
Erstmals endet ein Strafverfahren im Cum-Ex-Skandal ohne Verurteilung. Der Prozess gegen den Ex-Chefjuristen und den früheren Bilanzchef läuft weiter.
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Im Cum-Ex-Skandal wurden Aktien mit und ohne Dividende gehandelt, um sich nicht gezahlte Kapitalertragsteuern erstatten zu lassen.
Ein früherer Risikocontroller der Warburg Bank darf die Anklagebank vorzeitig verlassen. Der Prozess gegen den Ex-Chefjuristen und den früheren Bilanzchef geht weiter.
Das Landgericht Bonn hat das Verfahren gegen den früheren Risikocontroller K. gegen Zahlung von 40.000 Euro eingestellt, das Geld fließt zur Hälfte an die Staatskasse und an gemeinnützige Organisationen.
Die Anklage gegen Bernd E. und W. läuft weiter. Ihnen wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen, K. dagegen lediglich Beihilfe.
Bernd E. soll als ehemaliger Leiter der Rechtsabteilung bei Warburg eine zentrale Rolle in den Cum-Ex-Geschäften gespielt und trotz Warnungen vor Risiken an ihrer Fortführung festgehalten haben.
W. leitete den Bereich Bilanzen bei Warburg. Er soll Cum-Ex-Geschäfte mit organisiert haben.
Köln. Es ist ein Novum im Cum-Ex-Skandal: Erstmals endet ein Strafverfahren gegen einen Angeklagten, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt. Das Landgericht Bonn hat das Verfahren gegen K., einen früheren Risikocontroller der Hamburger Privatbank M. M. Warburg, gegen Zahlung von 40.000 Euro eingestellt.
Das Geld geht je zur Hälfte an die Staatskasse und an zwei gemeinnützige Organisationen. Grundlage ist Paragraf 153a der Strafprozessordnung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuerst hatte der juristische Fachverlag Juve über die Einstellung berichtet.
Fortgesetzt wird das Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten Bernd E. und W. Sie müssen sich weiterhin wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung verantworten. Der Prozess gegen E. und W. soll im November fortgesetzt werden.
Ein wesentlicher Unterschied besteht in der ihnen zur Last gelegten Tatbeteiligung: Laut Staatsanwaltschaft sollen E. und W. gemeinschaftlich Steuern hinterzogen haben, K. wurde dagegen lediglich Beihilfe vorgeworfen.
Das Verfahren gegen die ursprünglich drei Angeklagten hatte am 24. März in der Siegburger Außenstelle des Landgerichts Bonn begonnen. Im Mittelpunkt stehen Cum-Ex-Geschäfte – also der Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende in den Jahren 2007 bis 2011. Laut Anklage ließ sich die Warburg Bank dabei Kapitalertragsteuern erstatten, die zuvor nicht gezahlt worden waren. Der Schaden soll sich auf 278,6 Millionen Euro belaufen.
Ex-Chefjurist im Zentrum der Vorwürfe
Hauptangeklagter in dem Verfahren ist E. Mehr als zwei Jahrzehnte war er als Leiter der Rechtsabteilung für die juristischen Fragen der Bank zuständig. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft spielte er auch bei den Cum-Ex-Geschäften eine zentrale Rolle. Er soll mitentschieden haben, welche Modelle rechtlich vertretbar seien und ob die Geschäfte umgesetzt würden. E. hat die Vorwürfe vor und während des Verfahrens zurückgewiesen.
Nach Darstellung der Ermittler allerdings soll insbesondere der langjährige Bankchef Christian Olearius eng mit dem Juristen zusammengearbeitet haben. Dabei sei E. früh auf Risiken der Geschäfte hingewiesen worden, zu denen sich die Bank von Steueranwalt Hanno Berger beraten ließ. Das Verfahren gegen Olearius wurde Mitte 2024 wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt.
Die Ermittler schreiben dem früheren Chefjuristen E. eine Schlüsselrolle bei der Ausarbeitung eines „Investment Partnership Agreement“ zu. Der Vertrag regelte die Zusammenarbeit zwischen Warburg und der Finanzfirma Ballance sowie die Verteilung der Gewinne. Ballance wickelte einen Großteil der Deals ab. Nach Auffassung der Ankläger habe E. zudem gewusst, dass die Schweizer Bank Sarasin „Scheinrechnungen“ ausstellte, um die beteiligten Anwälte Berger und dessen Partner Kai-Uwe Steck an der Tatbeute zu beteiligen.
Warnungen vor Steuerrisiken
Selbst als sich die rechtlichen Risiken ab 2009 verschärften, soll E. nach Darstellung der Staatsanwaltschaft keine grundsätzlichen Einwände gegen eine Fortsetzung der Geschäfte erhoben haben. Das Bundesfinanzministerium hatte zuvor vor den missbräuchlichen Steuererstattungen gewarnt.
In einer E-Mail erläuterte E. die Risiken doppelter Steuerbescheinigungen, zog daraus aber offenbar nicht die Konsequenz, die Geschäfte grundsätzlich zu beenden. In einem vertraulichen Vermerk soll er zudem festgehalten haben, dass die Finanzverwaltung eine mögliche doppelte Bescheinigung von Kapitalertragsteuer erkannt habe.
Von 2009 an verlangte der Fiskus zusätzliche Bestätigungen von Anwälten oder Steuerberatern, wonach keine Absprachen zwischen den Beteiligten erfolgt seien. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft fanden solche Abstimmungen jedoch sehr wohl statt – auch bei den Geschäften der Jahre 2010 und 2011.
Auch Bilanzchef W. weiter vor Gericht
Neben E. muss sich auch der Angeklagte W. weiterhin dem Prozess stellen. Er leitete bei Warburg den Bereich Bilanzen, Rechnungswesen und Controlling. W. kam allerdings erst Ende 2009 zur Bank und übernahm 2010 Aufgaben seines Vorgängers, des zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilten Christian S.
W. soll die Cum-Ex-Geschäfte mit organisiert haben. Ohne seine Freigabe hätten die Transaktionen womöglich nicht umgesetzt werden können. Zudem soll er Kontakte zu externen Händlern und Beratern aus dem Umfeld der Ballance-Gruppe gepflegt und an Besprechungen in London teilgenommen haben.
Auch an der Fortsetzung der Geschäfte im Jahr 2011 soll W. beteiligt gewesen sein. Er habe eine Vorlage für die Partner der Bank erstellt, auf deren Grundlage weitere Transaktionen vorgenommen worden seien. Dabei soll W. die erheblichen Steuerrisiken bereits erkannt und angesprochen haben. Trotzdem unterzeichnete er als Leiter des Rechnungswesens gemeinsam mit Olearius die Körperschaftsteuererklärung für 2010.
Außerdem steht im Warburg-Komplex eine weitere Hauptverhandlung gegen die Finanzbeamtin Daniela P. bevor, die ursprünglich zusammen mit E., W. und K. angeklagt worden war. P. war 2016 Sachgebietsleiterin im Hamburger Finanzamt für Großunternehmen, als der Fiskus die zu Unrecht erstattete Kapitalertragsteuer von der M. M. Warburg nicht zurückforderte.
Das Landgericht hatte die Anklage gegen P. zunächst nicht zugelassen, das holte das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 10. August 2026 schließlich nach.
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Fortsetzung des Prozesses gegen Bernd E. und W. im November
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