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Neuregelungen im Oktober: Tankrabatt, Alkoholverbot und Zeitumstellung
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Die Zeit1 hour agoPolitics4 min readGermanyView translation

Neuregelungen im Oktober: Tankrabatt, Alkoholverbot und Zeitumstellung

Zum Monatsbeginn treten in Deutschland zahlreiche neue Gesetze und Regeln in Kraft. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Quick Look

  • Im Oktober treten in Deutschland diverse Neuregelungen in Kraft.
  • Dazu gehören ein zeitlich begrenzter Tankrabatt, ein erweitertes Alkoholverbot an Bahnhöfen, die Umstellung auf die Winterzeit, die digitale Speicherung von Patientenverfügungen und Führungszeugnissen sowie das Ende der Schonzeit für Hecken und Bäume.

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Why It Matters

Regulatorische Änderungen und Gesetzesanpassungen treten in Deutschland turnusmäßig zum Quartalsbeginn in Kraft.

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Anfang Oktober treten wieder einige Neuregelungen in Kraft, die die Menschen in Deutschland betreffen. Neben dem Tankrabatt gibt es etwa Neuerungen bei der Digitalisierung von Führungszeugnissen und Patientenverfügungen. Die Änderungen im Oktober im Überblick:

Der Tankrabatt tritt in Kraft

Ab dem 1. Oktober sollen die Spritpreise, die zuletzt auf Rekordhöhe gestiegen sind, wieder sinken. Der sogenannte Tankrabatt tritt in Kraft, die Energiesteuer auf Kraftstoffe wird bis Ende des Jahres gesenkt. Inklusive Mehrwertsteuer fallen dann pro Liter rund 17 Cent weniger Steuern an. Die Kosten der Entlastung für den Staat werden auf 2,5 Milliarden Euro veranschlagt, die Hälfte davon tragen die Bundesländer. Die Bundesregierung hat auch einen Spritpreisdeckel beschlossen. Dieser soll aber erst später kommen, Ziel ist der 1. Januar.

Bereits im Mai und Juni hatte es wegen der nach dem Ausbruch des Irankriegs stark gestiegenen Spritpreise einen Tankrabatt gegeben. Der hatte zu niedrigeren Spritpreisen geführt. Dem Bundeskartellamt zufolge gaben die Konzerne die Steuererleichterung allerdings nicht vollständig an Verbraucherinnen und Verbraucher weiter.

Auch deshalb ist der Tankrabatt umstritten. Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Ramona Pop, bemängelte die Maßnahme außerdem als nicht zielgerichtet genug. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisierte, dass auch diejenigen entlastet würden, die keine Entlastung benötigten. Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm nannte es »zynisch«, das Fahren von Autos mit Verbrennungsmotor auf Kosten der jungen Generation zu subventionieren. Zuspruch kam dagegen vom Bauernverband.

Alkoholverbot wird auf alle Bahnhöfe ausgeweitet

Das Bier am Bahnsteig ist bald nicht mehr erlaubt, denn die Deutsche Bahn verbietet Alkohol in den Bahnhöfen. Zum September trat das Verbot bereits am Berliner Hauptbahnhof, am Bahnhof Gesundbrunnen in Berlin, in Kiel und in Braunschweig in Kraft. Andere Bahnhöfe wie Köln, München und Hamburg sind bereits länger alkoholfrei. Bis zum 15. Oktober wird das Verbot jetzt auf alle Bahnhöfe bundesweit ausgeweitet.

»Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt«, sagte Bahnchefin Evelyn Palla bei der Ankündigung des Verbots im Sommer. Die Deutsche Bahn hat das Hausrecht für ihre Bahnhöfe und schreibt das Verbot in die jeweiligen Hausordnungen. Bei Verstößen sollen nach Konzernangaben Platzverweise ausgesprochen werden. Wiederholungstäter sollen ein Hausverbot bekommen. Die Gastronomie in den Bahnhöfen ist von dem Verbot ausgenommen und darf weiter Alkohol ausschenken. Auch in den Fernzügen der Bahn darf weiter Alkohol konsumiert werden. Im Regionalverkehr gibt es auch in Zukunft regional unterschiedliche Regelungen.

