Nach dem Polizeieinsatz in Schwabing erheben das Kurdische Zentrum und Die Linke schwere Vorwürfe gegen die Beamten.
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Ein 14-Jähriger wurde im Münchner Stadtteil Schwabing von der Polizei angeschossen, nachdem er mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Waffe hantiert hatte.
Nach dem polizeilichen Schuss auf einen 14-Jährigen im Münchner Stadtteil Schwabing ist eine der Polizeidarstellung deutlich entgegenstehende Beschreibung des Vorfalls aufgetaucht. Die Linke München und das Kurdische Zentrum erheben unter Berufung auf die Eltern und den Jugendlichen schwere Vorwürfe gegen die Polizei. Der Jugendliche war nach Darstellung der Polizei mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Waffe unterwegs gewesen.
Der Jugendliche ist nach Angaben des Kurdischen Zentrums wie die Eltern kurdischer Abstammung. Er habe schon vor dem Schuss die Waffe niedergelegt und den Beamten zugerufen, es handle sich um eine Spielzeugwaffe, sagte ein Vertreter des Zentrums. Dennoch habe ein Beamter auf ihn geschossen und ihn schwer verletzt.
Nach eigenen Angaben war der Vertreter des Zentrums mit den Eltern bei dem 14-Jährigen im Krankenhaus. Man habe eineinhalb bis zwei Stunden mit dem Jugendlichen sprechen können. Die Polizei konnte das Gespräch am Krankenbett nicht bestätigen.
Das Kurdische Zentrum München wird aktuell vom Verfassungsschutz Bayern beobachtet, wie ein Sprecher der Behörde auf Anfrage bestätigte.
Der Jugendliche liege auf der Intensivstation und ihm stünden weitere Operationen bevor, sagte der Vertreter des Zentrums. Er stehe noch unter Schock, erinnere sich aber genau an das Geschehen. Woher er die Softair-Waffe hatte, sei nicht die Hauptfrage, vielmehr, warum die Polizei auf ihn geschossen habe.
Die Polizei hatte berichtet, der Schüler aus dem Landkreis Miesbach, der in Begleitung eines etwa gleichaltrigen Mädchens unterwegs war, habe auf offener Straße mit der Pistole hantiert. Als Zivilbeamte ihn aufforderten, die Waffe fallen zu lassen, habe er sich mit der mutmaßlichen Waffe in der Hand zu den Polizisten umgedreht. Daraufhin habe ein Beamter geschossen und den Jugendlichen in den Oberkörper getroffen.
Der Darstellung der Polizei vom Vortag sei nichts hinzuzufügen, sagte Polizeisprecher Thomas Schelshorn zu den aktuellen Vorwürfen der Linken und des Kurdischen Zentrums. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei der Waffe um eine Softair-Pistole. Diese sieht laut Polizei einer echten Beretta Pistole 92, Kaliber neun Millimeter, täuschend ähnlich. Der Jugendliche war wegen eines anderen Vorfalls bereits bei der Polizei bekannt. Nähere Angaben machte die Polizei dazu nicht.
Die Staatsanwaltschaft München I prüft zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt - wie in solchen Fällen üblich - die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Schussabgabe. Es werde aber nicht gegen den Beamten ermittelt, der geschossen hatte. Er sei weiter Zeuge, sagte Schelshorn. Die Linke München hatte Ermittlungen gegen den Schützen wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung im Amt verlangt.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Juliane Grotz, teilte mit, die Äußerungen des Kurdischen Zentrums seien der Anklagebehörde bislang nur aus den Medien bekannt. Rechtlich bewerten werde die Staatsanwaltschaft das Geschehen erst, wenn die Vorermittlungen abgeschlossen seien.
Der 14-Jährige habe noch nicht vernommen werden können, sagte die Sprecherin, ohne nähere Gründe zu nennen. Seine Begleiterin und weitere Zeugen seien aber gehört worden. Es lägen auch Videoaufnahmen vor, auf denen die Situation bis kurz vor der Schussabgabe zu sehen sei.
Die Polizei hatte mitgeteilt, dass die Beamten nach dem Schuss sofort Erste Hilfe geleistet und den Rettungsdienst angefordert hätten. Seitens der Linken und des Kurdischen Zentrums heißt es nun, der Jugendliche sei zu Boden gedrückt und mit Handschellen gefesselt worden. Die Eltern hätten am Dienstagabend nach ihrem Sohn gesucht. Sie seien von der Polizei nicht informiert worden.
Der Jugendliche mit türkischer Staatsangehörigkeit war laut Polizei mit seinen Eltern 2023 nach Deutschland gekommen und hatte Asylantrag gestellt. Der Antrag sei abgelehnt und die Abschiebung angedroht worden. Laut Kurdischem Zentrum wurde gegen die Ablehnung des Antrags Widerspruch eingelegt.
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Abschluss der Vorermittlungen durch die Staatsanwaltschaft
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