
Bundesinnenminister Dobrindt plant ein Drohnenschutzschild für Deutschland und will privaten Sicherheitsdiensten womöglich Abwehrbefugnisse erteilen.
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Seit dem vergangenen Jahr häufen sich Berichte über verdächtige Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur in Deutschland.
Es ähnelt einem Gladiatorenkampf in der Luft: Eine Drohne surrt über das Testgelände des Drohnenabwehrzentrums in Brandenburg an der Havel, als sich unter ihr ein grüner Koffer öffnet. Eine andere Drohne schwirrt sekundenschnell in die Höhe, jagt ihr kurz hinterher, visiert sie an und schießt aus kurzer Distanz ein Netz über dem Eindringling ab, der auf den Boden plumpst. Mittlerweile gibt es viele solcher Hightechsysteme zur Drohnenabwehr. Nicht nur mit Netzen, sondern auch mit Störsignalen oder Laserkanonen kann man Drohnen zielsicher vom Himmel holen, wenn man es denn will oder – viel wichtiger – darf.
Drohnen abzuwehren, also in ihren Flug aktiv einzugreifen, ist eine Aufgabe der Polizei und seit diesem Frühjahr auch der Bundeswehr. Ihr hatte die Bundesregierung ebenfalls ermöglicht, die Polizei bei der Drohnenabwehr zu unterstützen. Denn seit dem vergangenen Jahr werden die Behörden wegen verdächtiger Drohnenflüge immer häufiger eingeschaltet. Besonders über kritischer Infrastruktur (KRITIS) werden die unbemannten Flugobjekte oft gesichtet, auch als Vorbereitung zu Sabotageakten wie in den vergangenen Wochen, vermuten Ermittler.
Am Wochenende ging rund um die Wahl in Sachsen-Anhalt eine Nachricht fast unter, die nahelegt, dass die Drohnenabwehr nicht allein eine Sache der Polizei und Bundeswehr bleiben wird, sondern bald auch private Sicherheitsunternehmen eine Rolle spielen könnten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte in der „Bild am Sonntag“ an, ein Drohnenschutzschild für Deutschland aufbauen zu wollen. Teil dessen sei es, dass Betreiber kritischer Infrastruktur künftig mehr Befugnisse haben sollen, Drohnen über ihren Anlagen abzuwehren.
Es passiert erst einmal: nichts
„Aktuell ist die Abwehr von Drohnen durch KRITIS-Betreiber rechtlich nicht geklärt“, sagt Ulrich Dieckert, Anwalt und Experte für Drohnenrecht. Die rechtliche Lage manövriert die Betreiber in ein Dilemma: Eigentlich verpflichtet sie das KRITIS-Dachgesetz dazu, für die Sicherheit ihrer Versorgungsinfrastruktur sorgen müssen. Dazu gehören beispielsweise Kraftwerke, Stromnetze oder Wasserwerke. Taucht aber eine Drohne über einer solchen Anlage auf, passiert Dieckert zufolge in den meisten Fällen erst mal nichts. Zu hoch sei das rechtliche Risiko für die Betreiber und deren Sicherheitsdienste, die Drohne abzuwehren.
Beschädigt the Betreiber die Drohne etwa, handelt es sich dabei um Sachbeschädigung. Sie mit Funksignalen zu stören, ist ein rechtswidriger Eingriff in den Funkverkehr. In allen Fällen würde der Betreiber also für den entstandenen Schaden haften. Es sei denn, von der Drohne geht akute Gefahr aus. Oft sei allerdings nicht klar, ob die Drohne verirrt und harmlos oder feindlich ist. „Obwohl Drohnen gefährlich sein können, ist es nicht so leicht festzustellen, ob es sich im konkreten Fall um einen rechtswidrigen Angriff handelt“, sagt Dieckert. Kurz: Der Staat hat das Gewaltmonopol, Drohnen vom Himmel zu holen. KRITIS-Betreibern bleibt nichts anderes übrig, als die Polizei zu informieren.
„Dass das Bundesinnenministerium darüber nachdenkt, auch private Sicherheitsunternehmen bei der Drohnenabwehr einzubinden, ist überfällig“, sagt ein Sprecher des Sicherheitsunternehmens Securitas. Das Unternehmen käme dann ins Spiel, wenn die Betreiber es mit der Drohnenabwehr beauftragen würde. Auch Hans-Walter Borries, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes für den Schutz kritischer Infrastruktur, glaubt, dass die aktuelle Regelung überarbeitet werden muss. Einen ersten Vorstoß gab es dazu bereits im Juli aus Brandenburg, wo Innenminister Jan Redmann mehr Befugnisse für Betreiber gefordert hatte.
Wie die rechtliche Lage künftig aussehen könnte
Wie in Brandenburg sind die Pläne des Innenministeriums bisher vage. Geändert werden soll aber offenbar, dass Sicherheitsdienste die Drohne nicht nur aufspüren, sondern auch abwehren dürfen. Berichten der „Welt“ zufolge denkt das Innenministerium über das Modell der Beleihung nach, um seine Pläne umzusetzen. Bei der Personenkontrolle an Flughäfen wird es schon angewandt: Die Behörden „leihen“ dem Personal von privaten Securityunternehmen dabei ihre Hoheitsrechte. So würde der Staat sein Hoheitsrecht behalten, aber de facto hätten KRITIS-Betreiber dieselben Möglichkeiten wie etwa die Polizei, wenn sich eine Drohne über ihrer Anlage befindet.
