OLG Hamm: Preiserhöhungen bei DAZN voraussichtlich rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Hamm deutet in einer Verbandsklage des VZBV an, dass die Preiserhöhungsklauseln des Streamingdienstes unwirksam sein könnten.
Quick Look
- Das OLG Hamm bewertet DAZN-Preiserhöhungen aus 2021/2022 als voraussichtlich rechtswidrig.
- Der VZBV klagt gegen intransparente Klauseln.
- Betroffene Kunden können sich noch in ein Klageregister eintragen, um Rückzahlungsansprüche zu sichern.
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Why It Matters
Der VZBV führt eine Verbandsklage gegen DAZN wegen intransparenter Preiserhöhungsklauseln. Ein Parallelverfahren am OLG München endete bereits mit einer Unwirksamkeitserklärung der Klausel.
Die extremen Preiserhöhungen beim Sport-Streaminganbieter DAZN in den Jahren 2021 und 2022 waren voraussichtlich rechtswidrig. Einen entsprechenden Hinweis hat das Oberlandesgericht (OLG) zu einer Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) in Hamm bei einer mündlichen Verhandlung gegeben. Ein Urteil will das Gericht am 18. November verkünden.
In den kommenden drei Wochen können sich betroffene DAZN-Kunden noch in ein Klageregister eintragen, um Anspruch auf Rückzahlungen anzumelden. DAZN wollte sich nach der mündlichen Verhandlung nicht äußern.
Die Verbraucherschützer beklagen, dass die Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen intransparent und damit unwirksam waren. Die Klage richtet sich gegen die DAZN-Mutter mit Sitz in London. Die Richterinnen des OLG schlossen sich in einer vorläufigen Bewertung dieser Sicht an. Die Begrifflichkeiten in der Klausel seien für Verbraucher nicht zu verstehen. Es sei für die Kunden nicht nachvollziehbar gewesen, in welchem Verhältnis die Formulierungen über veränderte Marktbedingungen zu den dann erfolgten, zum Teil extremen Preiserhöhungen standen, erklärte die Vorsitzende Richterin Adrienne Siemers.
Preis im Jahr 2022 mehr als verdoppelt
Das OLG München hat in einem Parallelverfahren, das ebenfalls vom VZBV geführt wird, die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Begründung: Die Klausel ist nach Überzeugung des OLG München zu unbestimmt, und Verbraucher seien deshalb nicht in der Lage, die Berechtigung der Erhöhung zu überprüfen. Der Fall liegt derzeit beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und ist bisher nicht rechtskräftig.
What to Watch
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Urteilsverkündung durch das OLG Hamm am 18. November.
Very likely · Within weeks
Open Questions
- Wie hoch werden die Rückzahlungen pro Kunde ausfallen?
- Wird der Bundesgerichtshof das Urteil aus München bestätigen?




