Neues Reparaturgesetz: Hersteller zu Reparaturen und Ersatzteilen verpflichtet
Quick Look
- Ein neues Gesetz verpflichtet Hersteller, Produkte während ihrer üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren und reparierbar zu konstruieren.
- Verbraucher erhalten Anreize wie eine verlängerte Gewährleistung.
- Unternehmen kritisieren den erwarteten Mehraufwand und die Rechtsunsicherheit.
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Why It Matters
Ein neues Gesetz verpflichtet Hersteller, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren und künftig so zu konstruieren, dass sie reparierbar sind.
Hersteller werden durch das neue Gesetz verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer – also unabhängig von der Produktgarantie – zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Außerdem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das neue Gesetz.
Die Neuregelung sieht auch Anreize für die Verbraucher vor: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
Soll noch diesen Sommer in Kraft treten
Für die Unternehmen droht durch das neue Gesetz ein erheblicher Mehraufwand. Sie sind künftig etwa verpflichtet, für ihre Produkte auch noch Jahre, nachdem sie das letzte Exemplar in den Verkehr gebracht haben, Ersatzteile vorzuhalten. Die Zeitspanne richtet sich nach der erwarteten Lebensdauer. Für Smartphones heißt das, dass alle Teile, aus denen ein Mobiltelefon besteht, auch nach Einstellung der Produktion des Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für Hersteller von Waschmaschinen und Trockner gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren, auch nach Ende der Produktion.
Funktioniert etwa das Schleudern einer Waschmaschine nach acht Jahren nicht mehr, kann der Käufer verlangen, dass der Hersteller die Maschine entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis repariert. Entscheidet sich der Käufer, einen anderen Reparaturdienst zu beauftragen, muss der Hersteller zu einem angemessenen Preis Ersatzteile zur Verfügung stellen.
Nach dem neuen Gesetz muss der Unternehmer die Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist durchführen. Er kann dem Verbraucher für die Dauer der Nachbesserung unentgeltlich eine Ersatzware zur Verfügung stellen.
Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, würde, falls der Gesetzentwurf rechtzeitig auch noch den Bundesrat passiert, auch für Geräte gelten, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, reparierbare Geräte herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen nur für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden.
Die Unternehmensseite hatte in der Vergangenheit scharfe Kritik an dem Gesetz geübt. Es drohe Rechtsunsicherheit durch »unklare Formulierungen« zudem kämen Vorgaben auf die Betriebe zu, »die in der Praxis kaum umsetzbar sind«, hatte etwa die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bemeängelt.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Das Gesetz soll noch diesen Sommer in Kraft treten.
Likely · Within months
Der Gesetzentwurf muss noch den Bundesrat passieren.
Very likely · Within months
Open Questions
- Wie wird der 'angemessene Preis' für Reparaturen definiert?
- Wie wird die 'angemessene Frist' für Reparaturen konkretisiert?
- Welche genauen Konsequenzen drohen Herstellern bei Verstößen?



