
Shell, TotalEnergies und OMV melden im dritten Quartal starke Ergebnisse dank hoher Energiepreise, was Rufe nach einer EU-weiten Abgabe laut werden lässt.
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In den Jahren 2022 und 2023 hatte die EU bereits eine befristete Solidaritätsabgabe auf außergewöhnliche Gewinne von Energiekonzernen erhoben.
Die jüngsten Quartalszahlen von Ölkonzernen dürften der Debatte über eine Übergewinnsteuer einen Schub verleihen. Denn die Zwischenbilanzen zeigen, wie sehr europäische Ölkonzerne von den hohen Preisen für Rohöl profitieren. Die Unternehmen Shell, TotalEnergies und Repsol meldeten Milliardengewinne im dritten Quartal.
Der britische Öl- und Gaskonzern Shell machte von Juli bis September einen Gewinn von 12,1 Milliarden Dollar (10,9 Milliarden Euro), mehr als doppelt so viel wie im Vorquartal. Es ist der höchste Gewinn seit 2022. Im Vorjahreszeitraum hatte der Gewinn bei 5,43 Milliarden Dollar gelegen. »Der unermüdliche Fokus von Shell auf die operative Leistung hat in einem Quartal mit anhaltenden schweren Störungen des globalen Energiesystems zu sehr starken Ergebnissen geführt«, sagte Konzernchef Wael Sawan.
Auch der österreichische Energiekonzern OMV profitierte im dritten Quartal von hohen Öl- und Gaspreisen. Der operative Gewinn stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 68 Prozent auf 2,12 Milliarden Euro. Herausgerechnet sind dabei Sondereffekte sowie Gewinne und Verluste, die durch Preisänderungen bei den Lagerbeständen entstehen.
Aktienrückkäufe angekündigt
Hintergrund der guten Zahlen sind die Konflikte im Nahen und Mittleren Osten. Sie verhalfen den Ölkonzernen zu Rekordmargen bei der Umwandlung von Rohöl in Kraftstoffe wie Diesel.
Der Gewinn mit dem Raffineriegeschäft habe sich auf 3,6 Milliarden Dollar verfünffacht, hieß es bei TotalEnergies. Auch das Geschäft mit Flüssigerdgas (LNG) sei rund gelaufen und habe 1,9 Milliarden Dollar zum Ergebnis beigesteuert.
Shell und TotalEnergies kündigten jeweils Aktienrückkäufe an. Damit geben die Konzerne mehr Geld an ihre Aktionäre zurück und wollen ihre Aktien attraktiver machen. Mit den Rückkäufen erfüllen sie ihre Ausschüttungsziele und verringern die Zahl der Aktien im Umlauf. Dadurch verteilt sich die Dividendensumme künftig auf weniger Aktien.
Debatte über Übergewinnsteuer
Mehrere EU-Finanzminister, darunter Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), fordern seit Monaten eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne auf EU-Ebene.
Die Grünen bekräftigen angesichts der hohen Gewinne der Ölkonzerne die Forderung nach einer Besteuerung von Übergewinnen. »Während wir alle unter hohen Spritpreisen und den Folgen der Klimakrise ächzen, erbeuten Shell, Total und die anderen Ölkonzerne auch in diesem Quartal wieder Rekordprofite«, sagte die klimapolitische Sprecherin der Grünen, Lisa Badum. Finanzminister Klingbeil warf sie vor, er kippe »den Ölbossen mit seinem wirkungslosen Tankrabatt zusätzlich Steuergelder in den Rachen«.
Die Grünen fordern laut Badum deshalb die Einführung einer EU-weiten Abgabe auf fossile Profite, wie sie von Spanien vorgeschlagen worden sei. Die Einnahmen sollen zur Finanzierung der Kosten des Klimawandels und der Anpassung an seine Folgen verwendet werden. Konkret verlangen die Grünen unter anderem, die Genehmigung neuer fossiler Infrastruktur mit sofortiger Wirkung zu stoppen.
EU-Kommission hält sich zurück
Die EU-Kommission hält sich dazu bedeckt. EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis hatte gesagt, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene »bereits eine Steuer auf außerordentliche Gewinne einführen können, wenn sie dies wünschen«.
In den Jahren 2022 und 2023 hatte die EU eine Übergewinnsteuer erhoben, als die Energiepreise nach Beginn des Ukrainekriegs stark angestiegen waren. Eingeführt wurde eine Verordnung zur Einführung eines befristeten Solidaritätsbeitrags. Erdöl-, Gas-, Kohle- und Raffineriekonzerne mussten für außergewöhnliche Gewinne eine »befristete Solidaritätsabgabe« zahlen.
Gewinne, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittswert der Jahre von 2019 bis 2021 lagen, wurden mit 33 Prozent Abgaben belegt. Die Mitgliedstaaten setzten das in nationales Recht um. Deutschland nahm durch den EU-Energiekrisenbeitrag 2022 fast zwei Milliarden Euro und 2023 etwa 465 Millionen Euro ein.
In Belgien, Irland und Italien klagten Unternehmen gegen die jeweiligen nationalen Maßnahmen. Gerichte aus diesen Ländern fragten den Europäischen Gerichtshof, ob die EU-Verordnung und die jeweiligen nationalen Regelungen mit dem europäischen Recht vereinbar sind. Nach Einschätzung des Generalanwalts am EuGH sind sie das – endgültig entscheiden müssen darüber aber die europäischen Richterinnen und Richter.
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Europäischer Gerichtshof entscheidet über Vereinbarkeit der EU-Verordnung mit EU-Recht.
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