
Der Bundesrechnungshof und der Bund der Steuerzahler bemängeln mangelnde Erfolgskontrollen im Forschungsministerium und fehlenden Bundesfinanzeinfluss bei großen Gesellschaften.
Der Bundesrechnungshof kritisiert das Bundesforschungsministerium unter Dorothee Bär wegen fehlender Erfolgskontrollen bei über 21.000 Projekten und mangelndem Einfluss bei großen Forschungseinrichtungen wie Fraunhofer und Max-Planck.
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Das Bundesforschungsministerium fördert zahlreiche Projekte und Hochschulen, sieht sich jedoch Sparzwängen und harter Kritik von Rechnungshöfen ausgesetzt.
Die Regierung muss sparen, um einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen. Ausgerechnet bei Förderprogrammen und der Kontrolle eigener Forschungseinrichtungen hakt es aber.
Das Bundesforschungsministerium fördert mehr als 21.000 Projekte mit 4,6 Milliarden Euro und zahlt zusätzlich vier Milliarden Euro für die Hochschulen.
Der Bundesrechnungshof und der Bund der Steuerzahler kritisieren mangelnde Erfolgskontrollen und eine unzureichende Nutzung der Mehrheiten des Bundes bei der Kontrolle seiner Gesellschaften wie Fraunhofer oder Max-Planck.
Ein Freshfields-Gutachten empfiehlt dem Bund, seinen Einfluss auf Forschungseinrichtungen zu erhöhen und Bedingungen an Fördermittel zu knüpfen, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen.
Berlin. Die Universitätsstadt Oldenburg darf sich über Geld aus der Bundeshauptstadt freuen. Drei Millionen Euro stellt das Bundesforschungsministerium im kommenden Jahr bereit, damit auf dem Gelände der alten Fleischfabrik ein „Innovationsquartier“ entsteht. Dort sollen universitäre und duale Bildung, Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung sowie Unternehmen und Start-ups unter einem Dach zusammenfinden. Die Stadt spricht von einem „Leuchtturmprojekt“.
Für die Steuerzahler der Republik aber stellt sich die Frage, warum sie die städtebauliche Maßnahme gleich mehrere Jahre lang mit insgesamt 35 Millionen Euro mitfinanzieren sollen. Zwar werden auf dem Gelände in Zukunft auch zwei Forschungseinrichtungen Dependancen errichten, die viel Geld vom Bund erhalten. Aber: Ist das nicht Förderung genug?
Das „Icon“, wie sich das Projekt nennt, ist nur eines von vielen Vorhaben im Forschungsetat. Mit 4,6 Milliarden Euro fördert das Haus von Ministerin Dorothee Bär (CSU) mehr als 21.000 Projekte, wie der Bundesrechnungshof ermittelt hat. Hinzu kommen vier Milliarden Euro für die „spezifische Hochschulförderung“, obwohl Hochschulen Sache der Länder sind.
Aus Sicht der Rechnungsprüfer gehört alles auf den Prüfstand. Bär verteidigt die Planung: Sie halte die Haushaltsplanung für „sehr, sehr seriös“. Mehr noch: „Ich finde, dass ich in meinem Haus die seriösesten aller seriösen Beamten habe.“
Die dürfen im kommenden Jahr über mehr als 22 Milliarden Euro verfügen, zuzüglich drei Milliarden Euro aus den Sondervermögen des Bundes. Gleichzeitig muss das Haus mehr als 600 Millionen Euro einsparen. Die Hoffnung der Ministerin: Bereits reserviertes Geld wird doch nicht benötigt. Das gilt etwa für die vom Bund geförderten Exzellenzuniversitäten oder für Forschungsbauten, wie sie kürzlich ankündigte. „Schön ist es nicht.“
Wo ist es sinnvoll, den Rotstift anzusetzen? Wo wäre es ein Fehler? Auf diese Fragen gibt das Ministerium aus Sicht der Rechnungsprüfer kaum Antworten. Erfolgskontrollen finden nur selten statt. „Es hat fatale Folgen, wenn über Ausgaben nicht konsequent nach Bedarf, Wirtschaftlichkeit und Wirkung entschieden wird“, mahnt auch der Präsident des Bund der Steuerzahler, Reiner Holznagel.
