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Rewe-App: Kölner Gericht gibt Händler Recht bei Rabatt-Werbung
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Handelsblatt6/22/2026Business4 min readGermany

Rewe-App: Kölner Gericht gibt Händler Recht bei Rabatt-Werbung

Quick Look

  • Das Oberlandesgericht Köln hat Rewe im Streit um Rabatt-Werbung in der App Recht gegeben.
  • Verbraucherschützer hatten die Praxis als irreführend kritisiert, da Gesamtpreise nicht angezeigt wurden.
  • Die Klage wurde zurückgenommen.

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Why It Matters

Der Streit dreht sich um die Darstellung von Rabatt-Coupons in der Rewe-App, bei der der Gesamtpreis der Produkte nicht angezeigt wird. Verbraucherschützer sehen darin eine Irreführung.

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Kunden der Supermarktkette können sich in der App Bonus-Coupons sichern. Verbraucherschützer halten die Praxis allerdings für irreführend. Zwei Gerichte kommen zu unterschiedlichen Einschätzungen. 22.06.2026 - 11:21 Uhr Quelle: dpa Artikel anhören

Rewe lockt Kunden mit einem Bonus - der Gesamtpreis der betreffenden Produkte wird nicht angezeigt. Foto: Georg Hilgemann/dpa

Köln. Im Streit um Rabatt-Werbung in der Rewe-App hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klage gegen den Lebensmittelhändler zurückgenommen (Az. 6 U 123/25). Das teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Köln der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Senat habe eine andere Auffassung als die Vorinstanz, hieß es. Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln gegenstandslos.

Im konkreten Fall ging es unter anderem um Werbung für Weintrauben und Sekt in der Rewe-App. Nutzer können sich beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonus-Coupon in Höhe eines festen Eurobetrags sichern, den sie später einlösen dürfen. Verbraucherschützer hielten die Darstellung für irreführend, weil neben den Artikeln zwar der Bonus, nicht aber der Produktpreis angezeigt werde. Ohne Preisangabe könnten Verbraucher jedoch keine informierte Kaufentscheidung treffen.

Das Gericht gab ihnen im November 2025 recht (Az. 87 O 18/25). Rewe legte daraufhin Berufung ein, das Urteil wurde deshalb nicht rechtskräftig. Die Richter des OLG Köln bewerteten den Fall nun anders. Sie sahen in der betreffenden Werbung keine Verpflichtung für Rewe, weitere Preisangaben zu machen, und stuften die Klage als unbegründet ein.

So reagieren Verbraucherschützer und Rewe

Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagte: „Das OLG hat in der mündlichen Verhandlung sehr deutlich gemacht, dass es auf die Berufung der Gegenseite unsere Klage zurückweisen wird.“ Deshalb habe man sie zurückgenommen. Rewe teilte auf Nachfrage mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“

Treue-Apps von Lebensmittelhändlern waren zuletzt mehrfach Thema vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte die Discounter Penny und Netto. Moniert wurde, dass nur angemeldete Kunden besondere App-Rabatte erhalten. Die Klagen wurden abgewiesen, im Fall Penny wurde Revision zugelassen.

Im September 2025 scheiterten Verbraucherschützer mit einer Klage gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Sie kritisierten, die App sei entgegen den Teilnahmebedingungen nicht kostenlos, weil Nutzer mit ihren Daten zahlten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog deshalb vor den Bundesgerichtshof.

Umfrage: App-Nutzer kaufen mehr

In den Treue-Apps erhalten Kunden exklusive Vorteile und Rabatte, wenn sie sich registrieren. Händler gewinnen dadurch loyalere Kunden und deren Daten, die zeigen, was Käufer wollen.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Handelsforschungsinstituts IFH Köln verwenden gut 90 Prozent der Menschen Bonus-Apps. Ob diese die Kundenbindung stärken, ist jedoch fraglich. Nutzer haben der Befragung zufolge im Schnitt 4,2 Apps von Händlern installiert. Jeder Zweite wechselt nach eigenen Angaben für die besten Vorteile häufig zwischen Apps. Ebenso viele haben das Gefühl, dabei kaum Geld zu sparen. Das IFH befragte im Februar 1.000 Menschen zwischen 18 und 69 Jahren.

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  • Wie werden andere Händler auf das Urteil reagieren?
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This article was originally published by Handelsblatt.

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