Die Uhren werden umgestellt

Ende des Monats endet die Sommerzeit. In der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober um 3 Uhr werden die Uhren um eine Stunde auf 2 Uhr zurückgestellt. Der Effekt: Morgens wird es zunächst wieder früher hell, nachmittags früher dunkel.

Die Zeitumstellung ist seit Jahren umstritten. Gegner kritisieren, dass die zweimal jährliche Umstellung den Biorhythmus unnötig durcheinanderbringe, was zu gesundheitlichen Problemen führe. Studien ziehen außerdem die angestrebte Einsparung von Energie durch die Umstellung in Zweifel. Im Sommer werde zwar tatsächlich weniger Strom für Licht verbraucht, im Winter werde dafür aber morgens mehr geheizt.

Das EU-Parlament stimmte bereits 2019 für das Ende der Zeitumstellung, Ziel war die Abschaffung zwei Jahre später. EU-Mitgliedsstaaten dürfen zwar selbst entscheiden, ob sie Sommer- oder Winterzeit dauerhaft behalten wollen, gleichzeitig soll aber eine Fragmentierung verhindert werden. Deshalb will die EU-Kommission einen Konsens der Mitgliedsstaaten erreichen, was bisher nicht gelungen ist. Sie hat nach eigenen Angaben eine »Studie zur Unterstützung der Entscheidungsfindung« in Auftrag gegeben, die voraussichtlich Ende dieses Jahres fertig sein soll.

Patientenverfügungen können elektronisch gespeichert werden

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Menschen Informationen zu Vorsorgeverfügungen oder Notfallkontakten speichern. Im Notfall können behandelnde Ärzte oder Betreuungsgerichte darauf zugreifen. Ab dem 1. Oktober können in dem Register elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Volltext hinterlegt werden. Privatpersonen können das nicht selbst, sondern müssen Notare oder Anwälte damit beauftragen.

Bisher waren die Dokumente selbst nicht einsehbar, sondern nur Angaben zu ihrem Inhalt. Nach Angaben der Bundesnotarkammer soll die neue Regelung jenen die Arbeit erleichtern, die im Notfall auf die Dokumente zugreifen können. Außerdem sollen die getroffenen Vorsorgeentscheidungen der Betroffenen zuverlässig nachvollzogen werden können, was deren Selbstbestimmung stärke.

Hecken und Bäume dürfen wieder geschnitten werden

Am 1. Oktober endet die jährlich am 1. März beginnende Schonzeit für nistende Vögel. Damit ist es wieder erlaubt, Bäume, Hecken oder Büsche im eigenen Garten zu großen Teilen abzuschneiden oder ganz zu entfernen. Während der Schonzeit sind laut Bundesnaturschutzgesetz nur »schonende Form- und Pflegeschnitte« erlaubt.

Führungszeugnisse werden digitalisiert

Wer für seinen Job oder für seine Tätigkeit im Sportverein ein Führungszeugnis benötigt, kann dieses ab dem 1. Oktober digital bekommen. In polizeilichen Führungszeugnissen werden Informationen über Vorstrafen festgehalten. Die Beantragung war schon seit Jahren digital möglich, bisher wurde das Führungszeugnis allerdings in Papierform per Post verschickt. Ab Oktober soll das Führungszeugnis über das sogenannte BundID-Konto im PDF-Format zugestellt werden. Es wird einen QR-Code enthalten, mit dem die Echtheit des Dokuments überprüft werden kann. Es kann aber auch weiterhin die klassische Papiervariante des Führungszeugnisses beantragt werden.

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  • Einführung eines Spritpreisdeckels zum 1. Januar

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Open Questions

  • Wann genau kommt der beschlossene Spritpreisdeckel?
  • Wie einheitlich wird das Alkoholverbot im Regionalverkehr umgesetzt?

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This article was originally published by Die Zeit.

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