
Die russische Botschaft in Berlin hat die Staatsanwaltschaft um eine Einschätzung der Äußerungen des F.A.Z.-Korrespondenten Michael Martens bezüglich russischer Soldaten in der Ukraine gebeten, die als Anstiftung zu Straftaten interpretiert werden könnten.
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Der Ukraine-Konflikt hat seit 2022 zu erheblich angespannten Beziehungen zwischen Russland und westlichen Ländern geführt.
Die russische Botschaft in Berlin hat im Fall des Balkan-Korrespondenten der F.A.Z., Michael Martens, die Staatsanwaltschaft Berlin um eine rechtliche Einschätzung gebeten. Die Behörde bestätigte am Donnerstag den Eingang eines entsprechenden Schreibens auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Auf einer Pressekonferenz Anfang August in Belgrad hatte Martens den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gefragt, was die Europäer tun könnten, um der Ukraine zu helfen, „mehr russische Soldaten zu töten“. Die F.A.Z. erklärte später, die Frage sei missverständlich formuliert gewesen und äußerte Bedauern.
Die russische Botschaft hatte am Mittwoch mitgeteilt, angesichts der Äußerungen „bezüglich der Möglichkeit einer ‚Beihilfe zum Mord an Russen‘ sowie des Fehlens einer öffentlichen Entschuldigung“ scheine es, dass die von Martens verwendeten Formulierungen „bewusst und vorsätzlich gewählt wurden“. Man habe die Staatsanwaltschaft Berlin um eine rechtliche Einschätzung gebeten, ob die Äußerungen „Anhaltspunkte für Straftatbestände nach Paragraphen 111, 130 und 140 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, öffentliche Billigung von Straftaten)“ enthielten. Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte mit, sie prüfe nun, ob ein Anfangsverdacht vorliege. „Diese Prüfung ist gesetzlich verpflichtend. Hiermit ist nicht die Aufnahme von Ermittlungen verbunden. Es gilt die Unschuldsvermutung“, sagte der Sprecher dem epd.
Die russische Botschaft betonte, man behalte sich außerdem das Recht vor, gegen Martens „die verfügbaren rechtlichen Mittel“ der russischen Strafverfolgungsbehörden einzusetzen. Die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass hatte zuvor berichtet, dass gegen Martens in Russland wegen öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit ermittelt werde.
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Die Staatsanwaltschaft Berlin wird Ermittlungen einleiten, wenn der Anfangsverdacht bestätigt wird.
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