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Reiche plant schnelle EEG-Reform und Netzanschlusspaket
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FAZ8 hours agoPolitics3 min readGermany

Reiche plant schnelle EEG-Reform und Netzanschlusspaket

Quick Look

  • Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat Referentenentwürfe für ein Netzanschlusspaket und ein neues EEG an Länder und Verbände verschickt.
  • Die Reform soll den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen, Direktvermarktung fördern und die Einspeisevergütung für Hausbesitzer mittelfristig abschaffen.
  • Die Branche zeigt sich teils skeptisch.

AI-generated summary

Why It Matters

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche stritt monatelang mit Stromnetzbetreibern und der Erneuerbaren-Branche über den Ausbau des Netzes und von Wind- und Solarparks. Nun sollen Referentenentwürfe zum Netzanschlusspaket und EEG schnell beschlossen werden.

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Monatelang hat sich Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mit Stromnetzbetreibern und der Erneuerbaren-Branche über den weiteren Ausbau des Netzes und von Wind- und Solarparks gestritten. Jetzt soll auf einmal alles ganz schnell gehen. Noch am späten Freitagabend verschickte Reiches Haus Referentenentwürfe zum Netzanschlusspaket und zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an Länder und Verbände, die nun noch bis Mittwoch die Gelegenheit haben, offizielle Stellungnahmen abzugeben. Die beiden für die Energiewirtschaft enorm wichtigen Vorhaben könnten dann noch am 29. Juli vom Kabinett und nach der Sommerpause im September vom Bundestag beschlossen werden.

Insbesondere beim EEG drängt die Zeit, muss die neue Fassung doch noch von Brüssel beihilferechtlich genehmigt werden, damit sie wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten kann. Der Gesetzentwurf ist besonders für Hausbesitzer, die über die Installation einer Solaranlage nachdenken, interessant. Reiche pocht weiterhin darauf, dass diese mittelfristig keine Einspeisevergütung für ihren erzeugten Strom mehr erhalten sollen. Stattdessen sollen sie den Ökostrom entweder mittels Heimspeicher selbst verbrauchen oder die Einspeisung stärker an Marktsignalen ausrichten.

Stärkerer Fokus auf Direktvermarktung

Weil es für die Direktvermarktung von kleinen Photovoltaikanlagen bislang aber nur wenige Anbieter gibt, die sich um den Verkauf des Stroms an der Börse kümmern, soll für diese Anlagen eine 36 Monate lange Übergangsfrist gelten und die Förderung währenddessen schrittweise abgesenkt werden. Derzeit beträgt sie für die kleinsten Anlagen 7,78 Cent je Kilowattstunde. Zudem soll Betreibern kleiner Anlagen der Wechsel in die Direktvermarktung vier Jahre lang mit einem speziellen Bonus schmackhaft gemacht werden. Volleinspeisung soll künftig gar nicht mehr gefördert werden.

Teile der Branche bleiben trotz der Zugeständnisse skeptisch. „Eine stärkere Direktvermarktung kann nur funktionieren, wenn die Verteilnetzbetreiber die dafür notwendigen Prozesse tatsächlich massentauglich, automatisiert und fristgerecht umsetzen, was sie im Übrigen schon heute müssten“, kritisierte der Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft, Robert Busch. „Es ergibt keinen Sinn, Anlagen in die Direktvermarktung zu überführen, wenn Zuordnung, Bestätigung und Marktkommunikation vor Ort weiterhin an manuellen oder uneinheitlichen Prozessen scheitern.“

Das EEG sieht darüber hinaus vor, dass zwölf Gigawatt Wind an Land zusätzlich ausgeschrieben werden sollen, wie Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) bereits angekündigt hatte. Das sogenannte Referenzertragsmodell wird überarbeitet, damit mehr Windräder in den windärmeren Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg entstehen. Die als günstiger geltenden Freiflächensolaranlagen werden ebenfalls stärker gefördert; ihre Ausschreibungsmenge wird von zehn auf 14 Gigawatt erhöht. Für die flexible Stromerzeugung aus Biomasse soll ein neues Ausbauziel von 9,5 Gigawatt bis 2035 gelten, und die ausgeschriebenen Mengen sollen entsprechend angehoben werden. Die Förderung der Stromerzeugung mittels Biomethan wird ebenfalls abgeschafft, weil der knappe Energieträger im Gebäudesektor dringender benötigt wird und zuletzt sowieso keine Gebote mehr abgegeben worden waren.

Redispatchvorbehalt deutlich abgeschwächt

Auch am vielfach kritisierten Konzept des „Redispatchvorbehalts“ hält Reiche fest, schwächt die entscheidenden Schwellenwerte jedoch deutlich ab. Die Idee: Betreiber von Wind- und Solarparks sollen ihren Strom stärker dort einspeisen, wo er gebraucht wird. Um das zu erreichen, dürfen Stromnetzbetreiber in besonders belasteten Netzgebieten diese, wie bislang geplant, als „kapazitätslimitiert“ ausweisen, wenn dort über ein Jahr hinweg fünf Prozent der Leistung der angeschlossenen Anlagen abgeregelt wurden. Zuvor war von drei Prozent die Rede gewesen. Zudem soll die Ausweisung nur für sechs statt zehn Jahre gelten sowie technologiespezifisch erfolgen, also für Wind- und Solarparks getrennt. In solchen Gebieten dürfen Netzbetreiber den Projektierern dann bei Abregelungen die Entschädigung streichen – laut neuem Entwurf aber auch nur für zehn bis 20 Prozent des erzeugten Stroms.

Reiche will mit dem Instrument für eine effektivere regionale Steuerung des Erneuerbaren-Ausbaus sorgen: Anlagen sollen vor allem dort errichtet werden, wo noch ausreichend Netzkapazitäten vorhanden sind, um den produzierten Strom aufzunehmen. Mit den Anpassungen kommt Reiche der Branche entgegen, die sich um die Finanzierbarkeit der Erneuerbaren-Projekte gesorgt hatte. Diese ist dennoch nicht zufrieden. „Die Anpassungen klingen zwar besser, sind aber letztlich Augenwischerei“, kritisierte die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien, Ursula Heinen-Esser. „Bei einer Anlagenlaufzeit von rund 20 Jahren entsprechen sechs Jahre noch immer einem Drittel dieser Dauer. Das ist für Projekte potentiell existenzbedrohend.“ Der Stadtwerke-Verband VKU hingegen nannte die Regelung am Montag einen „tragfähigen Kompromiss“.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Das Kabinett wird die Vorhaben am 29. Juli beschließen.

    Likely · Within days

  • Der Bundestag wird die Vorhaben im September beschließen.

    Likely · Within months

Open Questions

  • Wird das Kabinett die Entwürfe am 29. Juli beschließen?
  • Wird der Bundestag die Gesetze im September verabschieden?
  • Wird Brüssel die neue EEG-Fassung beihilferechtlich genehmigen?

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This article was originally published by FAZ.

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