich aber bislang nicht festgelegt, wie hoch eine „angemessene Entschädigung“ sein muss.
Die Linke will den Wert der enteigneten Gebäude vollständig entschädigen, den Boden eines Grundstücks aber nicht zum aktuellen Marktwert, sondern auf Basis eines niedrigeren Durchschnittswerts. Insgesamt käme die Entschädigung damit auf etwa 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts. Entspricht das Ihrer Rechtsauffassung?
Der soziale Belang, der eine Abweichung vom Verkehrswert rechtfertigen würde, ist mir hier nicht ersichtlich. Wenn Sie etwa Deichgrundstücke vergesellschaften müssten, um Sturmfluten für eine ganze Stadt oder weite Gebiete zu vermeiden, kann sich dies auf die Höhe der Entschädigung auswirken. Fiskalische Gründe oder politischer Übermut sind dagegen keine legitimen Gründe. Möglicherweise könnte man den früheren Kaufpreis und dessen marktübliche Verzinsung als Orientierung heranziehen, aber auch das will belegt sein.
Im Berliner Volksentscheid haben mehr als 50 Prozent für die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen gestimmt. Das entspricht also dem Willen vieler Wählerinnen und Wähler.
Ich habe für direkte Demokratie und Abstimmungen wie diese durchaus was übrig. Aber im demokratischen Rechtsstaat sind Mehrheitsentscheidungen nur im Rahmen der Verfassung möglich. Das versucht man der AfD beizubringen, es gilt aber auch für die Linke. Das konkrete Problem scheint mir, dass etwas zur Abstimmung gestellt wurde, was verfassungsrechtlich zweifelhaft war. Andernfalls hätte es ja auch der Kommission zur Umsetzung des Volksentscheides nicht bedurft.
Der Volksentscheid ist wohl auch Ausdruck eines Ungerechtigkeitsempfindens. Die reichsten zehn Prozent der Haushalte besitzen rund 60 Prozent des Vermögens. Können Sie die Forderungen da nicht nachvollziehen?
Natürlich. Aber man darf Gerechtigkeit nicht nur aus der Perspektive derjenigen betrachten, die etwas haben wollen. Es gibt auch Eigentümer, die ein ganzes Berufsleben auf eine Wohnung gespart haben, um mit den Mieteinnahmen ihre Rente aufzubessern. An die – und das sind gar nicht so wenige – wird überhaupt nicht gedacht.
Wie lautet also Ihr Vorwurf?
Eigentum ist zunächst einmal ein Freiheitsrecht und auch insoweit eine Frage der Gerechtigkeit. Das Grundgesetz will eine Balance von Freiheit und Gleichheit. Zunächst aber schützt es das Eigentum, und erst in einem zweiten Schritt legt es dem Eigentümer Verpflichtungen auf. In der politischen Debatte haben wir ein Stück weit aus dem Blick verloren, dass beides zusammengehört.
Bundeskanzler Friedrich Merz will den Enteignungsplänen der Linken per Gesetz einen Riegel vorschieben. Kann er das?
Mir ist nicht klar, wie sich die Bundesregierung das vorstellt. Ein bloßes Verhinderungsgesetz für Landesgesetze ist verfassungsrechtlich nicht vorgesehen. Und ob der Bund die Kompetenz für ein allgemeines Enteignungsgesetz hätte, ist fraglich.
Merz’ Vorstoß ist wohl auch Ausdruck der Tatsache, dass die Bundesregierung mit dem Rücken zur Wand steht: Nach den jüngsten Landtagswahlen ist vielerorts von einer Erosion der Volksparteien die Rede. Ist das zu bedauern, oder passen Volksparteien nicht mehr in eine individualistische Gesellschaft?
Die Erosion der Volksparteien ist ein Aspekt einer gesellschaftlichen Entwicklung, die wir auch bei Kirchen, Vereinen und anderen Bereichen schon länger beobachten. Institutionen verlieren an Integrationskraft. Dennoch brauchen wir diese Integration, das Zusammenfinden der Gesellschaft, nicht zuletzt mithilfe von Symbolen, hinter denen wir uns gemeinsam versammeln können. Der neue Bundestrainer Jürgen Klopp hat recht, wenn er Deutschland wieder hinter der Bundesflagge versammeln will. Wir „Babyboomer“ haben die freiheitlichen Symbole unseres Landes leider den radikalen Kräften überlassen und uns in Individualismus und Selbstoptimierung ergangen.
Wird politische Einigung schwieriger, je vielfältiger eine Gesellschaft wird?
Je heterogener eine Gesellschaft ist, desto mehr muss der Staat Interessen durch Kompromisse ausgleichen. Eine vielfältige Gesellschaft ermöglicht zwar mehr Kreativität, hat aber auch höhere Transaktionskosten als eine homogene. Als noch drei Viertel der Deutschen einer Kirche angehörten, musste vieles gesetzlich gar nicht geregelt werden, weil man in der christlichen Erziehung mitbekommen hatte, was man tut und was man lässt.
Passt dieses Bild noch zum Einwanderungsland Deutschland?
Sozio-kulturelle, nicht ethnische Homogenität ist und bleibt ein legitimes Ziel einer Einwanderungspolitik. Die kann man auf unterschiedliche Weise anstreben, aber es muss klar sein, dass das Ziel ein Höchstmaß an Gemeinsamkeiten an „common ground“ ist. An dieser Stelle könnten wir uns etwas bei den Vereinigten Staaten und ihrem Motto „E pluribus unum“ abschauen.
Das Bundesverfassungsgericht galt einst als Institution, hinter der sich viele versammelten. Doch auch das Gericht erlebt eine Vertrauenserosion: Laut Umfragen vertrauen ihm 63 Prozent der Bürger, 2021 waren es noch rund 81 Prozent. Kann das Gericht seine Rolle künftig noch mit derselben Autorität ausüben?
Wir erleben in unserer Gesellschaft eine gewisse Institutionenfeindlichkeit. Sie trifft die Verfassungsorgane, die Kirchen, die Parteien und die Presse. Für das Bundesverfassungsgericht schaut es dabei noch am besten aus: Die Redewendung „Dann gehe ich bis nach Karlsruhe!“ drückt doch ein tiefes Vertrauen in das Gericht aus. Wenn es weiterhin Brücken baut zwischen den Teilen der Gesellschaft und den Mächtigen standhält, gleich aus welchem politischen Lager sie kommen, wird es seine Rolle auch künftig ausfüllen.
Open Questions
- Wie hoch ist eine verfassungsrechtlich angemessene Entschädigung?
- Hat der Bund die Kompetenz für ein allgemeines Enteignungs-Verhinderungsgesetz?