„Mit dem Prinzip der Beleihung sind wir gut vertraut und sehen das als eine mögliche Lösung“, sagt der Securitas-Sprecher. Auch die Vorsitzende des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDWE), Kerstin Andreae, begrüßt die Idee.
Die auf den ersten Blick elegante Lösung wirft allerdings andere rechtliche Fragen auf. Schießt etwa der Sicherheitsdienst eines Wasserwerks eine Drohne ab und entstehen dadurch Schäden, soll nicht der Betreiber selbst haften, merken BDWE und Securitas an. Wer für die Schäden aufkommen soll, müsse noch geklärt werden. Ulrich Dieckert sagt, dass die Beleihung eigentlich schon eine Lösung für das Haftungsproblem vorsieht: „Dann haftet der Staat.“ Ob das Innenministerium auch bei der Drohnenabwehr diese Regelung übernimmt, ist nicht klar.
Was in Dobrindts Plänen offenbleibt
Dazu bleibt die Frage nach der Finanzierung der Pläne des Innenministers Alexander Dobrindt offen. „Der Schutz vor Drohnen bedeutet noch mal höhere Kosten, als sowieso schon für den Schutz von kritischer Infrastruktur aufgewendet werden müssen“, sagt Stefan Küttenbaum, Sicherheitsexperte an der Universität der Bundeswehr München. Für wen genau es teuer wird, ist noch nicht geklärt. Die Betreiberverbände fürchten, die Kosten für Drohnenabwehr würden durch die Pläne des Innenministeriums auf sie zurückfallen. Der BDEW fordert deswegen einen staatlichen Fördertopf, der die nötigen Investitionen unterstützt.
Außerdem ist noch unklar, ob die Drohnenabwehr für Versorgungsunternehmen künftig verpflichtend sein soll, wie es bisher Schutzmaßnahmen im Rahmen des KRITIS-Dachgesetzes sind. Ulrich Dieckert zufolge würde allein eine Beleihung dafür nicht ausreichen: „Eine verpflichtende Drohnenabwehr von Versorgungsunternehmen müsste gesetzlich geregelt werden.“
Befugnisse sollen schnellere Reaktion ermöglichen
Ob kritische Infrastruktur gegen Drohnen durch die Pläne tatsächlich besser geschützt wäre, ist nicht gesagt. Einem internen Bericht zufolge, über den „WDR“, „NDR“ und die „Süddeutsche Zeitung“ berichteten, bemängelt die Bundeswehr ihre eigene Bilanz bei der Drohnenabwehr. Gerade in besonders sicherheitsrelevanten Fällen endete die Suche nach verdächtigen Drohnen und ihren Piloten oft erfolglos.
Stefan Küttenbaum glaubt, mit mehr Befugnissen für die Betreiber selbst könnte zumindest schneller reagiert werden, wenn eine fremde Drohne gesichtet wird. Das liege daran, dass die Betreiber ihre eigenen Anlagen besser kennen. Auch der BDEW-Vorsitzenden Andreae zufolge komme es darauf an, schnell handeln zu können. Trotzdem: „Einen hundertprozentigen Schutz wird es nicht geben“, sagt Andreae.
Securityunternehmen „stehen bereit“
Auch wenn der Begriff „Drohnenabwehr“ suggeriert, dass Sicherheitsunternehmen die Drohnen vor allem abschießen könnten, gibt es Küttenbaum zufolge verschiedene technische Möglichkeiten: „Es muss geprüft werden, welche sich im Einzelfall eignen.“ Gerade bei Anlagen wie Gaskraftwerken wäre ein unkontrollierter Abschuss nicht denkbar. „Der Einsatz von Abwehrwaffen wie Schrotflinten oder Maschinenkanonen ist ausgeschlossen“, sagt auch Borries vom BSKI. Bei der Abwehr sei es wichtig, dass die Betreiber nicht auch Schaden über den Bereich ihrer eigenen Anlagen hinaus verursachten. Besser geeignet wären Laserkanonen oder sogenannte Jammer, die Drohnen per Störsignal zum Landen zwingen können.
Ob Securitas bereits Abwehrsysteme besitzt, die es zwar noch nicht, aber vielleicht bald benutzen darf, teilte das Unternehmen nicht mit. „Wir arbeiten bereits mit Herstellern von Systemen zur Abwehr von Drohnen zusammen und schulen unser Personal entsprechend“, sagt der Sprecher. „Sollte es eine entsprechende Befugnis geben, stehen wir bereit.“ Auch der Dienstleistungskonzern Wisag testet „grundsätzlich neue Weiterentwicklungen im Bereich der Sicherheitstechnik“ und befähige seine Teams im Umgang damit.

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