Die Rechnungsprüfer kritisieren nicht nur, dass das Ministerium zu sorglos mit dem anvertrauten Steuergeld umgeht. Sie bemängeln auch, dass der Bund seine eigenen Gesellschaften nicht ordentlich kontrolliert. Dabei geht es um 8,9 Milliarden Euro, also fast die Hälfte des Etats. Das Geld soll unter anderem an die Fraunhofer- und die Max-Planck-Gesellschaft sowie an die Zentren der Helmholtz- und der Leibniz-Gemeinschaft fließen.
Die Kritik der Prüfer: Der Bund finanziert die Einrichtungen zwar mehrheitlich, nutzt seine Mehrheiten aber nicht, damit das Geld auch effizient verwendet wird. So sähen etwa Gesellschaftsverträge jüngst gegründeter Einrichtungen „für eine Vielzahl von Entscheidungen eine einvernehmliche Beschlussfassung vor“.
Das Vorgehen hat Tradition. Die Folgen ließen sich im Sommer beim Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit (Cispa) in Saarbrücken besichtigen. Dort konnte der Geschäftsführer über Jahre sorglos schalten und walten. Er erhielt nicht nur ein ungewöhnlich hohes Gehalt für das kleinste der 18 Helmholtz-Zentren, sondern arbeitete auch in sensiblen Bereichen intensiv mit chinesischen Wissenschaftlern zusammen. Mahnungen, für Forschungssicherheit zu sorgen, verhallten offenkundig.
Wie alle Helmholtz-Zentren finanziert der Bund auch das Cispa zu 90 Prozent, den Rest steuert das jeweilige Bundesland bei. Dennoch heißt es im Gesellschaftsvertrag: „Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen der Einstimmigkeit.“
Weil das Saarland große Hoffnung in das Cispa setzte, unterstützten die Ministerpräsidenten den Leiter, wo immer es ging. Der Bund konnte sich auch nicht im Aufsichtsrat durchsetzen. Wie es in Gesellschafterkreisen heißt, durfte der Geschäftsführer die Kontrolleure aus der Wissenschaft und der Wirtschaft selbst bestimmen. Kritik des Bundes an Sicherheitsproblemen fand keine Mehrheit. Die kritische Vertreterin des Bundes wurde gar nicht erst zur Vorsitzenden gewählt.
Zwar hat das Ministerium inzwischen beim Cispa durchgegriffen, sucht einen neuen Geschäftsführer und neue Aufsichtsräte. Auch wurde Anfang September der Gesellschaftsvertrag geändert – aber nicht das von den Rechnungsprüfern kritisierte Einstimmigkeitsprinzip.
Das wundert umso mehr, denn im Ministerium liegt seit März ein Gutachten der Wirtschaftskanzlei Freshfields vor. Darin haben gleich vier Juristen im Auftrag des Forschungsministeriums untersucht, wie der Bund seine Einrichtungen besser beaufsichtigen kann. Das 300 Seiten starke Dokument liegt dem Handelsblatt vor.
Der Staat, so lautet ein Fazit, habe „eine erhebliche Mitverantwortung“ für den Erfolg und „die ordnungsgemäße Verwendung der staatlichen Mittel“. Daher sei es sinnvoll, „tendenziell einen großen Staatseinfluss anzustreben“. Die „Gestaltungshoheit“ ergebe sich bei Forschungseinrichtungen in Form der GmbH über den Gesellschaftsvertrag.
Da die Max-Planck- und die Fraunhofer-Gesellschaft als Vereine organisiert sind, kann der Bund nicht qua Satzung Einfluss nehmen und hat auch als Mitglied keine Mehrheit. Wohl aber könne der Bund Bedingungen stellen, bevor er Zuwendungen zusage, resümiert Freshfields.
Die Ausübung der Kontrolle beeinträchtige jedenfalls nicht die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit. Diese beziehe sich eher auf den „Zweck“ und die „Mission“ der Forschungseinrichtungen, nicht auf die Kontroll- und Steuerungsstrukturen.
Der Bund verhandelt derzeit neue Verträge mit den Forschungseinrichtungen. Es geht darum, wie viel Geld sie ab 2030 noch erhalten sollen, angesichts langfristig sinkender Forschungsetats, und welche Bedingungen sie dafür erfüllen müssen. Bisher hat sich das Ministerium großzügig gezeigt: Er hat den Einrichtungen für zehn Jahre Geld zugesagt, zuzüglich einer jährlichen Steigerungsrate von drei Prozent.
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